Am Mittwoch, 20. März 2019, hat ein Gericht in der Türkei 18 Anwält*innen zu insgesamt 159 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Anwält*innen sind Mitglieder der Anwaltsvereinigung ÇHD (Çağdaş Hukukçular Derneği, deutsch: Verein progressiver Jurist*innen), welche sich in der Türkei für die Einhaltung rechtstaatlicher Prinzipien einsetzt. Die engagierte Verteidigung ihrer oft aus politischen Gründen verfolgten Mandant*innen wurde nun vom urteilenden Gericht als Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Organisation gewertet – es verhängte Haftstrafen zwischen 3 und knapp 19 Jahren.

In einer anschliessenden Pressekonferenz bezeichneten die anwesenden internationalen Beobachter*innen die Vorwürfe und das Verfahren als «null and void»; Amnesty International schreibt von einem «schweren Schlag gegen das Recht auf ein faires Verfahren». Damit verdeutlichen die anwesenden Beobachter*innen, dass sich die Strafprozesse gegen die Strafverteidiger*innen nicht nur gegen diese selber richten, sondern etwa auch das Recht aller politisch Angeklagten auf eine wirksame Verteidigung angreifen – werden Anwält*innen faktisch wegen der blossen Ausübung ihres Berufs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, wird es immer weniger geben, die noch wagen, Verteidigungsmandate für Terrorangeklagte zu übernehmen. Das Engagement der verurteilten 18 Anwält*innen, welche in der Vergangenheit erfolgreich Beschwerden beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt hatten, wurde ihnen zum Verhängnis.

Als Demokratische Jurist*innen Schweiz verurteilen wir die politisch motivierte Strafverfolgung unserer Kolleg*innen und schliessen uns der Forderung nach Freispruch und der sofortigen Freilassung unserer Kolleg*innen sowie aller politischen Gefangenen an.

pdfStatement der ELDH vom 21.03.2019