Bern 25. März 2019

Die Demokratischen JuristInnen Bern (DJB), die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) sowie weitere weiteren Organisationen und Privatpersonen haben gemeinsam eine sog. «abstrakte Normenkontrolle» beim Bundesgericht eingereicht. Inhaltlich kritisieren die Beschwerdeführenden die Bestimmungen zur Wegweisung von Fahrenden, zur Kostentragung bei Veranstaltungen mit Gewalttätigkeiten und zur Observation.


Durch den Begriff «illegales Campieren» getarnt enthält das neue Polizeigesetz aus Sicht der Beschwerdenführenden diskriminierende Bestimmungen, die sich direkt gegen fahrende Jenische, Sinti und Roma richten. Die sog. «Lex Fahrende» sieht vor, dass Personen, die ein Grundstück ohne Erlaubnis des/der EigentümerIn oder BesitzerIn als Standplatz nutzen, weggewiesen und die entsprechenden Grundstücke innert 24 Stunden geräumt werden dürfen. Zwar sollen diese Wegweisungen nur vollzogen werden, wenn ein Transitplatz vorhanden ist. Dennoch: Ein Transitplatz reicht nicht aus, um den Minderheitenschutz zu gewährleisten. Dazu braucht es genügend und angemessene Stand- und Durchgangsplätze. Dies bedeutet, dass der Kanton Bern zuerst prüfen muss, ob die wenigen vorhandenen Plätze wirklich ausreichen, damit Fahrende ihren Wohnwagen abstellen und ihre Kultur leben sowie ihr Berufs- und Familienleben wahrnehmen können. „Der Schutz der Grundrechte verlangt keine Polizeimassnahmen, sondern die Förderung der Niederlassungs-, Bewegungs- und Wirtschaftsfreiheit sowie des Familienlebens der Fahrenden“, sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin bei der Gesellschaft für bedrohte Völker.


Die Bestimmungen zur Kostenüberwälzung bei Veranstaltungen mit Gewalttätigkeiten verletzen die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit. Insbesondere aufgrund des «chilling effect», also der abschreckenden Wirkung, werden die BürgerInnen in Zukunft vermehrt daran gehindert, ihre Anliegen auf die Strasse zu bringen und an Kundgebungen teilzunehmen bzw. solche zu organisieren.


Florian Weber, Vorstandsmitglied der Demokratischen JuristInnen Bern, meint dazu: «Das neue Polizeigesetz enthält eine Reihe heikler Bestimmungen, die gegen höherrangiges Recht verstossen. Darum gelangen wir an das Bundesgericht, das aufgefordert wird, diese Bestimmungen aufzuheben.»


An der Beschwerde beteiligt sind folgende Organisationen: Demokratische JuristInnen Bern (DJB), SP Stadt Bern, Grünes Bündnis Bern, Grüne Kanton Bern, Alternative Linke Bern, Juso Kanton Bern, Juso Stadt Bern, Junge Grüne Kanton Bern, Unia, Gewerkschaftsbund des Kantons Bern, Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), Kirchliche Gassenarbeit Bern, Schäft Qwant, Radgenossenschaft der Landstrasse, Verband Sinti und Roma Schweiz, Gesellschaft für bedrohte Völker, humanrighs.ch, grundrechte.ch, Kritische Jurist*innen Fribourg/Bern, PDA Bern