Bern, 3. September 2021

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern und die weiteren Beschwerdeführenden* sind zufrieden mit dem Entscheid des Bundesgerichts vom 3. September 2021. Das Bundesgericht hat das im Kanton Bern vom 4. Novemver 2020 bis zum 19. April 2021 geltende faktische Kundgebungsverbot als verfassungswidrig beurteilt. Das Kundgebungsverbot verletzt das Grundrecht der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit und den seit 1874 geltenden bundesstaatlichen Grundsatz des «Vorranges des Bundesrechts».

Aus Sicht der Beschwerdeführenden – denen die Mehrheit der Bundesrichter:innen mit 4:1 gefolgt ist – hat der Regierungsrat des Kantons Bern seine Kompetenz überschritten, indem er die Anzahl Teilnehmenden an Kundgebungen auf 15 Personen begrenzt hat. Die Bundesrichter:innen sprachen widerholt von einem «faktischen Kundgebungsverbot».

Auch wenn das Kundgebungsverbot zum Zeitpunkt des Urteils nicht mehr in Kraft war, hat es dennoch als grundrechtlicher Grundsatzentscheid für die Zukunft eine wichtige Bedeutung. Es zeigt klar auf, dass die Grundrechte und rechtstaatlichen Grundsätze auch in ausserordentlichen Zeiten gelten und deren Einschränkungen nur im klar definierten, gesetzlichen Rahmen zuslässig sind.

*Folgende Parteien und Organisationen treten als Beschwerdeführende auf: Demokratische Juristinnen und Juristen Bern, Alternative Linke Bern, Grün alternative Partei GaP, Gründes Bündnis Bern, Grüne Kanton Bern, Junge Grüne Kanton Bern, Juso Kanton Bern, Partei der Arbeit Bern, grundrechte.ch, GSoA