Vernehmlassungen

Das Vernehmlassungsverfahren wurde im Februar 2014 abgeschlossen. Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich wurde von Alecs Recher verfasst.

Die Stossrichtung der Revision, die den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen will und insbesondere heute bestehende Diskriminierungen bestimmter Lebensformen begrüssen wir sehr. Bezüglich der zwei vorgeschlagenen Varianten bevorzugen wir entsprechend klar die Zulassung der Stiefkindadoption auch für faktische (gleich- oder verschiedengeschlechtliche) Lebensgemeinschaften. Dies entspricht zudem klar dem Auftrag des Parlaments. Darüber hinaus muss u.E. auch die gemeinschaftliche Adoption für eingetragene Paare und für faktische Lebensgemeinschaften ermöglicht werden.

Stellungnahme zur Änderung des Adomtionsrechts (PDF)


Die Vernehmlassung wurde am 15. Juli 2013 abgeschlossen. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich haben ein Stellungnahme verfasst.

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich begrüssen eine Anpassung der Bürgerrechtsverordnung. Nach Ansicht der DJZ eignen sich Einbürgerungen nicht zur Austragung gesellschaftlicher Interessenkonflikte. Wir treten für ein transparentes und faires Einbürgerungsverfahren unter Berücksichtigung lebensgeschichtlicher Zusammenhänge ein, welches die Chancengleichheit gewährleistet und den rechtsstaatlichen Anforderungen gerecht wird. Der Entwurf der kantonalen Bürgerrechtsverordnung kommt diesem Anspruch nur teilweise nach.

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Das Vernehmlassungsverfahren wurde im Dezember 2012 abgeschlossen. Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich wurde verfasst von Rechtsanwalt Ruedi Lang.

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Die Vernehmlassung wurde im November 2012 abgeschlossen. Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juriten Zürich wurde verfasst von Rechtsanwalt Karl Kümin.

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Das Vernehmlassungsverfahren wurde im Februar 2013 abgeschlossen. Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich wurde von Ingrid Indermaur verfasst.

Um es vorweg zu nehmen: Die Stossrichtung der Vorlage, nämlich die Stärkung des Unterhaltsanspruchs des Kindes und die Verantwortlichkeit beider Eltern dafür, wird begrüsst. Die vorgeschlagenen punktuellen Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, können für sich betrachtet ebenfalls positiv bewertet werden. Der erhoffte „grosse Wurf“ blieb leider aus. Sowohl auf die Mankoverteilung wie auch auf einen garantierten Kindesunterhalt wurde mit einer Begründung verzichtet, die aus unserer Sicht nicht überzeugend ist. Darauf ist nachfolgend einzugehen. Wir sind zudem der Ansicht, dass die Neuregelung der elterlichen Sorge und der Kindesunterhalt gesamthaft anzugehen sind. Wir sprechen uns an dieser Stelle dezidiert gegen eine Staffelung der Vorlagen aus.

Vernehmlassung der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ) zur Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7).pdf