Bern, 13. März 2019

Seit Anfang Jahr sind in Berner Asylunterkünften untergebrachte Personen dazu verpflichtet, dort an fünf Tagen pro Woche zu übernachten. Eine Gruppe von 59 Betroffenen hatte Ende Januar beim Bundesgericht Beschwerde gegen diese neue Anwesenheitspflicht erhoben. Das Bundesgericht ist in seinem Urteil vom 21. Februar nicht auf die Beschwerde eingetreten.

Die Anwesenheitspflicht verletzt die Grundrechte der Betroffenen. Nicht nur die Bewegungsfreiheit, sondern auch das Privat- und Familienleben sowie potenziell weitere Rechte werden beeinträchtigt. Die Betroffenen sind gezwungen, entweder diese Einschränkungen hinzunehmen, oder auf ihr Recht auf Sozial- oder Nothilfe zu verzichten.

Das Bundesgericht lässt die Frage offen, ob die Anwesenheitspflicht rechtswidrig ist, und verwehrt den Betroffenen damit den Rechtsschutz. Diesen sei es ohne Nachteil zumutbar, eine Einzelfallbeschwerde einzureichen. Damit nimmt das Bundesgericht in Kauf, dass sich unzählige Betroffene im ganzen Kanton jeden Tag die grundrechtlich garantierte staatliche Unterstützung (Sozial- oder Nothilfe) mit einer Einschränkung ihrer Freiheitsrechte erkaufen müssen.

"Solange diese verfassungswidrige Situation andauert, werden die Demokratischen Jurist*innen Bern die Betroffenen dabei unterstützen, die Anwesenheitspflicht mittels Einzelfallbeschwerde gerichtlich überprüfen zu lassen", sagt Florian Weber, Vorstandsmitglied djb.