25. 05. 2020

Aufgrund der Medienberichte der WOZ und der Sendung "Rundschau" des SRF vom 13. Mai 2020 über Vorfälle von Gewalt im Bundesasylzentrum Bässlergut in Basel haben die DJS Basel bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen einfacher Körperverletzung an einer unter der Obhut des Täters stehenden Person gemäss Art. 123 Ziff. 2 Abs. 3 StGB eingereicht. Dabei stützen wir uns auf die Aussagen des SEM-Sprechers und des Securitas-Mitarbeitenden im Bericht der "Rundschau". Da es sich dabei unseres Erachtens um ein Offizialdelikt handelt, ist die Staatsanwaltschaft gestützt auf Art. 7 Abs. 1 StPO zur Ahndung verpflichtet.

 

Weitere Ausführungen finden Sie in der Medienmitteilung.