Aktuell


Unsere diesjährige Jahresversammlung wird am 16. Mai 2024 ab 18:00 Uhr im Certo (Strassburgstrasse 5, 8004 Zürich) stattfinden.

Nach dem statutarischen Teil der Jahresversammlung wird es ein zum Thema Verteidigung im Verwaltungsstrafrecht geben. Referent ist RA Friedrich Frank, Fachanwalt SAV Strafrecht und Mitherausgeber des Baslers Kommentars zum Verwaltungsstrafrecht.
 
Wir freuen uns auf einen tollen Abend mit spannenden Diskussionen und anregendem Austausch mit euch. Der Versand mit der schriftlichen Einladung und den Unterlagen zur Jahresversammlung wird im April erfolgen. 

Wir suchen auf Anfang Mai 2024 oder nach Vereinbarung eine*n neue*n Geschäftsführer*in.

Die Tätigkeit als Geschäftsführer*in umfasst das Vorbereiten der Vorstandssitzungen, die Organisation von Veranstaltungen, die Koordination von Vernehmlassungen, das Verfassen von Briefen, E-Mails, Newslettern sowie das Betreuen der Homepage und der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Zu deinen Aufgaben gehört zudem die Zusammenarbeit und Teilnahme an Sitzungen mit den Demokratischen Jurist*innen Schweiz (DJS). 

Die Arbeit bietet einen spannenden Einblick in die Rechtspraxis und in politische Entscheidungsfindungsprozesse sowie Raum für eigene Ideen und die Möglichkeit das persönliche Netzwerk zu erweitern. Vorausgesetzt sind die Bereitschaft und Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten, Offenheit im persönlichen Umgang und Interesse an rechtspolitischen Fragen. Rechtskenntnisse sind von Vorteil. Wir bieten einen fairen Lohn, eine offene und freundliche Atmosphäre und die Möglichkeit die Arbeit zeitlich und örtlich flexibel einzuteilen.


Wir freuen uns auf deine Bewerbung bis zum 28. Februar 2024 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Bei Fragen zur Stelle steht Julia Heer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;  044 225 99 44) zur Verfügung.


Auch im  2024 wird die regelmässig von den DJZ und dem Zürcher Auditoren- und Gerichtsschreiberverein (ZAG) organisierte Veranstaltung für alle interessierten Anwaltsprüfungs- kandidat*innen stattfinden. Die Veranstaltung soll euch Gelegenheit geben, euch bei Mitgliedern der Anwaltsprüfungskommission über Inhalt und Ablauf der Prüfungen zu informieren, damit ihr euch ein realistisches Bild davon machen könnt.

Die Mitglieder des ZAG geben dabei einen Überblick über die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung und die drei Mitglieder der Anwaltsprüfungskommission erläutern den Prüfungsablauf und die Erwartungen an die Kandidat*innen. Danach be- antworten sie Fragen des Publikums und zum Abschluss der Veranstaltung gibt es einen Apéro.

Es referieren Rechtsanwalt Rolf Schuler, Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Marc Thommen sowie Rechtsanwalt Adrian Suter. Moderiert wird die Veranstaltung von der ZAG-Präsidentin MLaw Eveline Duft und unserem DJZ-Vorstandsmitglied RAin Mara Maggi.

Wann: Dienstag, 23. Januar 2024, 18:00 Uhr
Wo: Cafeteria des Bezirksgerichts Zürich, Badenerstrasse 90

Eine Anmeldung ist erforderlich, da der Platz beschränkt ist (first come, first served). Anmelden könnt ihr euch per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. 


Veranstaltung mit Filmscreening des Filmes FLEE

An der Veranstaltung vom 9. Dezember 2023 werden wir uns mit rechtlichen Perspektiven bei illegalen Pushbacks auseinandersetzen. Die Veranstaltung findet im Kino Xenix (Kanzleistrasse 52, 8004 Zürich) statt und beginnt um 13:30 Uhr.

Dabei werden wir den animierten Dokumentarfilm FLEE anschauen, der die Geschichte von Amin Nawabi erzählt, welcher vor rund 20 Jahren aus Afghanistan flüchten musste. Der Film schildert neben den Folgen der Machtübernahme der Taliban auch die inhumanen Bedingungen auf seiner Flucht nach Europa.

Auch heute sind viele Menschen auf der Flucht nach Europa mit Gewalt und geschlossenen Grenzen konfrontiert. Vor diesem Kontext werden Vertreter*innen des Legal Center Lesvos und des Watch the Med Alarm Phone von der rechtlichen Aufarbeitung des «Pylos shipwreck» berichten. 

Weiter werden wir den «Pushback Litigation Support Fund» vorstellen, welcher zum Ziel hat, Verfahren gegen solche gravierenden Rechtsverletzungen zu unterstützen.Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierten. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. 

Der Flyer zur Veranstaltung darf gerne geteilt werden: Flee-Flyer-Zürich.jpg



Im Zentrum Lilienberg, einer Grossunterkunft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (MNA), wurden im vergangenen Jahr gravierende Missstände festgestellt: Platzmangel wegen Überbelegung, Ressourcenknappheit und zu wenig geschultes Personal verunmöglichten eine kindgerechte Betreuung der Jugendlichen. Eine externe Untersuchung bestätigte die akute Gefährdung des Kindeswohls der geflüchteten Jugendlichen und zeigte auf, dass die Missstände keine Einzelfälle, sondern Folgen des Unterbringungs- und Betreuungssystems sind.
 
Spätestens nach Ablauf des aktuellen MNA-Leistungsauftrags Ende Februar 2024 hätten diese strukturellen Missstände in der MNA-Unterbringung nachhaltig behoben werden müssen. Das Netzwerk MNA, bestehend aus Fachpersonen, Politiker*innen und Expert*innen aus dem Asylbereich, forderte bereits im vergangenen Jahr strukturelle Änderungen und Massnahmen zur Gewährleistung des Kindeswohls von geflüchteten Jugendlichen. 
 
Im Juli dieses Jahres veröffentlichte das kantonale Sozialamt die Submission zur Leistungserbringung im Bereich der Unterbringung und Betreuung von nicht begleiteten minderjährigen Asylsuchenden im Kanton Zürich ab Februar 2024. Der ausgeschriebene Leistungsauftrag enthält allerdings nicht die erforderlichen Strukturen, um das Kindeswohl der geflüchteten Jugendlichen zu garantieren. 
 
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich die DJZ mit dem Netzwerk MNA und dem Verein Kinderanwaltschaft Schweiz mit einem Kurzgutachten an die Zürcher Regierung gewandt. Darin kritisieren wir die vorliegenden Submissionsunterlagen und stellen fest, dass diese insbesondere mit Blick auf das Diskriminierungsverbot sowie die spezifischen Garantien aus der Kinderrechtskonvention ungenügend sind. Gemeinsam mit allen Unterzeichnenden fordern wir das kantonale Sozialamt und den Zürcher Regierungsrat dazu auf, der Einhaltung der Kinderrechte höchstes Gewicht beizumessen und im weiteren Submissionsverfahren vorrangig zu berücksichtigen. 
 
Die ausführliche Stellungnahme findet ihr hier