Derzeit häufen sich (vermehrt negative) Berichte über Polizeieinsätze bei grösseren Veranstaltungen. Zu denken ist beispielsweise an die Auseinandersetzungen nach einem Eishockeyspiel in Biel Ende Februar 2023, an die 1. Mai-Demonstrationen in Basel oder Zürich oder die Ereignisse nach einem Fussballspiel in Luzern im Mai 2023. Auffallend ist, dass die Polizei dem Anschein nach jeweils früh und intensiv Zwangsmittel (bspw. Gummigeschosse bzw. Gummischrot) eingesetzt hat und es dadurch zu einzelnen (gravierenden) Verletzungen kam.[1] Dieser Missstand führte dazu, dass die polizeiliche Arbeit, aber auch generell die Polizei erneut und vermehrt Teil einer öffentlichen Debatte ist. Fraglich ist aber, ob neben dieser Debatte nun auch (rechtliche) Konsequenzen folgen, ob also beispielsweise Untersuchungen eingeleitet, Strafverfahren eröffnet, Anzeigen erstattet oder Staatshaftungsverfahren aufgenommen werden. Gerade mit Blick auf die Vergangenheit ist ebenfalls offen, ob es zu allfälligen Verurteilungen der verantwortlichen Polizist*innen kommt. Diesen und weiteren Fragen ist Laila Abdul-Rahman zusammen mit anderen Forscher*innen im Zusammenhang mit «Gewalt im Amt» in Deutschland in einer fünfjährigen Studie nachgegangen.[2] Unter anderem kamen sie zum Schluss, dass


Obwohl die Unternehmerinnen und Unternehmer rechtlich dazu verpflichtet sind, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Persönlichkeit und Gesundheit ihres Personals zu schützen (Art. 4 GIG, Art. 328 Abs. 1 OR und Art. 6 ArG), geschieht es nur zu oft, dass in diesem Zusammenhang im Falle einer Anschuldigung die betroffene Person ungenügend über das mögliche Vorgehen informiert ist, wie auch über dessen Folgen. Die fehlende Transparenz erzeugt ein Gefühl der Unsicherheit, welches die Opfer von sexueller Belästigung nicht dazu ermutigt, die Fakten anzuprangern, weil sie die Konsequenzen fürchten.


Am 7. März hat der Nationalrat eine parlamentarische Initiative, die Schwangerschaftsabbüche nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern in einem Spezialgesetz regeln wollte, abgelehnt. Im Hinblick auf aktuelle politische Entwicklungen in Bezug auf des Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren ist das fatal.


An den europäischen Aussengrenzen werden nach wie vor Geflüchtete zurückgewiesen. Diese Praxis ist rechtlich unzulässig – trotzdem wird sie institutionell betrieben und sowohl von der EU als auch ihrer Grenzsschutzagentur Frontex toleriert, wenn nicht gar unterstützt. Umso wichtiger ist ein gerichtliches Vorgehen in diesen Fällen. Die DJS will mit einem Fonds zur finanziellen Unterstützung von Verfahren gegen Pushbacks dazu beitragen und ist dafür auf Spenden angewiesen.     


Das neue Bundesgesetz «Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (PMT) ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Gemäss einem kürzlich in der Presse erschienen Artikel wurden im Herbst erstmals Zwangsmassnahmen aufgrund des neuen Terrorgesetzes verfügt.

Die PMT sollen es ermöglichen, präventiv gegen Personen vorzugehen, von denen nach Einschätzung der Behörden eine sogenannte «terroristische Gefahr» ausgeht. Gemäss der Regierung sollen sie das strafrechtliche Arsenal komplementieren und zum Einsatz kommen, wenn noch nicht genügend Verdachtsmomente für die Eröffnung eines Strafverfahrens vorliegen. Dementsprechend wird weder der Verdacht einer Straftat noch eine Vorbereitungshandlung vorausgesetzt.


Vor knapp zwei Jahren scheiterte die Konzernverantwortungsinitiative knapp am Ständemehr, mitunter aufgrund unsachlicher Gegenargumente. Von «weltweit einzigartigen Haftungsbestimmungen» oder «erpresserischen Klagen» war die Rede und Justizministerin Karin Keller-Sutter warnte auf allen Kanälen vor einem «Schweizerischen Alleingang». Initiant:innen und unabhängige Rechtsexpert:innen wiesen damals darauf hin, dass der Trend in Europa unmissverständlich in Richtung strengere Regeln für Konzerne ginge. Frankreich verfügt schon seit 2017 über das «Loi de Vigilance», in angelsächsischen Ländern müssen sich Konzerne seit Jahren immer wieder wegen Menschenrechtsverletzungen vor Gericht verantworten.


Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Nachrichtendienstgesetz eröffnet. Gerade angesichts der jüngsten medialen Enthüllungen grundrechtlich problematischer Aktivitäten des Nachrichtendienstes ist eine gesetzliche Grundlage notwendig, die verhindert, dass dieser umfassend Daten sammeln und demokratische politische Tätigkeiten fichieren kann.


Viele Menschen, die in der Ukraine gelebt haben, sind vor dem Krieg in die Schweiz geflüchtet. Die Behörden haben in dieser Situation einen Umgang mit Geflüchteten ermöglicht, der bislang undenkbar schien. Das Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich[1], von dem die DJS Teil sind, hat sich Gedanken dazu gemacht, was das für die Zukunft einer menschenrechtsbasierten Asylpolitik bedeuten muss.


Viele Menschen, die in der Ukraine gelebt haben, sind vor dem Krieg in die Schweiz geflüchtet. Die Behörden haben hier sehr viel ermöglicht, was bislang undenkbar schien.

Am 16. Dezember vergangenen Jahres hat nun auch Ständerat – wie bereits der Nationalrat nur einer Stimme Unterschied – beschlossen, dass die Verjährungsfrist für Taten, die bisher nach 30 Jahren verjährten, abgeschafft werden soll. Seine Kommission für Rechtsfragen muss innerhalb der nächsten zwei Jahre eine entsprechende Gesetzesvorlage ausarbeiten.[1]


Kann uns Rhetorik zur Verteidigung der Menschenrechte ermächtigen? Korrektur: Den Begriff Macht streichen und einen Punkt hinzufügen. Also noch einmal: Rhetorik muss der Verteidigung der Menschenrechte dienen.
Diese Überzeugung war es, die dazu geführt hatte, in Genf einen Rhetorikwettbewerb zu Menschenrechten zu lancieren. Ein Jahr lang war die Association des juristes progressistes (AJP) mit den Vorbereitungen für den Frauenstreik am 14. Juni 2019 beschäftigt. Als Fortsetzung ihrer Aktivitäten in diesem wichtigen Jahr wollte die AJP jungen Jurist*innen den Zugang zu dieser Thematik vereinfachen – so ist die Idee des Wettbewerbs entstanden.


Frontex soll von der Schweiz in Zukunft jährlich 61 Millionen Franken erhalten. Das Migrant Solidarity Network hat, zusammen mit einer Vielzahl antirassistischer und migrationspolitischer Organisationen und den DJS, gegen diesen Entscheid des Parlaments das Referendum ergriffen. Die DJS fordern seit langem die effektive Durchsetzung von Menschenrechten an den europäischen Aussengrenzen – eine Finanzierung von Frontex lehnen wir deshalb grundsätzlich ab.


In der Sommersession 2021 hat der Nationalrat die Motion seiner staatspolitischen Kommission (SPK-N), die «Landesverweisungen per Strafbefehl bei leichten, aber eindeutigen Fällen» ermöglichen will, angenommen. Die Anordnung eines Landesverweises soll in Zukunft bereits möglich sein, wenn die Voraussetzungen zum Erlass eines Strafbefehls erfüllt sind. Der Landesverweis sei als Grund für eine Notwendige Verteidigung aus Art. 130 StPO zu streichen und die Katalogstraftaten des Art. 66a StGB anzupassen und allenfalls zu präzisieren. 


Seit Beginn der Covid-19-Pandemie werden politische Kundgebungen von Staat und Polizei stark eingeschränkt. Einige Massnahmen sind mit dem Gesundheitsschutz jedoch kaum zu begründen. Das teilweise unverhältnismässige Vorgehen kann als Fortsetzung einer Entwicklung verstanden werden, die die Versammlungsfreiheit seit längerem u.a. durch Polizeigesetze einzuhegen versucht.


Das Coronavirus bestimmt den Alltag nun schon seit einem Jahr. Soziale Kontakte sind minimiert. Wer kann, hat sich im Home Office eingerichtet. Wer aber in einer Kollektivunterkunft wohnt, mit vielen Menschen auf engem Raum lebt und sich Schlafzimmer, Küche sowie Bad mit anderen teilt, hat nicht die Möglichkeit, sich konsequent an die Distanz-Regeln zu halten. 


Am 7. März 2021 kommt die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» zur Abstimmung. Lanciert wurde sie vom Egerkinger Komitee um SVP-Nationalrat Walter Wobmann. Die Initiant_innen argumentieren, sie wollten die Sicherheit der Bevölkerung im Allgemeinen und muslimische Frauen im Besonderen schützen. Die Vorlage ist diskriminierend und schränkt die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit ein. Die DJS lehnen sie ab. 


Das Bundesgesetz über Polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung (PMT) möchte der Polizei mehr Möglichkeiten geben, potenziell gefährliche Personen ausserhalb von Strafverfahren mit repressiven Massnahmen zu belegen. Solche Massnahmen beschneiden in empfindlicher Weise Rechte von Betroffenen und gefährden bislang unumstössliche rechtsstaatliche Prinzipien. Die DJS lehnen die Vorlage deshalb ab und unterstützen das Referendum. 


Jedes Jahr sterben Zehntausende Menschen durch Kriege und bewaffnete Konflikte. Millionen werden verletzt, traumatisiert und in die Flucht getrieben. Gleichzeitig erzielen internationale Rüstungsfirmen exorbitante Gewinne, indem sie schamlos Waffen an die Konfliktparteien liefern. Die DJS sind Teil des Bündnisses, das dies mit der Kriegsgeschäfte-Initiative ändern will. Diese kommt am 29. November 2020 zur Abstimmung.


Bei der Anwendung des Rechts spielen Vorurteile eine grosse Rolle. Bekanntes Beispiel ist das «Racial Profiling», welches zu häufigeren Kontrollen von People of Colour durch die Polizei führt. Aber auch vor Gericht und in der Verwaltung sind Stereotypisierungen allgegenwärtig und führen dazu, dass Entscheidungen diskriminierend sein können. Die juristische Ausbildung setzt dem nichts entgegen, sondern hilft vielmehr mit, Vorurteile noch zu verstärken.


Das Schweizerische Strafgesetzbuch ist kein Gesetzbuch mit hoher Beständigkeit, ist es in den letzten 40 Jahren doch über 70 Mal revidiert worden. Eine weitere Revision, die unter dem Titel der «Harmonisierung der Strafrahmen» steht, wird derzeit in den Parlamentarischen Kommissionen behandelt.


Die Forderung, im Strafrecht den Grundsatz zu verankern, dass sexuelle Handlungen ohne Zustimmung zu bestrafen sind, wird kontrovers diskutiert, gerade unter Juristinnen und Juristen. Auch der DJS stehen noch Diskussionen bevor.