MEDIENMITTEILUNGEN

19. Oktober 2023

Im Zusammenhang mit dem Krieg im Nahen Osten wurden in Bern, Zürich und Basel für das kommende Wochenende Bewilligungen für Proteste nicht erteilt, wieder entzogen oder gänzlich verboten. Begründet wird dies mit der Sicherheitslage in der Schweiz. Dieses Vorgehen ist mit dem von der Bundesverfassung und internationalen Abkommen geschützten Recht zu demonstrieren nicht vereinbar. 

Gerade auch in Zeiten von Konflikt, Angst und Unruhe zeigt sich Sinn und Zweck des Rechts auf Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. Das Bedürfnis, sich zu äussern, Diskussionen zu führen und Haltung zu zeigen, wird in solchen Momenten der Unsicherheit noch verstärkt. Demokratien bauen auf politischen Aushandlungsprozessen auf – zu Hause wie auch auf der Strasse. Es ist Aufgabe des Staates, diese Aushandlungsprozesse zu gewähren und zu schützen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesgericht betonen regelmässig, dass die Grundrechte freier Kommunikation Grundlage eines jeden demokratischen Staatswesens sind. Dies gilt in friedlichen, wie auch, umso mehr, in konfliktreichen Zeiten. Ein generelles Demonstrationsverbot verhindert die notwendige öffentliche Auseinandersetzung mit den drängenden Fragen dieser Tage und höhlt damit den Grundgedanken des Rechts auf Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit aus. 

Mit einem Verbot und dem Nichterteilen von Bewilligungen werden die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit unverhältnismässig eingeschränkt. Vor dem Hintergrund von Terrorismus und andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen genügt es auch nicht, einmalig Kundgebungen zu ermöglichen, wie es Sicherheitsdirektor Reto Nause in Bern argumentiert hat.

Für jede einzelne Demonstration bedarf es einer Abwägung, ob die Voraussetzungen für eine Bewilligung gegeben sind. Sie darf nur dann wegen drohender Gewalttätigkeit verboten werden, wenn ein konkretes und vorhersehbares Risiko besteht, dass Gewalt ausgeübt oder dazu angestiftet wird. Finden Demonstrationen ohne Bewilligung statt, muss erneut und bezogen auf den konkreten Einzelfall abgewogen werden, wie die Grundrechte der Teilnehmer*innen, von Passant*innen und öffentliche Interessen am besten geschützt werden können. Lea Schlunegger, Generalsekretärin der Demokratischen Jurist*innen Schweiz, fordert die Behörden deshalb auf, sich an das Recht zu halten: "Die Partizipation an der politischen Meinungsbildung auf der Strasse ist für die Demokratie unabdingbar. Demonstrationsverbote sind deshalb nur als allerletztes Mittel und unter engen Voraussetzungen zulässig, die momentan nicht vorliegen".

Die Einzelfallprüfung ist ein grundlegendes Element der Rechtsstaatlichkeit, auf das nicht verzichtet werden kann.

Fazit

Ausgehend von den verfassungsmässigen Grundrechten auf Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit und gestützt auf die konstante Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verurteilen die Demokratischen Jurist*innen Schweiz die angekündigten Demonstrationsverbote in den Städten Zürich, Bern und Basel öffentlich und mit klaren Worten. Die angekündigten Demonstrationsverbote stehen im Widerspruch zu den demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien und sind nicht zu rechtfertigen.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.


14. September 2023

Ein Zusammenschluss von NGOs und Medienschaffenden will die Schweizer Öffentlichkeit dafür sensibilisieren, dass Wirtschaftsakteure auch in der Schweiz immer mehr Einschüchterungsklagen anstrengen. Der neu gegründete Verein setzt sich zudem für eine bessere Gesetzgebung ein, um solche Gerichtsverfahren frühzeitig zu stoppen.

SLAPP steht als Abkürzung für«Strategic Lawsuits against Public Participation». Darunter versteht man Klagen, mit denen beispielsweise Konzerne versuchen, Journalist:innen oder NGOs juristisch unter Druck zu setzen, um Berichte über Menschenrechtsverletzungen, mutmassliche Korruption, betrügerische Finanzpraktiken und/oder Umweltschäden im Keim zu ersticken. Häufig kann nur schon die Androhung einer Klage einen Effekt haben, da sich gerade kleinere NGOs oder Journalist:innen nicht auf kosten- und zeitintensive Prozesse einlassen können.

Über ein Dutzend Organisationen der Schweizer Zivilgesellschaft möchten sich gemeinsam gegen eine weitere Zunahme von SLAPP engagieren, darunter Public Eye, der Bruno Manser Fonds, das HEKS, Helvetas, Greenpeace Schweiz, MultiWatch, die Gesellschaft für bedrohte Völker, terre des hommes schweiz, Solidar Suisse, SWISSAID und TRIAL International. Auch die Demokratischen Jurist*innen Schweiz sind Mitglied der Allianz. Wir stehen dafür ein das Thema auch bei Personen, die im juristischen Bereich tätig sind, bekannt zu machen und zu problematisieren. Wir stellen uns klar gegen eine anwaltliche Vertretung von Konzernen im Falle von SLAPP-Klagen.

Medienmitteilung der Allianz inkl. Medienkontakte

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Bern, 15. Oktober 2021


Eine gemeinsame Medienmitteilung von Solidarité sans frontières, grundrechte.ch, Demokratische Jurist*innen Schweiz, Solinetze.ch, Europäische BürgerInnen Forum, Solinetz (Bern, Luzern und Zürich), Jesuiten-Flüchtlingsdienst Schweiz und Luzerner Asylnetz


Unmittelbarer Stopp aller Dublin-Rückführungen nach Kroatien



Was Migrant*innen und Aktivist*innen seit Jahren berichten und vielfach mit Videoaufnahmen und zahlreichen Interviews belegt wurde, erhält neue Beweise: kroatische Sicherheitskräfte drängen Menschen mit Gewalt an der Grenze ins benachbarte Bosnien zurück. Es handelt sich hierbei nicht um Einzelfälle, sondern um eine systematische - und illegale – Praxis. Nach den jüngsten Berichterstattungen an denen auch das SRF und die RTS beteiligt war, können das auch jene nicht mehr leugnen, die bisher weggeschaut haben. Solidarité sans frontières (Sosf) und die Organisationen, die mitunterzeichnet haben, fordern deshalb, per sofort und ohne zeitliche Beschränkung, sämtliche Dublin-Rückführungen nach Kroatien zu stoppen. Die Schweiz kann nicht garantieren, dass Kroatien diese Personen nicht illegal nach Bosnien schafft. Pushbacks sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Sie verstossen unter anderem gegen das Recht, einen Asylantrag zu stellen und das in der Genfer Konvention verankerte Non-Refoulement Prinzip. Als Gaststaat der Genfer Konvention muss sich die Schweiz mit praktischen und effektiven Massnahmen gegen Pushbacks einsetzen. Die Schweiz macht sich an diesen Menschenrechtsverletzungen mitschuldig, wenn sie trotz Wissen um die kroatische Praxis weiterhin Menschen in dieses Land zurückschickt.






Istanbul, 20 September 2021

Press release issued by the legal Fact Finding Mission, taking place in Istanbul from 15 September to 20 September, to monitor and observe current mass trials against lawyers in Turkey.

A group of approximately 30 lawyers from Belgium, France, Germany, Italy, the Netherlands, Norway, Spain and Switzerland, representing international organizations, bar associations and the Council of Bars and Law societies of Europe (CCBE), participated in a Fact Finding Mission in Istanbul from 15 to 20 September 2021 to monitor and observe mass trials against lawyers in Turkey. The Fact Finding Mission participants observed two hearings, visited lawyers detained in Edirne, Kandıra and Silivri maximum security prisons (F-Type), and held meetings with the president of the Istanbul Bar Association, members of the defense and other lawyers in Turkey.

Currently, there are several trials against members of the lawyers’ organization Çağdaş Hukukçular Derneği (ÇHD), in which 34 criminal defense lawyers are accused of being members of a terrorist group. Some of the defendants have already been convicted and sentenced to prison, others are still in pretrial detention. All lawyers in question were convicted or face charges stemming from the performance of their professional activities. In violation of the UN Basic Principles on the Role of Lawyers, they are, firstly, identified with their clients’ causes, and, secondly, limited in their freedom of expression, which includes the right to take part in public discussions about human rights. The main focus of the Fact Finding Mission was to determine whether fair trial standards are being respected. A detailed report on the observations and conclusions will follow.


Basel, 23. August 2021

Medienmitteilung des Bündnisses unabhäniger Rechtsarbeit im Asylbereich

Das «Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich» ist ein Zusammenschluss verschiedener Beratungsstellen, Organisationen, Anwält*innen und engagierter Einzelpersonen, die Rechtsarbeit im Asylbereich leisten. Als unabhängige Akteur*innen in diesem Bereich sehen wir es als unsere Aufgabe, die Umsetzung und Evaluation des neuen Asylverfahrens kritisch zu beobachten und unsere eigenen Erkenntnisse aus der Arbeit mit unseren Mandant*innen mit den Erkenntnissen des Staatssekretariats für Migration (SEM) abzugleichen.buendnisunabhaengigerrechtsarbeit

Das Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit hat im Oktober 2020 seine wichtigsten Erkenntnisse zum neuen Asylverfahren bereits als Auswertung der bis dahin vertretenen Fälle veröffentlicht. Das SEM hat heute seine Erkenntnisse aus der externen Evaluation des neuen Asylverfahrens publiziert. Viele der Erkenntnisse und Befürchtungen des Bündnisses haben sich bestätigt.