Aktuell
Schreiben betreffend falsche Datierung von IV-Verfügungen
Die Luzerner IV scheint die Praxis zu betreiben, bei fristenauslösende Schreiben auf ein späteres Datum als das Versanddatum zu datieren. Damit besteht eine sehr hohe Gefahr der verspäteten Einreichung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Die DJL haben bei den entsprechenden Stellen um Auskunft gebeten sowie auf die Problematik hingewiesen. Die IV hat inzwischen Stellung genommen.
Überwälzung von Polizeikosten auf Veranstalter/innen und Teilnehmer/innen von Demonstrationen
Im folgenden Beitrag auf humanrights.ch wird die neuartige Bestrebung, die Kosten für Polizeieinsätze bei «unfriedlichen» Ordnungsdiensten auf die Teilnehmenden und Veranstalter/innen von Demonstrationen zu überwälzen, aus grundrechtlicher Sicht untersucht, und zwar am Beispiel einer entsprechenden gesetzlichen Regelung im Kanton Luzern und des Bundesgerichtsurteils, welches diese Regelung zum Gegenstand hatte.
Zum Beitrag humanrights.ch
Beitrag zum Bundesgerichtsurteil BGE 143 I 147