Ahmed H. wurde am 30. November 2016 wegen illegalem Grenzübertritt und Verstoss gegen die Anti-Terrorgesetzgebung zu 10 Jahren Haft verurteilt. Das erstinstanzliche Verfahren wurde sogar vom EU Parlament als unfair bezeichnet. Ungarn kennt einen besonders offenen Terrorbegriff: Das Vergehen von Ahmed H. soll darin bestehen, im Rahmen der Proteste gegen das neu eingeführte Grenzregime ein Megafon gehalten und der Polizei mit zwei zum «V» ausgestreckten Fingern ein Ultimatum gesetzt zu haben.

 

Annina Mullis, Vorstandsmitglied der DJS, nahm am 15. Juni 2017 in Szeged (Ungarn) an der Appellationsverhandlung und am 10. und 12. Januar 2018 an den erneuten Verhandlungstagen vor dem erstinstanzlichen Gericht im Verfahren gegen Ahmed H. teil. Insgesamt erweckt der nun vorsitzende Richter mindestens den Anschein, als würde er die Beweisaufnahme gewissenhaft durchführen wollen. Kann eine korrekte Wiederholung des Verfahrens heute die früheren Rechtsverletzungen aber überhaupt korrigieren?

- Den Bericht vom Juli 2017 zu der Verhandlung finden Sie hier: Deutsch / Englisch
- Medienmitteilung des deutschen Grundrechtekomitees und der DJS vom 5. Januar 2017
- Bericht vom Januar 2018

Obwohl das ungarische Asylrecht seit 2015 drastisch verschärft wurde und nach Einschätzung des UNHCR gegen Völkerrecht verstosst, überstellte die Schweiz im Rahmen des Dublin-Verfahrens noch bis Ende April 2017 Asylsuchende nach Ungarn. Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2017 wurde dieses Praxis vorübergehend gestoppt. Dennoch müssen Asylsuchende in der Schweiz, welche zuvor in Ungarn registriert wurden, weiterhin mit einer Rücküberführung nach Ungarn rechnen. Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem Urteil lediglich fest, das zuständige Staatssekretariat müsse weitere Abklärungen zur Lage in Ungarn vornehmen.

Die DJS fordern, dass das Staatssekretariat für Migration bei allen Asylsuchenden aus Ungarn das Selbsteintrittsrechts ausübt.