Die Vernehmlassung wurde am 15. Juli 2013 abgeschlossen. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich haben ein Stellungnahme verfasst.

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich begrüssen eine Anpassung der Bürgerrechtsverordnung. Nach Ansicht der DJZ eignen sich Einbürgerungen nicht zur Austragung gesellschaftlicher Interessenkonflikte. Wir treten für ein transparentes und faires Einbürgerungsverfahren unter Berücksichtigung lebensgeschichtlicher Zusammenhänge ein, welches die Chancengleichheit gewährleistet und den rechtsstaatlichen Anforderungen gerecht wird. Der Entwurf der kantonalen Bürgerrechtsverordnung kommt diesem Anspruch nur teilweise nach.

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