Die DJL setzte sich mit Schreiben vom 3. Dezember 2025 gegenüber der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts und dem Anwaltsverband für eine Erhöhung der Löhne von Rechtspraktikant:innen ein.
Die Praktikumslöhne im Behördenpraktikum richten sich nach einem Merkblatt der Dienststelle Personal. Auch viele Kanzleien orientieren sich an diesem Merkblatt. Die entsprechenden Löhne wurden in den vergangenen Jahren trotz der starken Teuerung nicht angepasst. Sie liegen deutlich unter den Löhnen, die gemäss diesem Merkblatt anderen Hochschulpraktikant:innen des Kantons ausbezahlt werden.
Die Entschädigung für Rechtspraktikant:innen ist unzureichend und führt dazu, dass sich Personen, die keine Unterstützung aus der Familie oder dem Bekanntenkreis erhalten, das Anwaltspatent finanziell kaum leisten können. Dies beeinträchtigt die Chancengleichheit im Zugang zum Anwaltsberuf. Zudem führt die ungenügende Entlöhnung zu einer Abwanderung von Praktikant:innen in andere Kantone, die teilweise deutlich höhere Löhne bezahlen.