Bern, 21. Mai 2014

Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) hat vor zwei Jahren einen ausformulierten Entwurf zu einem Anwaltsgesetz erarbeitet, der die anwaltliche Tätigkeit an der Stelle aller kantonalen Regelungen Schweiz weit regeln soll. Dieser Gesetzesentwurf wurde der Bundesverwaltung zugestellt, welche durch die Gutheissung der Motion von NR Karl Vogler im Mai 2012 beauftragt ist, ein nationales Anwaltsgesetz auszuarbeiten.
Für die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS/JDS) erscheint eine einheitliche gesamtschweizerische Regelung der anwaltlichen Tätigkeit und Ausbildung als notwendig.

Anfang 2013 wurde innerhalb der DJS eine Arbeitsgruppe gegründet, die nun eine Stellungnahme vorlegt, die sich mit dem Gesetzesentwurf des SAV auseinandersetzt und sich dabei auf wesentliche Kritikpunkte konzentriert. Obwohl sich die DJS mit einigen im Entwurf vorgeschlagenen Regelungen durchaus einverstanden erklärt, wird einigen Bereichen vor allem vor dem Hintergrund einer bevölkerungsnahen Justizpolitik zu wenig Rechnung getragen.
So schlagen die DJS die Einführung des Titels des/der “WirtschaftsanwältIn“ vor, da das traditionelle Berufsbild bei Hunderten in Anwaltskapitalgesellschaften tätigen AnwältInnen nicht mehr der Realität entspricht. Auch lässt der Entwurf des SAV die Honorarfrage aus der Sicht des Konsumentenschutzes ausgeklammert. Der Zugang für Einzelpersonen zum Recht darf nicht aufgrund überrissener Honorare gefährdet werden. Schliesslich müssten auch die Anforderungen an die Aufsicht über die AnwältInnen und die Ausbildung angepasst werden.

Die beiliegende Stellungnahme der DJS wird mit heutigem Datum dem Bundesamt für Justiz, das sich mit der Ausarbeitung eines Anwaltsgesetzes beschäftigen wird, zugestellt.
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Für Rückfragen: Thomas Leuner, Mitglied der Arbeitsgruppe Anwaltsgesetz der DJS, Anwalt in Zürich,
043 366 84 87, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bestellung weiterer Dokumente und Artikel im Zusammenhang mit dem Entwurf des SAV:
Melanie Aebli, Geschäftsleiterin DJS, 078/617 87 17, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

pdfDJS Stellungnahme Anwaltsgesetz - deutsch

pdfJDS Prise de position Loi d'avocats-français