Archiv Aktuell 2017

Ein Podiumsgespräch mit Fazil Ahmed Tamer und Sidar Öztürk
Moderation: Christoph Keller
Termin: Donnerstag, 19. Oktober 19 Uhr
Ort: Saal Gewerkschaftshaus Basel, Rebgasse 1, 4058 Basel
Das Gespräch findet auf englisch statt. Apéro im Anschluss.

 

Seit dem Putschversuch in der Türkei im Sommer 2016 herrscht in der Türkei das Notstandsrecht. Im Gespräch mit den beiden türkischen Anwälten Fazil Ahmed Tamer und Sidar Öztürk wollen wir über die Arbeit als Anwalt in der jetzigen Situation sprechen und fragen nach dem Status Quo des Rechtsstaates.
Fazil Ahmed Tamer hat 12 Jahre in der Türkei als Anwalt gearbeitet und ist Mitglied der ÇHD, einer Mitgliederorganisation der Europäische Vereinigung von Juristinnen & Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (ELDH).
Sidar Öztürk arbeitete von 2012-2016 als Anwalt in der Türkei, ist Mitglied der Libertarian Lawyers Association ÖHD und der Federation of Prisoners Families Law and Solidarity Associations TUHAD-FED.

Anwalte_in_der_Turkei_DJS.pdf


Der Gerichtsrat des Kantons Basel-Stadt hat den Entwurf zum neuen Gebührenreglement in die Vernehmlassung gegeben. Durch das neue Reglement werden die Gebühren vereinheitlicht, was mehr Transparenz, Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit schafft.
Dennoch stehen die Demokratischen Jursitinnen und Juristen Basel (DJS Basel) dem neuen Gebührenreglement auch kritisch gegenüber, denn ein ausgebauter Rechtsstaat und ein möglichst niedrigschwelliger Rechtsschutz stellen ein Kernanliegen der DJS Basel dar.
Durch das neue Gebührenreglement besteht die Gefahr, dass eine „Dreiklassengesellschaft bei der Justitz“ entsteht. Zum einen gibt es die wohlhabenden Parteien, welche das volle Kostenrisiko auf sich nehmen können, zum andern jene, denen aufgrund ihrer Mittellosigkeit die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wird. Dazwischen jedoch bleibt eine breite Gruppe, bestehend aus dem Mittelstand und den KMUs. Diese sind besonders stark von den Prozesskosten betroffen und müssten häufig aufgrund der finanziellen Risiken von einer Prozessführung absehen oder auf eine Rechtsschutzversicherung, welche wiederum Fälle nach ihrer AVB ausschliesst, zurückgreifen. Wobei nicht verkannt werden darf, dass auch Rechtssuchenden, denen eine unenetgeltiche Rechtspflege gewährt wird, dem Kanton ersatzpflichtig bleiben und mit einer allfälligen Rückzahlung rechnen müssen.
Aufgrund dieser Auswirkungen stehen die DJS Basel dem vorliegenden Gebührenreglement kritisch gegenüber, denn der Zugang zum Gericht darf nicht durch prohibitiv wirtkende Gebühren verwehrt oder eingeschränkt werden, was langfristig zu einem Vertrauensverlust in die staatlichen Gerichte führt.

Vernehmlassungsantwort_DJS_Gebuhren.pdf


// Vernehmlassung I: Teilrevision des Gerichtsorganisations- und Prozessrechts
Im Gerichtsorganisations- und Prozessrecht vom Kanton Baselland stehen umfassende Änderungen an. Dabei werden diverse Gesetz (darunter das das GOG, das EG ZPO, das SGS usw.) überarbeitet, die Entwürfe stehen nun in der Vernehmlassung. Es ist wichtig, dass die DJS Basel zu den diversen Änderungen Stellung bezieht. Wir freuen uns über tatkräftige Unterstützung beim Verfassen der Vernehmlassungsantwort und möchten darum eine temporäre Arbeitsgruppe gründen. Bei Interesse kannst du dich im folgenden Doodle für eine erste Besprechung eintragen.