Newsletter
Newsletter Neujahr 2023
Wann: Samstag, 28. Januar 2023, 14 Uhr
Wo: Bundeshaus, HelloWelcome, Bundesstrasse 13, 6003 Luzern
Vom 9. - 10. Februar 2023 findet in Fribourg wieder die FRI-Konferenz für Gender Law statt. Alle Infos und Anmeldung hier
Kommentar & Handbuch 15. Februar 2023; 16:00 Uhr, Paulusakademie, Pfingstweidstrasse 28, Zürich. Alle Infos hier.
Missbräuchliche Klagen gegen Journalist*innen und NGOs im Aufwind
Beitrag zu SLAPPS auf humanrights.ch: Die EU-Kommission hat im April 2022 einen Richtlinienvorschlag gegen SLAPPs veröffentlicht. In der Schweiz fehlt ein entsprechender Schutz von kritischen medialen und zivilgesellschaftlichen Stimmen. Hier findet Ihr weitere Infos.
Pushback Litigation Support Fonds
Die DJS haben beschlossen, einen Fonds einzurichten, um Verfahren gegen Pushbacks an den Europäischen Aussengrenzen finanziell zu unterstützen. Alle Infos und unsere Fondsreglement findet ihr hier.
Beitrag zum Strafbefehlsverfahren im SRF
Hinweis auf einen kritischen Beitrag des SRF zum Strafbefehlsverfahren.
Informationsveranstaltung zur NMRI
Unser Vorstandsmitglied Gabriel Schürch hat die Veranstaltung "Die Schweizer Menschenrechtsinstitution wird konkret!" vom 1. Dezember 2022 in Bern besucht.
Auf Druck von NGO's und der Zivilgesellschaft wird nun auch in der Schweiz eine unabhängige Menschenrechtsinstitution kreiert - als öffentlich rechtliche Anstalt. Gesetzliche Grundlage ist das BG über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte. An der Veranstaltung berichteten verschiedene Player von den Plänen in der Schweiz. Im Anhang gibt es eine Übersicht zur geplanten Schweizer Menschenrechtsinstitution.
- 7H 21 29: Subsidiarität der wirtschaftlichen Sozialhilfe: Rückerstattung einer Schenkung (Kaufpreis für einen Personenwagen; E. 3 und 4). Die Verpflichtung zum Verkauf des Personenwagens ist ein Eingriff in die Eigentumsgarantie. Die Weisung ist gesetzmässig, wenn von vornherein von einer zweckwidrigen Verwendung der staatlich geleisteten Mittel ausgegangen werden kann (E. 7 und 8). In casu verneint.
- LGVE 2022 VI Nr. 4: Die Anrechnung von Geldzuflüssen im Unterstützungsbudget ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Ein relativ geringes Vermögenssurrogat für persönliche Effekten ist im Sozialhilfebudget einnahmeseitig nicht anzurechnen. Auch Einnahmen von bescheidenem Umfang sind im Unterstützungsbudget nicht zu berücksichtigen, wenn eine Anrechnung dem Ziel der eigenverantwortlichen Selbsthilfe und damit verbundenen Anreizüberlegungen zuwiderläuft.
- LGVE 2022 II Nr. 4: Nach Beendigung der ambulanten Massnahme gilt es zu vermeiden, eingetretene Therapieerfolge durch einen allenfalls kontraproduktiven Vollzug der Strafe zunichte zu machen. Der mit einer Freiheitsstrafe zwischen zwei und drei Jahren belegte Straftäter ist im Nachverfahren nicht schlechter zu stellen als im ursprünglichen Strafprozess. Demnach ist festzuhalten, dass Art. 63b Abs. 4 Satz 2 StGB bei gegebenen Voraussetzungen sowohl den bedingten Vollzug nach Art. 42 StGB als auch den teilbedingten Vollzug nach Art. 43 StGB zulässt.
Schliesslich weisen wir auf das zur Publikation bestimmte Urteil des Bundesgerichtes 1C_39/2021 vom 29.11.2022 hin: Das Bundesgericht hat die Beschwerde zur Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei vom 6. Mai 2020 des Kantons Solothurn teilweise gutgeheissen. Angefochten wurde die Observation, die verdeckte Fahndung, die verdeckte Vorermittlung, die automatisierte Fahrzeugfahndung sowie das Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge bis 30 kg Gewicht. Das Bundesgericht hat zumindest die Artikel betreffend automatisierte Fahrzeugfahndung aufgehoben und hat festgehalten, dass automatisierte Fahrzeugfahndung gemäss § 36octies KapoG/SO erst angeordnet werden dürfe, wenn die (im Sinne der Erwägungen) nötigen Schutz- und Kontrollbestimmungen in Kraft seien.
Newsletter Herbst 2022 - zweiter Teil
Die Schweizerische Sektion der Internationalen Juristenkommission führt in nächster Zeit mit schweizerischen Universitäten eine Veranstaltungsreihe zum Thema Soziale Medien und Menschenrechte durch: Der nächste Termin ist der 22. November, Antonio Nicita spricht über "Il diritto alla non disinformazione tra mercato e servizio pubblico». Alle Infos hier.
Newsletter Herbst 2022
Forum Strafverteidigung: Kongress für Strafverteidiger:innen und Mitarbeitende von Betreuungsnetzen und Non-Profit-Organisationen zum Thema "Strafbefehle - Verurteilungen ausser Kontrolle"
Findet statt am 2. Dezember 2022 im Volkshaus Zürich. Weitere Infos sowie die Anmeldung findet ihr hier. Die Anmeldefrist läuft am 31. Oktober 2022 ab.
Analyse SEM für Migration zu komplementären Zugangswegen in die Schweiz und Stellungnahme des UNHCR
UNHCR begrüsst die publizierte Analyse des Staatssekretariats für Migration SEM. Diese gibt eine umfassende Übersicht über bestehende reguläre Zugangswege für Flüchtlinge in die Schweiz. Die Analyse untersucht erstmals auch, ob sich Schweizer Städte und Gemeinde verstärkt in solchen Programmen engagieren können. Allerdings weist UNHCR in der Stellungnahme zur Studie darauf hin, dass die Nutzung der bestehenden komplementären Zugangswege insgesamt zu positiv bewertet wird und Schwierigkeiten nicht genügend dargestellt werden. UNHCR hält es für erforderlich, dass innovative Vorschläge oder Pilotprojekte für eine bessere Anwendung bestehender Zugangswege sowie für den Einbezug von Angeboten durch Städte, Gemeinden und Zivilgesellschaft erarbeitet werden.
- Analyse des Staatssekretariats für Migration zu komplementären Zugangswegen in die Schweiz
- Stellungnahme des UNHCR zur SEM-Analyse «Komplementäre Zugangswege in die Schweiz»
- Mehr Information in der UNHCR Broschüre Resettlement und komplementäre Zugangswege
Polizei Bern führt Bodycams definitiv ein
Nach einem einjährigen Pilotversuch übernimmt die Berner Polizei den Einsatz von Bodycams in den regulären Betrieb, in welchem die Polizist*innen diese nutzen „können“. Auch in anderen Kantonen sowie bei der SBB-Transportpolizei ist das in Planung oder bereits Praxis. netzpolitik.org fordert dazu: „Bodycams richtig einsetzen – oder abschaffen“, denn: „Polizeiliches Fehlverhalten zeichnen Bodycams nur selten auf. Im Gegenteil verstärken sie einseitig das Machtgefälle zwischen Polizei und Bürgerschaft. Wenn also schon Bodycams eingesetzt werden, dann bitte auch zur Kontrolle der Polizei.“ Mehr Information
Plädoyer sucht Redaktor*in 60-80%
Bei Fragen kann man sich an Karl Kümin wenden (Telefon 044 266 17 64, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
- LGVE 2022 II Nr. 3: Ein Eventualbegehren, das infolge Obsiegens im Hauptbegehren nicht beurteilt werden musste, kann in der Berufungsantwort erneut gestellt werden. Es muss als Rechtsbegehren formuliert sein.
- LGVE 2022 III Nr. 1: Auch bei einer Mehrlingsgeburt besteht nur Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung (E. 3).
- LGVE 2022 II Nr. 2: Wenn die Verteidigung selber die Anwendbarkeit einer Rechtsnorm vorbringt und inhaltlich Ausführungen zur Anwendung dieser Rechtsnorm macht, kann sie sich nicht auf einen fehlenden Würdigungsvorbehalt nach Art. 344 StPO berufen, wenn das Gericht die angerufene Rechtsnorm in der Folge tatsächlich anwendet (E. 6.2.4).
Newsletter Sommer 2020
Vereinsinformationen Demokratische Juristinnen und Juristen Luzern:
- Schreiben betreffend Falschdatierung von IV-Verfügungen
- 30.9.2020: Vereinsversammlung
- 19.8.2020: Sommeranlass
Vereinsinformationen Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz:
- Covid 19 und Menschenrechte
- Keine Schliessung der Grenzen für Asylsuchende!
- #HoldEuropeAccountable – schwerste Rechtsverletzungen nicht nur an den Grenzen Europas
- Zürich: Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, des kantonalen Sozialamts und der ORS Service AG
- Bern: Bundesgerichtsbeschwerde gegen Berner Polizeigesetz teilweise gutgeheissen
- Aufruf zum Widerstand gegen die neuen Antiterrorgesetze!
Veranstaltungen:
- 4.9.2020: Schneller Weg zum Recht - Praktische Herausforderungen ausgewählter Summarverfahren
- 9.9.2020: Notrecht in der Corona-Krise
- 29 u. 30.9.2020: Theaterstück «Eine Emilie Kempin-Spyri. Alle Emilie»
Entscheide
- Anwaltsrecht: Berufsrecht, Drohung mit Strafanzeige (AR 16 100)
- Anwaltsrecht: Anforderungen an die Statuten von Anwaltsgesellschaften (AR 18 130)
- Prozesskostenvorschuss bei der Unterhaltsklage des Kindes (LGVE 2020 II Nr. 1)
- Anrechung des vorzeitigen Massnahmevollzugs bei einer Massnahme für junge Erwachsene (LGVE 2020 II Nr. 4)
- Formelles zur umfassenden Regelung der Kinderbelange unverheirater Eltern (LGVE 2020 II Nr. 2)
- Parteistellung des Gemeinwesens bei der Herabsetzung von Kinderunterhaltsbeiträgen (LGVE 2020 II Nr. 4)
- Gründe für einen Abbruch des Vergabeverfahrens (7H 19 46)
- Entziehen von Minderjährigen bei geteilter elterlicher Sorge (LGVE 2002 II Nr. 6)
- Anfechtung eines ermächtigungsbedürftigen Rechtsgeschäfts (LGVE 2020 I Nr. 2)
Newsletter Neujahr 2017
Vereinsinformationen Demokratische Jurist_innen Luzern:
- Beschwerde der DJL gegen das Luzerner Polizeigesetz: Öffentliche Beratung des Bundesgerichts am 18. Januar 2017
- Generalversammlung 2017
Infos der Demokratische Jurist_innen Schweiz:
- DJS Stellungnahme zur Anwendung des Istanbul-Protokolls: für einen besseren Schutz für Folteropfer
- Unterstützung Pilotprojekt „Beratungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug“
- Prozessbeobachtungen Türkei
- Praktisches: Handbuch “Combating Torture and other Ill-treatment. A Manual for Action“ von Amnesty International
Veranstaltungen:
- The judicial system under the state of emergency in Turkey, (13.), 14 and 15 January 2017
- Fachseminar zu Sozialhilfe und Grundrechten, 17./18. Januar 2017
- Reclaim Democracy, 2.-4. Februar 2017
- «Leitfaden Gesetzgebung» vom Schweizerisches Institut für Feministische Rechtswissenschaft und Gender Law (FRI), 18. März 2017
- «Der Umgang mit Menschenhandel im Asyl – die Praxis der Schweiz auf dem Prüfstand» 20. März 2017
- Save the date: 43. Feministischer Juristinnen*tag, 12. – 14. Mai 2017
Entscheide:
- Kantonsgericht Luzern: Rechtsmissbräuchliche Ehescheidung (2016 II Nr. 8)
- Kantonsgericht Luzern: Gutachten zur Feststellung des anwendbaren Rechts im internationalen Eherecht (7H 15 187)
- Kantonsgericht Luzern: Voraussetzungen der Übertragung der Polizeigebühren an Veranstalter (7H 15 265)
- Kantonsgericht Luzern: Bestimmung des Wohnsitzes bei alternierender Obhut (LGVE 2016 II Nr. 10)
- Kantonsgericht Luzern: Wissenschaftlichkeit von Hirnstrommessungen (LGVE 2016 III Nr. 9)
- Kantonsgericht Luzern: Verteidigung mehrerer Mitbeschuldigter (LGVE 2016 I Nr. 11)
- Kantonsgericht Luzern: Voraussetzungen der Verwertbarkeit nicht konfrontierter Belastungsaussagen im Strafprozess (LGVE 2016 II Nr. 5)
Seite 1 von 3
- Zurück
- Weiter