Cabaret-Tänzerinnen-Statuts ist seit dem 3. November abgeschlosssen. Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich wurde verfasst von Rechtsanwalt Karl Kümin.
Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich beurteilen die bisherige Regelung des sogenannten "Cabaret-Tänzerinnen-Statuts" als
unbefriedigend. Durch die vorgesehene ersatzlose Streichung des derzeitigen Art. 34 VZAE würde sich die Lage der betroffenen
Drittstaatenangehörigen allerdings verschlechtern und nicht verbessern. Die DJZ unterstützt aus diesem Grund die Vernehmlassung der FIZ
Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, Zürich vom 17. September 2012. Art. 34 VZAE ist nicht aufzuheben, sondern auszudehnen, insbesondere auf weitere besonders schützberdürftige Drittstaatenangehörige wie Haushaltsangestellte.

