Eine Scheidungsvereinbarung sollte ohne Weiterungen vom Gericht genehmigt werden können, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien vollständig und klar regeln und eindeutig vollstreckbar sein. Wir thematisieren Teilaspekte von materieller und formeller Tragweite bei der Verhandlung und Redaktion von Scheidungsvereinbarungen, um die erwähnten Anforderungen in der Praxis bestmöglich umzusetzen.

Die Veranstaltung richtet sich an AllgemeinpraktikerInnen.

Wann: Donnerstag, 28. März 2019, 18:30 Uhr
Wo: Restaurant Certo, Strassburgstrasse 5, 8004 Zürich

Es referieren RAin lic. iur. Barbara Laur, advokatur rechtsanker und RAin lic. iur. Elisabeth Schönbucher Adjani, Mediatorin SAV, advokatur rechtsanker, Co- Leiterin ZAV-Fachgruppe Familienrecht.