Die Demokratischen Jurist_innen der Schweiz unterstützen das Referendum gegen das sog. Anti-Terrorgesetz. Mit dem PMT sollen – einem Strafverfahren vorgelagerte – weitgehende Repressionsmassnahmen eingeführt werden. Damit einher geht ein regelrechter Paradigmenwechsel in der Verbrechensbekämpfung, der in Konflikt mit diversen Grundrechten steht und wichtige Prinzipien, die in einem Strafprozess Anwendung finden sollten, ausser Acht lässt. Das PMT ist aus Sicht der DJS rechtsstaatlich höchst problematisch und eine unnötige Ergänzung der Mittel zur Terrorismusbekämpfung. 

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  • Unpräzise Begrifflichkeit: Die Vorlage definiert «terroristische Aktivität» u.a. als «Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung», die «mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt» werden sollen. Auch ohne Androhung von Gewalt oder Straftaten kann damit eine politische Betätigung als terroristische Aktivität verfolgt werden. Der Begriff der Gefährderin bzw. des Gefährders orientiert sich nicht an der Begehung von Straftaten, sondern an blossen Anhaltspunkten. Das verstösst gegen das Legalitätsprinzip. 
  • Präventionsstrafrecht: Bereits mit der letzten Revision des Strafgesetzbuches findet insbesondere durch Art. 260terund Art. 260sexiesStGB eine Ausdehnung der Strafbarkeit von terroristischen Delikten in den Bereich der sonst straflosen Vorbereitung statt. Mit dem PMT können nun bloss aufgrund von Vermutungen und Hypothesen einschneidende Massnahmen angeordnet werden. Die Unterscheidung zwischen «aktuellen und konkreten Anhaltspunkte» und einem «konkretem Verdacht», der zur Aufnahme eines Strafverfahrens führt, bleibt unklar. Diese Unterscheidung entscheidet aber gerade darüber, ob die Verfahrensrechte gewährt werden (Strafverfahren) oder eben – wie im vorliegenden Gesetz – nicht.
  • Repressive Massnahmen...: Die vorgesehen Massnahmen (Kontaktverbot, Eingrenzung [Hausarrest], Überwachung, Präventivhaft) stellen Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen dar. So verletzt die Eingrenzung Art. 5 EMRK, weil sie ohne Bezug auf eine konkrete Straftat erfolgt.
  • ...ohne Strafverfahren: Die PMT werden ausserhalb von Strafverfahren angewendet, die Betroffenen verfügen also nicht über die Rechte von Beschuldigten. Ausserdem werden die Massnahmen polizeilich und nicht richterlich angeordnet und eine nachträglich richterliche Überprüfung ist aufgrund der offenen Definitionen kaum möglich.

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