Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», wurde von der SVP am 12.08.2016 eingereicht. Die sogenannte "Selbstbestimmungsinitiative", von Schutzfaktor M als Anti-Menschenrechtsinitiative (AMI) bezeichnet, zielt darauf ab, dass das Bundesgericht die Europäische Menschenrechtskonvention nicht mehr anwenden und die Konvention gekündigt werden kann. Eine Annahme wäre eine massive Schwächung des Menschenrechtsschutzes in der Schweiz. Zudem würde damit das kostbare System eines europäischen Mindeststandard an Menschenrechten angegriffen – auch mit Signalwirkung für andere Staaten.

Rechtsunsicherheit schaffen als Prinzip der SVP

In Art. 5 Abs. 4 BV heisst es heute: „Bund und Kantone beachten das Völkerrecht“. Hinzugefügt werden soll der Satz „Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts“. Damit würde die Schweiz erklären, dass sie das Völkerrecht zu beachten gedenkt, es aber auch jederzeit missachten oder brechen kann.
Abgesehen davon, dass der Vorrang des Völkerrechts sich zwingend aus seiner Natur ergibt, bestehen Widersprüche im Initiativtext. Vor allem sollen gemäss Art. 190 des Initiativtexts Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge für das Bundesgericht nur dann massgebend sein, wenn sie dem Referendum unterstanden. Das heisst: Das Bundesgericht hätte keine Möglichkeit, die nach Art. 5 Abs. 4 Satz 2 Initiativtext über dem Völkerrecht stehende Bundesverfassung (sic!) den Teilen des Völkerrechts vorzuziehen, die dem Referendum unterstanden - eine klare Beschränkung der judikativen Gewalt.
Die Europäische Menschenrechtskonvention, welche die Bundesverfassung von 1999 prägte, soll nicht massgebend sein, da sie nicht dem Referendum unterstand, weshalb die EMRK nicht anzuwenden wäre und gemäss Art. 56a Initiativtext gegebenenfalls gekündigt werden müsste. Weiter bleibt unklar, wie mit Zusatzprotokollen zur EMRK, die dem Referendum unterstanden, umzugehen ist.

Argumente und Kampagnen gegen die Anti-Menschenrechtsinitiative

Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates vom 9. November 2016 würde die Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter" zu Rechtsunsicherheit führen und der Schweizer Wirtschaft schaden, mit negativen aussenpolitischen Auswirkungen. In der Botschaft zur Initiative wird (BBl 2017 5396) unmissverständlich klar festgehalten, dass die in der Initiative angelegte Behauptung eines Gegensatzes zwischen (selbstbestimmtem) Landesrecht und (fremdem) Völkerrecht nicht zutreffe.
Ein grosses Bündnis von allen Parteien ausser der SVP, der Wirtschaft, Hilfswerken und der Lehre (z.B. Jusletter vom 20.02.2017) nehmen ganz klar Stellung gegen diesen Versuch, die Schweiz zu schwächen. Kampagnen von NGOs, wie Schutzfaktor M, wollen die Stimme der Zivilgesellschaft hörbar machen. Denn sie schadet jeder und jedem vom uns.
Es gibt zahlreiche juristische Argumente, die zeigen, dass die Initiative nicht zur Klärung des Verhältnisses zwischen Landesrecht und Völkerrecht beiträgt, sondern genau das Gegenteil bewirken würde mit einer Vielzahl von Unklarheiten. Es stellt sich sogar die Frage, ob die Initiative die Einheit der Materie wahrt, weil die unverfälschte Stimmabgabe bei unterschiedlichen Fragestellungen erschwert wird (siehe dazu Keller/Weber, AJP 2016, 1016 ff.).

Es braucht unser aller Einsatz!

Die Initiative kommt vorausichtlich Ende 2018 zur Abstimmung. Es ist Zeit, sich aktiv dagegen zu wehren. Der Vorstand der Demokratischen Jurist_innen Schweiz (DJS) ruft darum zusammen mit Schutzfaktor M dazu auf, jetzt aktiv zu werden; die Auswirkungen einer Annahme der Initiative an die Leute zu bringen, den Appell von Schutzfaktor M zu unterzeichnen, der Kampagne zu den nötigen finanziellen Mitteln zu verhelfen, mit Fachleuten Diskussionsabende in den Gemeinden zu veranstalten oder mit Schutzfaktor M eine Ausstellung zu organisieren.

Weitere Informationen auf www.schutzfaktor-m.ch

Vorstand der DJS
Das Team von Schutzfaktor M