Medienmitteilungen

  • Demonstrationen müssen auch während kritischen Situationen möglich bleiben

    Medienmitteilung der Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb) vom 8. November 2023

    Die Stadt Bern hat heute bekanntgegeben, dass vom 17. November 2023 bis und mit Heiligabend keine Grosskundgebungen und Umzüge in der Innenstadt mehr bewilligt werden. Dies nachdem Regierungspräsident Müller in einem Interview der TX-Media vom 08. November 2023 dazu aufgerufen hat, von Kundgebungen, wie diejenige vom letzten Samstag auf dem Bundesplatz, abzusehen. 

    Die djb stehen klar für die Grundrechte und für die Versammlungsfreiheit ein. Auch, wenn jemandem die Meinung einer anderen nicht passt. Das heute kommunizierte faktische Demonstrationsvebot des Berner Gemeinderats von über einem Monat für die Berner Innenstadt erachten wir als unverhältnismässig und widerrechtlich. 

    Es darf nicht angehen, dass ausnahmslos alle grösseren Kundgebungen in der Berner Innenstadt während über einem Monat verboten werden. Demonstrationen müssen immer möglich bleiben - sie sind im Gegensatz zu Lichtspielen und Weihnachtsmärkten grundrechtlich geschützt und hätten damit Vorrang. 

    Die djb verurteilen antisemitisches und anti-islamisches Gedankengut und davon geprägte Äusserungen sowie jede Gewaltanwendung aufs Schärfste. Es darf jedoch nicht sein, dass im vorhinein angenommen wird, dass alle Demonstrationen im kommenden Monat von solchem Gedankengut geprägt sein werden. Vielmehr ist es an der Stadt Bern die Kundgebungsgesuche im Einzelfall entsprechend dem Kundgebungsreglement und den verfassungsmässigen Rechten zu prüfen und nach Möglichkeit zu bewilligen. 

    Weitere Informationen:

    Selma Kuratle, Geschäftsleiterin djb
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | 078 822 35 09

  • NKVF-Bericht: Menschenrechte gelten auch in der Nothilfe

    11. Februar 2022

    Der kantonale Sicherheitsdirektor, Regierungsrat Philippe Müller, legt in seiner Reaktion auf den Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF) über die Berner «Rückkehrzentren» ein höchst fragwürdiges Rechtsstaatsverständnis an den Tag und wirft der NKVF zu Unrecht vor, eine politische Bewertung vorgenommen zu haben.

    Zunächst verkennt der Sicherheitsdirektor, dass menschenrechtliche Ansprüche unabhängig davon bestehen, ob eine Person in der Schweiz rechtmässig anwesend ist. Die Menschenrechte schränken mithin den Staat ein, Menschen für ihre blosse Anwesenheit zu sanktionieren. Die Nothilfe soll Menschen schützen; sie als Druckmittel zu verwenden widerspricht ihrem Sinn und Zweck. Diesen rechtlichen Schranken und Vorgaben muss sich auch die Berner Sicherheitsdirektion fügen.

    Der Verweis auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Kanton angeblich zu einem harschen Nothilferegime verpflichteten, vermag deshalb die Kritik der NKVF nicht zu entkräften. Vielmehr sind die Behörden gehalten, einen menschenrechtskonformen Weg innerhalb dieses Rahmens zu suchen und den Handlungsspielraum im Interesse der Betroffenen zu nutzen. Dass ein solcher besteht, wird denn auch seitens Sicherheitsdirektion selbst eingeräumt.

    Die Unterbringung von Nothilfebeziehenden liegt in der Verantwortung des Kantons. Von dieser Verantwortung kann sich die Sicherheitsdirektion weder durch Vorwürfe an die Gemeinden noch durch Berufung auf einen angeblichen politischen Konsens entledigen.

    Mit seiner Argumentation bezieht sich der Sicherheitsdirektor offensichtlich selbst nicht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Unter Verweis auf politische Umstände wird von grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen abgelenkt.

    Schliesslich wird den von Nothilfe betroffenen Menschen die Fähigkeit abgesprochen, ihre eigene Situation und insbesondere die Gefährdungslage im Herkunftsland adäquat einzuschätzen und dementsprechend selbst zu handeln. Das zeigt sich auch an der Instrumentalisierungskritik des Sicherheitsdirektors gegenüber zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, die sich mit den Betroffenen für eine Verbesserung ihrer Lebensumstände einsetzen. Mit dem Absprechen von selbstständigem Beurteilen und Handeln werden rassistische Stereotype bedient.

    Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern fordern die zuständigen Behörden auf, die Empfehlungen der NKVF mit der angezeigten Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit umzusetzen. Die faktische Unmöglichkeit einer Rückkehr – wie sie beispielsweise bei Afghan*innen augenfällig ist – ist anzuerkennen. Eine menschenrechtskonforme Unterbringung ist dringend zu gewährleisten und Zukunftsperspektiven sind zu schaffen.

  • Entscheid des Bundesgerichts – Kundgebungseinschränkungen im Kanton Bern nicht zulässig

    Bern, 3. September 2021

    Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern und die weiteren Beschwerdeführenden* sind zufrieden mit dem Entscheid des Bundesgerichts vom 3. September 2021. Das Bundesgericht hat das im Kanton Bern vom 4. Novemver 2020 bis zum 19. April 2021 geltende faktische Kundgebungsverbot als verfassungswidrig beurteilt. Das Kundgebungsverbot verletzt das Grundrecht der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit und den seit 1874 geltenden bundesstaatlichen Grundsatz des «Vorranges des Bundesrechts».

    Aus Sicht der Beschwerdeführenden – denen die Mehrheit der Bundesrichter:innen mit 4:1 gefolgt ist – hat der Regierungsrat des Kantons Bern seine Kompetenz überschritten, indem er die Anzahl Teilnehmenden an Kundgebungen auf 15 Personen begrenzt hat. Die Bundesrichter:innen sprachen widerholt von einem «faktischen Kundgebungsverbot».

    Auch wenn das Kundgebungsverbot zum Zeitpunkt des Urteils nicht mehr in Kraft war, hat es dennoch als grundrechtlicher Grundsatzentscheid für die Zukunft eine wichtige Bedeutung. Es zeigt klar auf, dass die Grundrechte und rechtstaatlichen Grundsätze auch in ausserordentlichen Zeiten gelten und deren Einschränkungen nur im klar definierten, gesetzlichen Rahmen zuslässig sind.

    *Folgende Parteien und Organisationen treten als Beschwerdeführende auf: Demokratische Juristinnen und Juristen Bern, Alternative Linke Bern, Grün alternative Partei GaP, Gründes Bündnis Bern, Grüne Kanton Bern, Junge Grüne Kanton Bern, Juso Kanton Bern, Partei der Arbeit Bern, grundrechte.ch, GSoA

  • Beschwerde gegen das Kundgebungsverbot im Kanton Bern eingereicht

    Bern, 12.04.2021

    Neun Organisationen, darunter federführend die Grün alternative Partei, weiter die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern, die GSoA sowie diverse Parteien und eine Einzelperson reichen dem Bundesgericht ihre Beschwerde gegen das faktische Kundgebungsverbot im Kanton Bern ein.

    Der Regierungsrat hat am 18.12.2020 die Covid-19 V (Verordnung) erlassen, die in Art. 6a die Anzahl Teilnehmenden von Kundgebungen auf 15 Personen begrenzt. Inzwischen wurde die ursprünglich befristete Beschränkung drei Mal verlängert und soll nun bis zum 30.04.2021 gelten. Der Bundesrat hingegen nimmt in seiner Covid-19-Verordnung besondere Lage zivilgesellschaftliche und politische Kundgebungen explizit aus der Beschränkung der Anzahl Teilnehmenden an Veranstaltungen im Freien auf 15 Personen aus und lässt eine Maskentragpflicht für die Teilnehmenden von Kundgebungen genügen. Da der Bundesrat den Gegenstand Kundgebungen ausschliesslich und erschöpfend regelt, ist die kantonale Beschränkung der Anzahl von Teilnehmenden nichtig, was bedeutet, dass sie nicht zur Anwendung kommen kann. Der Regierungsrat kann sich für seine schärferen Massnahmen auch nicht auf die besonderen Kompetenzen der Kantone (Art. 8 Abs 1 Covid-19-Verordnung besondere Lage) stützen, er müsste dafür das Vorliegen einer schwierigen epidemiologischen Lage im Kanton Bern darlegen. Er hielt sich aber beim Erlass sowie bei den Verlängerungen der Beschränkungen allgemein und machte bloss ein mögliches Risiko einer Gefährdung durch die Kundgebungen und Vollzugsgründe geltend.
     
    Weiter verstösst die kantonale Beschränkung der Anzahl Teilnehmenden von Kundgebungen, die ein faktisches Kundgebungsverbot ist, gegen die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gemäss Art. 16 und 22 der Bundesverfassung und gegen die Kundgebungsfreiheit nach Art. 19 der Kantonsverfassung. Für eine solche Beschränkung, bräuchte es eine Regelung in einem Gesetz im formellen Sinn, eine Regelung auf Verordnungsstufe ist nicht ausreichend. Zudem ist die Beschränkung nicht im öffentlichen Interesse, da der Schutz der öffentlichen Gesundheit durch Kundgebungen mit Maskentragpflicht nicht beeinträchtigt wird. Die Beschränkung ist auch nicht verhältnismässig, da Kundgebungen in einem demokratischen Staat eine wichtige und grundlegende Funktion erfüllen:
     
    «Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (ist) für eine demokratische Gesellschaft zentral und Kundgebungen (sind) oftmals die einzige Möglichkeit, gerade für marginalisierte Gruppen, ein bisher vernachlässigtes Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen. Bisher gibt es keinen Vorgang, der diese Funktion ersetzen konnte, auch nicht meinungsbildende Beiträge in den sozialen Medien. Sie entfalten nicht die gleichen Wirkungen, da die Anliegen von denjenigen, die die Beiträge nicht lesen möchten, ignoriert werden können. Diese Beiträge haben keine Apellwirkung.
     
    Auch in einer gesellschaftlichen Lage wie der jetzigen sind Kundgebungen, wie beispielsweise der Klimastreik am 19. März 2021, wichtig und legen den Grundstein für einen pluralistischen Diskurs, der wiederum Grundlage der demokratischen Meinungsbildung ist. Die verschiedenen Meinungen müssen gehört und aufgenommen werden, dies führt zu besseren Entscheidungen. Kundgebungen müssen zudem zeitnah zu Ereignissen erfolgen können, sie können nicht verschoben werden. Als Einschränkung ist nur die Einhaltung der Maskentragpflicht zulässig.»

    Die Beschwerde finden Sie hier.

  • Unverhältnismässiger Einsatz der Kantonspolizei Bern

    Bern, 16.03.2021

    Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb) kritisieren den Polizeieinsatz gegen die Demonstration am Internationalen Tag gegen Polizeigewalt am 15.03.2021. Die Einkesselung mit den darauffolgenden Wegweisungen und Anzeigen war ohne Not. Auch wenn im Kanton Bern die Covid-Verordnung, Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen verbietet, erachten die djb das Eingreifen der Polizei als unverhältnismässig.
     

    An der gestrigen Velo-Demonstration anlässlich des Internationalen Tags gegen Polizeigewalt kam es zu einem Grosseinsatz der Kantonspolizei Bern. Der Demonstrationszug wurde bereits kurz nach Beginn der Demonstration von der Polizei eingekesselt. Das Grossaufgebot schien im Gegensatz zur Anzahl der Demonstrierenden auf Fahrrädern unverhältnismässig. Die Demonstrierenden trugen alle Schutzmasken, hielten Abstand und konnten somit alle Schutzmassnahmen einhalten. Dennoch erhalten sie nun alle eine Anzeige wegen Verstoss gegen die Covid-Verordnung.


    Die Einkesselung und damit verbundene Unterbrechung des öffentlichen, wie auch privaten Verkehrs für zwei Stunden während der Stosszeit ist aus Sicht der djb insbesondere im Lichte des öffentlichen Interesses inadäquat und damit unverhältnismässig. Die Kantonspolizei wertete die «Unberechenbarkeit der Demonstrationsroute » (BZ vom 16. März 2021) höher als die Gewährleistung eines funktionierenden Verkehrs.

    Das Legal-Team der djb war vor Ort und beobachtete die Situation kritisch. Die djb wünscht sich für die kommenden Einsätze der Kantonspolizei Bern eine Rückbesinnung auf die Grundsätze der Verhältnismässigkeit.

  • #ShutDownORS: Petition eingereicht! Medienmitteilung

    Bern, 22. Februar 2021
     
    Heute wird die Petition „Shut down ORS“ dem Regierungsrat des Kantons Bern wie auch der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates des Kanton Berns übergeben. Sie fordert u.a. dass der Kanton der ORS Service AG den Auftrag für die Führung der Rückkehrzentren im Kanton Bern entzieht. Lanciert wurde sie von Stopp Isolation, dem migrant solidarity network (MSN) und den Demokratischen Jurist*innen Bern (djb) nachdem im Berner Rückkehrzentrum Aarwangen Corona ausgebrochen ist und die ORS Service AG die Gesundheit der Menschen nicht geschützt hat. 2459 Personen haben sich diesem Anliegen mit ihrer Unterschrift angeschlossen.
     
    Die Zustände in den von der ORS Service AG geführten Rückkehrzentren sind nicht hinnehmbar – nicht «erst» seit Corona. Mit dem Ausbruch der Pandemie treten die eklatanten Mängel in der Versorgung der Betroffenen jedoch noch deutlicher zu Tage:
    • Sparen beim Minimum: Erst nach Kritik und seit der Kanton Bern selber Schutzmasken liefern muss, begann die ORS Service AG genügend Schutzmasken, gefüllte Seifenspender oder Desinfektionsmittel im Rückkehrzentrum Aarwangen zur Verfügung zu stellen. Für gesundheitsbedingte Mehrausgaben gibt es kaum Budget. Während Personen in Kollektivunterkünften bereits durch die engen Platzverhältnisse zu den besonders gefährdeten Gruppen gehören, war der schnelle und kostenlose Zugang zu Testmöglichkeiten nicht flächendeckend gewährleistet.
    • Sparen beim Abstandhalten: Neben Hygienemassnahmen wäre genügend Abstand halten zu können das wirksamste Mittel, damit Menschen sich vor Covid schützen können. Das hiesse konkret für die Situation in den Asylzentren, dass es eine dezentrale individuelle Unterbringung braucht – mindestens während der Quarantäne. Für die ORS Service AG kein Thema. Auch wenn weitere Zentren eröffnet wurden, bleiben Menschen in kollektiven Schlafräumen eingepfercht, leben auf engstem Raum und teilen sich sowohl Küche als auch sanitäre Anlagen. Im Rückkehrzentrum Aarwangen musste – bei Schnee und Minustemperaturen – draussen ein mobiles WC aufgestellt werden, um die Trennung zwischen positiv und nicht positiv auf das Coronavirus getestete Menschen bewerkstelligen zu können. Gleichzeitig bleibt ein Nebengebäude mit leeren Zimmern und weiteren Sanitäranlagen ungenutzt.
    • Sparen beim Personal: Trotz der COVID-Krise wurde weder zusätzliches Gesundheitspersonal noch weiteres Personal eingestellt. Das Personal scheint am Anschlag und übernimmt kaum zusätzliche Verantwortung. Dies ermöglicht es der ORS Service AG die Kosten tief zu halten. Bewohnende erhalten dafür lange Zeit keine oder nur ungenaue Informationen. Erkrankte Personen und Personen in der Quarantäne erhalten kaum Unterstützung in Bezug auf Pflege, Einkaufen, Kochen, Kleiderwaschen usw.
    • Sparen durch Schuldzuweisungen statt Qualitätsentwicklung: Bei Problemen macht die ORS Service AG immer alle anderen verantwortlich. Statt aus eigenen Fehlern zu lernen, indem die Beobachtungen und Rückmeldungen von Bewohnenden ernst genommen würden, weist ihnen die ORS Service AG in den Medien öffentlich sogar die Schuld für Probleme zu.
    Gleichzeitig erzielt die ORS Service AG mit ihrer Strategie der minimalistischen Betreuung und unzureichenden Infrastruktur satte Gewinnen – 2019 machte die ORS Service AG in der Schweiz ein Plus von 1,3 Millionen Franken. Die Zahlen für das Jahr 2020 wurden noch nicht offengelegt. Mit der Unterstützung von 2459 Unterzeichner*innen fordern wir den Kanton Bern zum dringenden Handeln auf: Der ORS Service AG muss der Auftrag zur Führung der Rückkehrzentren entzogen werden. Denn es gilt, die Vorwürfe gegenüber der ORS Service AG ernst zu nehmen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Journalist*innen müssen Zugang zu Rückkehrzentren erhalten und direkt mit den dort wohnenden Menschen sprechen können. Umfassende Gesundheitsversorgung muss gewährleistet und eine pandemieangepasste, dezentrale Unterbringung umgehend eingerichtet werden.
     
    Informationen:
  • Auch Menschen in der Nothilfe müssen vor Ansteckungen geschützt werden – Unterbringung der Bewohner*innen in geeignete Unterkünfte gefordert

    Bern, 01. Februar 2021

    Durch die Berichterstattung der Berner Zeitung BZ vom 30. Januar 2021 sind die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb) auf die aktuellen Bedingungen im unter Quarantäne gestellten Rückkehrzentrum Aarwangen aufmerksam geworden. Die djb sind sehr besorgt über die Gefährdung der Gesundheit der Bewohner*innen des Rückkehrzentrums.

    Die ganze Medienmitteilung finden Sie hier.

  • Grundrechte sind wichtiger als der Polizei die Arbeit leichter zu machen

    Bern, 04. November 2020

    Der Berner Sicherheitsdirektor, Philippe Müller (FDP), will Demonstrationen mit mehr als 15 TeilnehmerInnen verbieten. Ein entsprechender Antrag soll heute Mittwoch im Regierungsrat eingebracht werden. Die djb fordern den Regierungsrat auf, den Antrag klar abzulehnen. Demonstrationen können auch während Corona ohne Ansteckungsgefahr durchgeführt werden.

    Die ganze Medienmitteilung finden Sie hier.

  • Stopp Isolation: Unverhältnismässige Gewaltanwendung durch die Polizei!

    Bern, 23. September 2020

    Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb) verurteilen die Polizeieinsätze gegen das #RiseUpForChange-Camp sowie die Demonstration Stopp Isolation. Wie in unser gestrigen Medienmitteilung ausgeführt, handelte der Gemeinderat und die Kantonspolizei Bern bei der Räumung der Versammlung auf dem Bundesplatz ohne Not. Nicht nachvollziehbar ist für die djb zudem das gewaltsame Eingreifen der Polizei gegen die friedlich verlaufende Stopp Isolation-Demonstration.

    Die ganze Medienmitteilung finden Sie hier.

  • Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb) unterstützen die Forderungen der Gruppe «Stopp Isolation»

    Bern, 20. Juli 2020

    Ende letzter Woche veröffentlichte die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern unter dem Titel «Forderungen der Gruppe ‹Stopp Isolation›: Undemokratisch und unsolidarisch» eine Medienmitteilung. Die djb stellen sich hinter die Forderun­gen der Bewohner*innen der neuen Rückkehrzentren und verurteilen die mit dem Labeling «undemokratisch» und «unsolidarisch» vorgenommene behördliche Diskreditierung des Protests.

    Die ganze Medienmitteilung finden Sie hier.

  • Rassistische Polizeiarbeit verhindern statt verleugnen!

    Bern, 23. Juni 2020

    Die Black Lives Matter Bewegung hat in den letzten Wochen einer breiten Öffentlichkeit deutlich gemacht, wie gross das Problem rassistischer Polizeiarbeit auch in Bern ist. Polizeidirektor Müller tut Erfahrungen von People of Color und insbesondere Schwarzen Menschen jedoch nach wie vor als Einzelfälle ab und verkennt damit die institutionelle Dimension von Rassismus. Die demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb) und die Allianz gegen Racial Profiling verlangen sofort konkrete Massnahmen zur Verwirklichung der Grundrechte auch in der Polizeiarbeit.

    Die ganze Medienmitteilung finden Sie hier.

  • Bundesgericht hebt zahlreiche Normen des Polizeigesetz Bern auf!

    Bern, 29. April 2020

    Das Bundesgericht hat in der heutigen öffentlichen Urteilsberatung die Beschwerde gegen das Berner Polizeigesetz in zahlreichen Punkten gutgeheissen und ist weitgehend der Argumentation der Beschwerdeführenden gefolgt. Es hebt die «Lex Fahrende» vollumfänglich auf, ebenso die Bestimmung zur Observation mit technischen Überwachungsgeräten sowie eine Norm, die Wegweisungen zwingend mit einer Strafdrohung versieht. Demgegenüber ist es der Ansicht, dass die Normen zur Kostenüberwälzung bei Kundgebungen sich einer verfassungskonformen Anwendung nicht verschliessen.

    Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB) hatten die Beschwerde im März 2020 zusammen mit zahlreichen weiteren Beschwerdeführenden beim Bundesgericht in Lausanne erhoben. Die Beschwerde umfasste vier Bereiche, die das Bundesgericht heute im Rahmen einer sogenannten «abstrakten Normenkontrolle» beurteilte:

    Lex Fahrende

    Die «Lex Fahrende» sieht die Wegweisung von Fahrenden und auch die Räumung eines Geländes innerhalb von 24 Stunden, wenn der Eigentümer dies verlangt. Eingeführt wurde damit unter dem Deckmantel einer Norm gegen «wildes Campieren» eine polizeirechtliche Sonderregelung gegen Personen, welche der Minderheiten der Fahrenden angehören. Die Beschwerdeführer sehen mit der Bestimmung u.a. das rechtliche Gehör der Betroffenen verletzt und erachten diese Norm als diskriminierend. Dies gilt umso mehr, als bis heute in der Schweiz und auch im Kanton Bern nicht hinreichend Stand-, Durchgangs- sowie Transitplätzen bestehen: Der Staat kommt seinen grund- und menschenrechtliche Schutzpflichten seit langem nicht nach und erlässt gleichzeitig gravierende Polizeimassnahmen, gegen ein Problem, das er selbst provoziert.

    Das Bundesgericht teilt diese Kritik. Es verwies heute ausdrücklich darauf, dass die Schweiz auch Pflichten zum Schutz der Fahrenden treffe, insbesondere zur Wahrung, Förderung und Weiterentwicklung ihrer Lebensweise. Die repressiven Bestimmungen, die praktischen keinen Rechtsschutz vorgesehen haben, verletzten elementare Grundrechte (insb. das Recht auf Wohnen) bzw. die Bestimmungen zum Schutz dieser Minderheit. Das Bundesgericht hat die «Lex Fahrende» daher vollumfänglich aufgehoben. Das Urteil dürfte schweizweit Signalwirkung haben: Stigmatisierende Sondernormen werden vom Bundesgericht nicht toleriert.

    Observation

    Angefochten wurden auch die neuartigen und weitgehenden Bestimmungen zur polizeilichen Observation, die insb. den Einsatz von technischen Überwachungsgeräten ohne jeden Tatverdacht vorsehen (beispielweise GPS-Geräte). Das Polizeigesetz erlaubt diese Massnahme anders als die Strafprozessordnung ohne jede vorgängige gerichtliche Genehmigung. Die Beschwerdeführer erblicken darin u.a. einen unrechtmässigen Eingriff in die Privatsphäre.

    Das Bundesgericht sieht in dieser Norm offenbar ein erhebliches Missbrauchspotential und ist auch in diesem Punkt den Beschwerdeführenden vollumfänglich gefolgt. Diese Art der Überwachung stelle einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, dieser ist selbst in der Strafprozessordnung nur bei besonders schweren Delikten, unter Voraussetzung einer vorgängigen richterlichen Genehmigung und der Gewährung prozessualer Rechten. Hinter diese Schranken bleibt die Berner Norm weit zurück, weshalb sie aufgehoben wird.

    Zwingende Strafdrohung bei Wegweisung

    Eingeführt wurden ferner eine Norm, welche die Verfügung einer Wegweisung oder Fernhaltung zwingend mit einer Strafdrohung versehen hätten. Auch diese erachtet das Bundesgericht als unverhältnismässig und damit verfassungswidrig. Es hebt auch diese Norm auf, womit sich betreffend Wegweisungen im Allgemeinen (nicht nur von Fahrenden) die Situation verbessert.

    Kostentenüberwälzung bei Demonstrationen

    Nach Ansicht der Beschwerdeführer bedroht die im Polizeigesetz vorgesehenen Überwälzung von Polizeikosten auf Veranstalter und Teilnehmerinnen von Demonstrationen die Demonstrationsfreiheit. Die enormen Kosten von bis zu CHF 30'000 verbunden mit kaum vorhersehbaren Haftungsvoraussetzungen können einen erheblichen Abschreckungseffekt verursachen. Dies hatte das Bundesgericht bereits in einem früheren Entscheid (BGE 143 I 147) festgehalten, dabei aber wichtige Grundsatzfragen unbeantwortet gelassen. Diese Fragen wurden dem Bundesgericht nun vorgelegt.

    Das Bundesgericht ist leider in seiner öffentlichen Urteilsberatung diesen Fragen weitgehend ausgewichen. Insbesondere hat es nicht berücksichtigt, dass das Berner Gesetz noch wesentlich weiter geht als das Luzerner Gesetz, einen viel weiteren Anwendungsbereich umfasst (selbst etwa einen friedlichen Menschenteppich, passive Verhalten, verbale Äusserungen etc.), die Anwendung der Norm kaum vorhersehbar ist und dabei ganz empfindliche Gebühren bis zu CHF 30'000 drohen. Dies dürfte gerade friedliche Veranstalter*innen und Teilnehmer*innen von Demonstrationen abschrecken, was für die Bundeshauptstadt besonders gravierend ist. Zudem hat das Bundesgericht die Umstände der Normanwendung nicht berücksichtigt, so hat insbesondere die rechnungsstellende Gemeinde ein finanzielles Eigeninteresse und kann daher nicht als unabhängig gelten. Schliesslich hat sich das Bundesgericht auch in keiner Weise mit dem Einwand beschäftigt, dass die Gebührenüberwälzung nicht nur zu einem chilling effect, sondern auch zu einer doppelten Bestrafung führen kann.

    Die DJB bezweifeln, dass die vom Bundesgericht – in der Theorie – aufgezeigte Möglichkeiten einer verfassungskonformen Anwendung tatsächlich geeignet ist, den Abschreckungseffekt einzudämmen und kündigen schon jetzt an, die konkreten Auswirkungen des Gesetzes in der Praxis genau zu beobachten.

     

  • Beschwerde beim Bundesgericht gegen neues Polizeigesetz eingereicht

    Bern 25. März 2019

    Die Demokratischen JuristInnen Bern (DJB), die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) sowie weitere weiteren Organisationen und Privatpersonen haben gemeinsam eine sog. «abstrakte Normenkontrolle» beim Bundesgericht eingereicht. Inhaltlich kritisieren die Beschwerdeführenden die Bestimmungen zur Wegweisung von Fahrenden, zur Kostentragung bei Veranstaltungen mit Gewalttätigkeiten und zur Observation.


    Durch den Begriff «illegales Campieren» getarnt enthält das neue Polizeigesetz aus Sicht der Beschwerdenführenden diskriminierende Bestimmungen, die sich direkt gegen fahrende Jenische, Sinti und Roma richten. Die sog. «Lex Fahrende» sieht vor, dass Personen, die ein Grundstück ohne Erlaubnis des/der EigentümerIn oder BesitzerIn als Standplatz nutzen, weggewiesen und die entsprechenden Grundstücke innert 24 Stunden geräumt werden dürfen. Zwar sollen diese Wegweisungen nur vollzogen werden, wenn ein Transitplatz vorhanden ist. Dennoch: Ein Transitplatz reicht nicht aus, um den Minderheitenschutz zu gewährleisten. Dazu braucht es genügend und angemessene Stand- und Durchgangsplätze. Dies bedeutet, dass der Kanton Bern zuerst prüfen muss, ob die wenigen vorhandenen Plätze wirklich ausreichen, damit Fahrende ihren Wohnwagen abstellen und ihre Kultur leben sowie ihr Berufs- und Familienleben wahrnehmen können. „Der Schutz der Grundrechte verlangt keine Polizeimassnahmen, sondern die Förderung der Niederlassungs-, Bewegungs- und Wirtschaftsfreiheit sowie des Familienlebens der Fahrenden“, sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin bei der Gesellschaft für bedrohte Völker.


    Die Bestimmungen zur Kostenüberwälzung bei Veranstaltungen mit Gewalttätigkeiten verletzen die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit. Insbesondere aufgrund des «chilling effect», also der abschreckenden Wirkung, werden die BürgerInnen in Zukunft vermehrt daran gehindert, ihre Anliegen auf die Strasse zu bringen und an Kundgebungen teilzunehmen bzw. solche zu organisieren.


    Florian Weber, Vorstandsmitglied der Demokratischen JuristInnen Bern, meint dazu: «Das neue Polizeigesetz enthält eine Reihe heikler Bestimmungen, die gegen höherrangiges Recht verstossen. Darum gelangen wir an das Bundesgericht, das aufgefordert wird, diese Bestimmungen aufzuheben.»


    An der Beschwerde beteiligt sind folgende Organisationen: Demokratische JuristInnen Bern (DJB), SP Stadt Bern, Grünes Bündnis Bern, Grüne Kanton Bern, Alternative Linke Bern, Juso Kanton Bern, Juso Stadt Bern, Junge Grüne Kanton Bern, Unia, Gewerkschaftsbund des Kantons Bern, Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), Kirchliche Gassenarbeit Bern, Schäft Qwant, Radgenossenschaft der Landstrasse, Verband Sinti und Roma Schweiz, Gesellschaft für bedrohte Völker, humanrighs.ch, grundrechte.ch, Kritische Jurist*innen Fribourg/Bern, PDA Bern

  • Anwesenheitspflicht in Berner Kollektivunterkünften: Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde ein

    Bern, 13. März 2019

    Seit Anfang Jahr sind in Berner Asylunterkünften untergebrachte Personen dazu verpflichtet, dort an fünf Tagen pro Woche zu übernachten. Eine Gruppe von 59 Betroffenen hatte Ende Januar beim Bundesgericht Beschwerde gegen diese neue Anwesenheitspflicht erhoben. Das Bundesgericht ist in seinem Urteil vom 21. Februar nicht auf die Beschwerde eingetreten.

    Die Anwesenheitspflicht verletzt die Grundrechte der Betroffenen. Nicht nur die Bewegungsfreiheit, sondern auch das Privat- und Familienleben sowie potenziell weitere Rechte werden beeinträchtigt. Die Betroffenen sind gezwungen, entweder diese Einschränkungen hinzunehmen, oder auf ihr Recht auf Sozial- oder Nothilfe zu verzichten.

    Das Bundesgericht lässt die Frage offen, ob die Anwesenheitspflicht rechtswidrig ist, und verwehrt den Betroffenen damit den Rechtsschutz. Diesen sei es ohne Nachteil zumutbar, eine Einzelfallbeschwerde einzureichen. Damit nimmt das Bundesgericht in Kauf, dass sich unzählige Betroffene im ganzen Kanton jeden Tag die grundrechtlich garantierte staatliche Unterstützung (Sozial- oder Nothilfe) mit einer Einschränkung ihrer Freiheitsrechte erkaufen müssen.

    "Solange diese verfassungswidrige Situation andauert, werden die Demokratischen Jurist*innen Bern die Betroffenen dabei unterstützen, die Anwesenheitspflicht mittels Einzelfallbeschwerde gerichtlich überprüfen zu lassen", sagt Florian Weber, Vorstandsmitglied djb.

  • Anwesenheitspflicht in Berner Kollektivunterkünften: Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht

    Bern, 1. Februar 2019

    Die Demokratischen Jurist*innen Bern (DJB) und das Migrant Solidarity Network (MSN) kritisieren die seit dem 1. Januar 2019 geltende Änderung der Asylsozialhilfeweisung, mit welcher der Kanton Bern eine weitere Verschärfung im Asylbereich eingeführt hat. Die revidierte Weisung sieht eine Anwesenheitspflicht in Berner Kollektivunterkünften für Personen des Asylbereichs vor. Diese erweist sich aus zwei Gründen als unzulässig: Erstens kann sich die Anwesenheitspflicht auf keine genügende gesetzliche Grundlage stützen und verletzt deshalb das Legalitätsprinzip. Zweitens führt sie zu empfindlichen Grundrechtseingriffen, die selbst bei Vorliegen einer genügenden gesetzlichen Grundlage unzulässig wären. Aus den genannten Gründen haben 59 Betroffene in Zusammenarbeit mit den DJB und dem MSN gestern beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Sie ersuchen das Bundesgericht, die Anwesenheitspflicht aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit aufzuheben.

    Die neu eingeführte Regelung – die sämtliche Personen des Asylbereichs[1] trifft – sieht vor, sowohl Nothilfe als auch Asylsozialhilfe nur noch an Personen auszuzahlen, die sich während mindestens fünf Tagen pro Woche in der ihnen zugewiesenen Kollektivunterkunft aufhalten und dort übernachten. Personen, die mehr als zwei Nächte pro Woche auswärts übernachten, werden nach einmaliger Ermahnung und Verwarnung von der Unterkunft abgemeldet. Mit der Abmeldung entfallen alle Sozial- und Nothilfeleistungen und damit der Zugang zu medizinischer Versorgung. Unter Umständen kann die Abmeldung gar zur Abschreibung eines hängigen Asylgesuches oder zum Erlöschen einer vorläufigen Aufnahme führen.

    Das Amt für Migration und Personenstand (MIP) ging dabei fälschlicherweise davon aus, dass die Einführung der Anwesenheitspflicht über die blosse Anpassung der kantonalen Weisung ergehen könne und masste sich damit an, selbst als Gesetzgeberin tätig zu werden. Da solche Regelungen die Rechtslage der Betroffenen erheblich verändern, müssen sie zwingend durch den Grossen Rat erlassen werden. Aber selbst wenn eine genügende gesetzliche Grundlage vorliegen würde, erwiese sich die Anwesenheitspflicht als unzulässig: Sie verletzt nicht nur das Recht auf Nothilfe, sondern auch das Recht auf Bewegungsfreiheit sowie auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Es liegen keine hinreichenden Gründe vor, die es erlaubten, derart in das Sozialleben und den Lebensrhythmus der betroffenen Personen einzugreifen. Der Kanton argumentiert widersprüchlich, da die Anwesenheitspflicht nicht geeignet ist, die Bedürftigkeit der Betroffenen zu überprüfen oder zu reduzieren.

    Für die Anwältin Annina Mullis, welche die Betroffenen vertritt, ist klar: «Die neue Anwesenheitspflicht stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Rechte von Personen des Asylbereichs dar, noch dazu ohne gesetzliche Grundlage. Das ist aus grundrechtlicher Sicht unhaltbar.» Diese absurde Situation ist Ausdruck eines politischen Klimas zunehmender Repression gegenüber den Schwächsten der Gesellschaft. Das Bundesgericht hat nun die Gelegenheit, diese unwürdige Herabsetzung der betroffenen Menschen zu beenden.

     

    [1] Asylsuchende, weggewiesene Asylsuchende, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsstatus, vorläufig aufgenommene Personen sowie vorläufig aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge, solange sie einer Kollektivunterkunft zugewiesen sind

  • Referate zur Medienkonferenz

    Hier finden Sie die Referate zur Medienkonferenz "Sozialhilfe in der Schweiz: Der Kanton Bern unterläuft die Solidarität" vom 17. Oktober 2017:

  • Presseschau zur Medienkonferenz

    In folgenden Medien wurde über die Medienkonferenz "Sozialhilfe in der Schweiz: Der Kanton Bern unterläuft die Solidarität" berichtet:

    Videos von der Medienkonferenz selbst finden Sie auf https://www.youtube.com/channel/UC0vK97tMSreCqS1Cd0a6MLg (Quelle: kabba.ch)

    Medienkonferenz Sozialhilfe in der Schweiz Der Kanton Bern unterläuft die Solidarität 4

  • Medienkonferenz "Sozialhilfe in der Schweiz: Der Kanton Bern unterläuft die Solidarität"

    Einladung zur Medienkonferenz am Internationalen Tag gegen Armut
    Dienstag, 17. Oktober 2017, Start: 08.45 Uhr
    Haus der Begegnung, Mittelstrasse 6a, Bern, Parterre

    Sozialhilfe in der Schweiz: Der Kanton Bern unterläuft die Solidarität

    Rund 18 Organisationen verurteilen am Internationalen Tag gegen Armut die anhaltenden Angriffe auf die Sozialhilfe in der Schweiz. Der Kanton Bern will die Sozialhilfe kürzen und sich für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger möglichst unattraktiv machen. Armut ist aber eine Tatsache. Sie lässt sich nicht wegsparen - sie muss mit gezielten Massnahmen bewältigt werden. Die aktuelle Gesetzesvorlage im Kanton Bern bringt für Betroffene viel Leid.

    Referentinnen und Referenten:

    - Emilie Graff, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial Schweiz
    - Marianne Hochuli, Mitglied der Geschäftsleitung von Caritas Schweiz, Leiterin des Bereichs Grundlagen
    - Ueli Mäder, emeritierter Professor für Soziologie an der Universität Basel
    - Andreas Hediger, Geschäftsleiter der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht
    - Oswald Sigg, ehemaliger Bundesratssprecher

    Breite Unterstützung:

    Die Medienkonferenz wird von folgenden Organisationen unterstützt:
    - AvenirSocial
    - Caritas Schweiz
    - Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht
    - AGILE.CH Die Organisationen von Menschen mit Behinderungen
    - Allianz gegen Sozialapartheid
    - Caritas Bern
    - Dachverband Soziale Institutionen Biel Region
    - Demokratische Juristinnen und Juristen Bern
    - Gewerkschaftsbund des Kantons Bern
    - Gewerkschaft Unia Sektion Bern
    - Gruppe für Menschenwürde in der Sozialhilfe
    - Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen
    - Kriso Bern
    - Procap Bern
    - Pro Infirmis Bern
    - Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn
    - Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH Bern
    - VPOD Bern Kanton

  • Gesamtrevision des Polizeigesetzes – grundrechtliche Perspektiven

    Einladung zum Medientermin vom Dienstag, 13. Dezember 2016, 14.15 bis 15.15 Uhr im Politforum im Käfigturm

    Seit der Einführung von Police Bern wird das Polizeigesetz zum ersten Mal einer Gesamtrevision unterzogen. Dabei geht es um viele wichtige und grundlegende Fragen der Organisation und Kontrolle der Kantonspolizei, u.a.: Welche Gemeinden bezahlen wie viel für die Polizei? Für welche Aufgaben sind die Gemeinden zuständig, für welche die Kantonspolizei? Aber auch grundrechtsrelevante Fragen stellen sich: Wann darf die Polizei verdeckt ermitteln? Ist die Übertragung von Kosten von Polizeieinsätzen an Dritte gerechtfertigt?

    Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Einzelpersonen verschiedener Parteien und Institutionen hat ein Grundlagenpapier zu diesen Fragen verfasst und wird es den Medien präsentieren.

    Referent_innen:
    Leena Schmitter (Grünes Bündnis): Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden und Finanzierung
    Seraina Patzen (Junge Alternative JA!): Wegweisungen
    Simone Machado-Rebmann (Grüne Partei Bern): Verdeckte Vorermittlung
    Yasemin Cevik (SP): Rechtsschutz im Polizeigesetz
    Tom Locher (AL): Racial Profiling
    Sandra Egli (Demokratische Juristinnen und Juristen Bern): Kostenüberwälzung und Einschränkung der Versammlungsfreiheit
    Hasim Sancar (Grünes Bündnis): Regulierung Private Sicherheitsdienste

    Im Namen der Autor_innen des Grundlagenpapiers:
    Sandra Egli (Demokratische JuristInnen Bern), Meret Schindler (SP), Yasemin Cevik (SP), Simone Machado Rebmann (Grüne Partei Bern), Hasim Sancar (Grünes Bündnis), Leena Schmitter (Grünes Bündnis), Tom Locher (AL), Seraina Patzen (JA!)

    Handout zum Medientermin

  • Keine DNA-Proben "auf Vorrat"

    Medienmitteilung Demokratische Juristinnen und Juristen Bern (djb)

    Das Bundesgericht hat in einem (u.a. für den Kanton Bern) wegweisenden Urteil die Praxis der Polizei und (General-)Staatsanwaltschaft betreffend DNA-Entnahme und Profilerstellung deutlich kritisiert. Insbesondere bemängelt das Bundesgericht im beiliegenden Leitentscheid die routinemässige erkennungsdienstliche Erfassung sowie die DNA-Entnahme und Erstellung eines DNA-Profils, soweit dies nicht für die Aufklärung der Anlasstat zwingend notwendig ist und auch kein genügend erhärteter Verdacht besteht, dass sich die Person künftig eines Vergehens oder Verbrechens von einer gewissen Schwere schuldig machen wird. Damit erteilt es einer Datenerfassung – und speicherung auf Vorrat eine klare Absage.

  • SHG-Urteil: Bundesgericht schränkt Anwendung der Generalvollmachten massiv ein

    Heute urteilte die Sozialversicherungsrechtliche Abteilung des Bundesgerichts über die Beschwerde
    gegen das teilrevidierte Sozialhilfegesetz des Kantons Bern (SHG), welche die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern gemeinsam mit weitern Organisationen führten.

    Die RichterInnen wiesen die Beschwerde mit einem Stimmverhältnis von 3:2 zwar knapp ab. Gleichzeitig schränkten sie die Anwendung der Generalvollmacht jedoch massiv ein. Gemäss heutiger Urteilsberatung muss die betroffene Person über die spätere Einholung einer Information gestützt auf die Generalvollmacht im Einzelfall informiert werden. Dies unter dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Vollmacht von Betroffenen jederzeit widerrufen werden kann. Ein Widerruf kann höchstens eine Kürzung, nicht jedoch eine vollständige Einstellung von Leistung zur Folge haben.

    Der Grund zur Ablehnung sehen die obsiegenden RichterInnen darin, dass das Gesetz von den Sozialhilfebehörden verfassungskonform ausgelegt werden könne, indem man es nicht streng nach dem Wortlaut anwende.

    Medienmitteilung

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