Aktuell

Die DJL lehnen die Gesetzesvorlage des Polizeigesetzes betreffend die Regelung der neuen Datenbearbeitungsinstrumente ab, weil die vorgeschlagenen Bestimmungen zu unbestimmt sind und damit der Polizei einen weitgehend freien Spielraum (Blankett) zum Einsatz grundrechtsrelevanter Überwachungssoftware einräumt.

Vgl. die Vernehmlassungsantwort der DJL im Wortlaut.