Bern, 1. Juni 2021

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb) stellten am vergangenen Samstag mit Enttäuschung fest, dass die bewilligte Kundgebung #stopsuizidsonneblick trotz Zusage für den Waisenhausplatz, mangels Platz aufgrund der Gastbetriebe, vor den Meret-Oppenheim-Brunnen ausweichen musste.

Am Samstag hätte die bewilligte Kundgebung #stopsuizidsonneblick auf dem Waisenhausplatz stattfinden sollen. Die djb waren mit einem Legal-Team vor Ort. Die Kundgebung konnte jedoch nicht wie bewilligt und geplant stattfinden; die Gastbetriebe am Waisenhausplatz wurden vorgängig nicht über die anstehende Kundgebung informiert und hatten somit den Waisenhausplatz nicht räumen können. Die Teilnehmenden mussten also auf die deutlich kleiner Fläche um den Meret-Oppenheim-Brunnen ausweichen. Die djb verurteilen die Fehlkommunikation der Stadt Bern. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist insbesondere während der anhaltenden Corona-Pandemie ein wichtiges politisches Recht, das geschützt werden müsste. Damit Demonstrationen jedoch sicher ablaufen können, ist Planungssicherheit wichtig. Mit ihrem Fehler hat die Stadt Bern sowohl den reibungslosen, als auch den sicheren Ablauf der Demonstration gefährdet. Zudem scheint es irritierend, dass ausgerechnet bei Menschen aus Asylunterkünften und ohne sicheren Aufenthaltstatus in der Schweiz, ein solcher Fehler geschehen konnte. Die politischen Rechte dieser Personen sind für sie schwieriger auszuüben und deshalb umso schützenswerter. Es wäre daher angebracht gewesen, diese Personen in der Ausübung ihrer Rechte auf Versammlungs-, Meinungs- und Informationsfreiheit zu unterstützen und dafür die Kundgebung so stattzufinden lassen, wie sie bewilligt und organisiert war.