Die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht – Erweiterung der Kognition bei Beschwerden in Strafsachen ist seit
dem 31. Oktober 2012 abgeschlossen. Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich wurde verfasst von Rechtsanwalt Thomas Heeb.

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich erachten die vorliegende Gesetzesanpassung als überfällig und begrüssen diese vollumfassend. Die richtige Erstellung des Sachverhaltes ist in Strafprozessen nicht nur eine der wichtigsten sondern auch eine der schwierigsten Aufgaben des Gerichtes. Bislang durfte das Bundesgericht nicht überprüfen, ob sich das Bundesstrafgericht innerhalb seines Ermessensspielraums richtig entschieden ha, womit die Wahrheitsfindung ausgerechnet in Strafprozessen beschnitten wurde.

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