Am 12. Februar 2017 stimmen wir über die erleichterte Einbürgerung für die dritte Ausländergeneration ab. Ein Ja wäre ein wichtiger, wenn auch zögerlicher Schritt vorwärts.

Wer nicht von der erleichterten Einbürgerung profitieren kann, wird hingegen bald vor noch grösseren Hürden stehen als heute. Im Januar 2018 tritt das neue eidgenössische Bürgerrechtsgesetz in Kraft und erhöht die Integrationsanforderungen nochmals. Auch der Kanton Bern passt sein Bürgerrechtsgesetz an und will seinen Handlungsspielraum zuungunsten einbürgerungswilliger Personen nutzen.
Gemeinsam mit den vier ReferentInnen diskutieren wir, wohin die Einbürgerungspolitik der Schweiz steuert und wie effektive Teilhabe alternativ ausgestaltet werden könnte.  

ReferentInnen:
Barbara von Rütte (NCCR on the move, Institut für öffentliches Recht, Universität Bern) – Die Vorlage zur erleichterten Einbürgerung der dritten Ausländergeneration
Francesca Chukwunyere (Informationsstelle für Ausländerinnen und Ausländerfragen) – Die Bedeutung der Einbürgerung für die Integration
David Mühlemann (humanrights.ch) – Institutionelle Diskriminierungen im neuen Bürgerrechtsgesetz
Rahel Beyeler (Anwaltsbüro advocomplex) – Aktuelle Rechtsfälle im Kanton Bern

Donnerstag, 2. Februar 2017, 18:15 – 19:45 Uhr, im kulturpunkt im PROGR (Raum 009, Erdgeschoss West, Eingang A, Speichergasse 4, Bern).

Die Veranstaltung ist öffentlich. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Der Raum ist rollstuhlgängig.