Bundesgerichtsentscheid zum Verbot der Demonstration gegen das WEF auf der Kantonsstrasse
08.04.2025 | 12:30 | Basel
Juristische Fakultät der Universität Basel, Peter-Merian-Weg 8
S.10 HG.45
Expertin: Lea Schlunegger, Anwältin, Generalsekretärin der Demokratischen Jurist*innen der Schweiz und Geschäftsleitungsmitglied der Freiplatzaktion Basel
Zum Entscheid
BGer 1C_28/2024, 1C_32/2024, 1C_33/2024, 1C_34/2024 vom 8. Oktober 2024
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 08. Oktober 2024 die Beschwerde des Organisators der Marschkundgebung während des WEF 2023 gutgeheissen und anerkannte die Verschiebung der Route von der Kantonsstrasse auf Nebenstrassen und Wanderwege als unverhältnismässigen Eingriff in die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Bereits kurz nach dem Entscheid zeigte das Urteil seine erste Wirkung. Die diejsährige WEF-Winterwanderung konnte zum ersten mal auf der Kantonsstrasse stattfinden. Doch die Wirkung des Entscheides beschränkt sich nicht nur auf die WEF-Winterwanderungen. Die Erwägungen und damit die Konkretisierungen des Schutzbereichs der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit haben eine Auswirkung auf die Bewilligungspraxis und den Umgang mit Kundgebungen in der ganzen Schweiz.
Zum Format „Aktuelle Rechtsprechung in Grund- und Menschenrechtsfragen“
Urteile des EGMR und Bundesgerichts, die in Grund- und Menschenrechtsfragen wegweisend sind, werden häufig breit in den Medien diskutiert, eine vertiefte Besprechung findet jedoch meist erst viel später in der Fachliteratur statt. Die Urteile sind häufig lang und komplex sind und für deren umfassende Analyse ist die Expertise im entsprechenden Fachbereich notwendig. Eine vertiefte Auseinandersetzung geht daher im Alltag schnell unter.
Dem wollen wir entgegenwirken, indem wir ein*e Expert*in einladen, die uns jeweils die zentralen Aspekte und Auswirkungen eines Urteils näherbringt.
Auch soll die gemeinsame Analyse des Entscheids einen Anstoss geben, der Frage nachzugehen, in welchen Bereichen das Urteil neue Herausforderungen und Chancen bringt und wo es sich lohnen würde, sich um eine aktive Implementierung der Rechtsprechung zu Bemühen.
Organisatorisches
Zur Vorbereitung:
Zur Vorbereitung kann der Entscheid als Ganzes gelesen werden. Die Vorbereitung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.
Anmeldung:
Wir freuen uns über eine Anmeldung an djs.basel@djs-jds.ch, eine Anmeldung ist jedoch nicht obligatorisch.
Verpflegung:
Wer möchte, kann bis am Freitag, den 4. April ein Sandwich (Vegi/Vegan) per Mail an djs.basel@djs-jds.ch vorbestellen (auf eigene Kosten, Zahlung per Twint/Bar vor Ort ca. 8 CHF).
Die Teilnahe ist kostenlos und auch für Nichtmitglieder offen!
Wir freuen uns insbesondere über die Teilnahme von Studierenden!