DJZ hat zur Volksinitiative „Rechtsschutz für alle (Mietgericht gebührenfrei) des Mieterinnen- und Mieterverbands Stellung genommen.

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich unterstützen die Forderung des Mieterinnen- und Mieterverbandes Zürich, einen gebührenfreien Zugang  zum mietrechtlichen Verfahren zu gewährleisten.  Die  ZPO (in Kraft seit 1. Januar 2011) sieht  im Bereich der Sozialschutzgesetzgebung generell die Kostenlosigkeit vor, so auch in einem mietrechtlichen Verfahren vor der Schlichtungsbehörde. Es liegt jedoch in der Kompetenz der Kantone, ob sie die Kostenlosigkeit für einen erstinstanzlichen Mietprozess vorsehen oder nicht, Art. 116 ZPO. Die Initianten fordern den Kanton Zürich auf, auf die Erhebung von Gerichtsgebühren zu verzichten und somit zu verhindern, dass die Mieter/-innen  aufgrund der hohen Kosten vor der Schlichtungsbehörde für sie ungünstige Vergleiche akzeptieren und damit auf die weitere Durchsetzung ihrer Rechte verzichten. Die Gerichtsgebühren, die mit der Einreichung einer Klage fällig werden, belaufen sich schon für eine kurzfristige Erstreckung schnell einmal auf 5'000 – 10'000 Franken. Erste Erfahrungen mit der Umsetzung der ZPO im Kanton Zürich zeigen, dass mit ihrer Einführung Rechtsbarrieren aufgestellt wurden, die es mit dem gebührenfreien Zugang zu den Mietgerichten wieder abzubauen gilt. Ohne diesen Verzicht wird der Sozialschutz des Mietrechts ausgehöhlt und verkommt damit zu einer Farce.

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