Folgende Aktivitäten prägten das Berichtsjahr:

Jahresversammlung vom 8. Mai 2012 im Restaurant Chanthaburi

Am 8. Mai fand im Restaurant Chanthaburi die Jahresversammlung der DJS Basel statt.

Im statutarischen Teil wurde insbesondere über das Budget 2012 eine intensive Diskussion geführt. Die Ausgaben übersteigen seit einigen Jahren die Einnahmen. Um spätestens das Budget 2013 wieder auszugleichen, wurde über Sparpotential und neue Einnahmequellen diskutiert. Eine Sparmöglichkeit wäre die Streichung der Beiträge an das Pikett Strafverteidigung und die Anlaufstelle Sans-Papiers. Dies ist aber nicht unumstritten. Um sich einer Lösung anzunähern, erhielt der Vorstand von der Versammlung einen Globalauftrag, die Ressourcen auf das Jahr 2013 nachhaltig zu sichern und frühzeitig mit Partnern Kontakt aufnehmen. Die Beiträge werden dieses Jahr noch einmal an die beiden Organisationen ausbezahlt.

Der thematische Teil des Abends stand unter dem Motto „Auswertung der Strategie-entwicklung durch den Vorstand – erste Projektkonzepte“

Einleitend führte Barbara Csontos aus, von welchen Informationen der Vorstand zu den folgenden Ergebnissen gelangte. Zentral waren die ausserordentliche Mitgliederversammlung im Februar und eine kreative Vorstandsretraite im März. Fünf Schwerpunktthemen hat der Vorstand  ausgearbeitet.

 

a) UNI-Reihe: Ziel ist es neue Mitglieder zu werben und die DJS unter den Angesprochenen bekannt zu machen.

b) Mitgliederliste: Auf Wunsch vieler Mitglieder wird die Adressliste den Mitgliedern, nach einer gründlichen Bereinigung zugänglich gemacht.

c) Kommunikationskonzept: Gusti von Wartburg hat sich bereit erklärt, ein Konzept zu entwerfen und die Federführung zu übernehmen, die Anliegen der DJS wieder an die Öffentlichkeit zu bringen.

d) Info-Veranstaltung zum Hooligankonkordat: Sobald das Konkordat im Basler Parlament besprochen wird, wird die DJS eine Podiumsdiskussion, gerichtet an ein breites Publikum, organisieren.

e) AG Menschenrechte:  Der Fokus der AG ist auf der Grundrechtssituation/-diskussion in der Schweiz gerichtet. Das Ziel ist für die versteckte Problematik (z.B. in populistischen Kampagnen) zu sensibilisieren, zu beobachten und allenfalls zu intervenieren.

f) Aufbau Mentoringprogramm: Für den Aufbau eines Mentoringprogramms  wird noch nach Unterstützung gesucht.

Das Fazit des Abends war, dass es dem Vorstand gelungen ist, viele DJS-Mitglieder für die Projekte zu gewinnen und ein spannendes Jahresprogramm zusammen zu stellen.

Für den Bericht Barbara Csontos

Öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema "Transgender und das Schweizer Recht" vom 11. Oktober 2012

Am 11. Oktober 2012 fand im Bildungszentrum 21 die öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema "Transgender und das Schweizer Recht" statt. Ins Thema eingeführt hat Udo Rauschfleisch, emeritierter Professor für Klinische Psychologie, Psychotherapeut FSP/PPB und Psychoanalytiker DPG/DGPT. Udo Rauschfleisch erläuterte in einem ersten Schritt, welche Bedeutung die Begrifflichkeiten im Transgenderbereich haben.

Der Transmann und die Transfrau müssen klar von Begriffen wie z. B. Transsexuelle und Dragqueens abgegrenzt werden, damit überhaupt verstanden werden kann, was ein Transmensch ist. Nach der Klärung der Begrifflichkeiten zeigte er auf, wie komplex die Thematik für die Transmenschen und ihr Umfeld  ist. Alleine der Zeitpunkt der Wahrnehmung des eigenen Transseins kann bei Transmenschen vom Kindergartenalter bis ins hohe Erwachsenenalter gehen. Das hat für jede Altersstufe eine ganz eigene Dimension. Neben der eigenen  Erkenntnis ist es auch eine grosse Herausforderung für das soziale  Umfeld. Wie gehen die Eltern damit um? Wie Ehepartner, Familie und Arbeitgeber? Udo Rauschfleisch wies darauf hin, dass in dieser Lebensphase das Umfeld und die Begleitung des Transmenschen sehr wichtig seien.

Die Wahrnehmung, dass das innere Bild, die Identität und der Körper nicht übereinstimmen, kann Irritationen, Betroffenheit und Ängste auslösen. Es kann aber auch als Chance angesehen werden, die gesellschaftlich starren Bilder von Mann und Frau zu überdenken, und es kann zu einer neuen Perspektive der Geschlechter kommen. Die Bemühungen von Fachleuten, die an der Behandlung von Transmenschen beteiligt sind, führen letztlich zu einer Zementierung der dichotomen Auffassung der Geschlechter (es nur gibt Frauen oder Männer), wodurch die für unsere Gesellschaft charakteristische Zweiteilung der Geschlechter unangetastet bleibt. Hier stellt sich aus gendertheoretischer Perspektive die Frage, ob diese dichotome Aufteilung der Geschlechter wirklich die Lösung ist, oder ob nicht gerade die Transmenschen diese starre Aufteilung aufbrechen könnten?

Im Anschluss erläuterte Alecs Recher, Jurist, dipl. Heilpädagoge, Gründer des Transgender Netzwerkes Schweiz (TGNS) und Vorstandsmitglied TGEU, den juristischen Rahmen, in dem sich die Transmenschen bewegen. Im Schweizer Recht gibt es kein Transgendergesetz.  Die Gesetzgeber_innen und deren Anwender_innen stehen somit vor der Herausforderung, das geltende Recht an die Transgender speziefischen Anliegen anzuwenden. Es stellen sich juristische Fragen, ob frauenspeziefische Fluchtgründe im Asylbereich auch auf Transfrauen anwendbar sind, ob eine Transfrau auch vergewaltigt werden kann oder ob die Ehe nach der Geschlechterumwandlung bestehen bleibt? Erste explizite Nennungen wie in Art. 3 des Zürcher Personalrechts finden ihren Weg in die Gesetzbücher. Krankenkassen müssen heute die Kosten für die Geschlechterumwandlung als Pflichtleistung übernehmen. Fortschritte werden auch bei der Änderung des Namens und des amtlichen Geschlechts  gemacht. Es gibt erste Urteile, die für die Änderung des Geschlechts keine zwingende Fertilität mehr fordert. Es kann also sein, dass gleichgeschlechtliche Ehepaare legal Kinder haben können.Ist es somit nicht langsam an der Zeit, von einigen zementierten Vorstellungen Abschied zu nehmen? Durch den Abend führte Tarek Naguib, Jurist und Experte in Menschenrechtsfragen.

Für den Bericht: Barbara Csontos

Öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema „20 Jahre EWR-Nein“ vom 6. November 2012

Zwanzig Jahre Schweiz ohne EWR – unter diesem Titel diskutierten am 6. November 2012 alt Staatssekretär Franz Blankart, alt Ständerat René Rhinow, Nationalrat und Europarat-Abgeordneter Andreas Gross sowie der Historiker Georg Kreis unter der Leitung von Philipp Loser von der „TagesWoche“, wie es mit der Beziehung Schweiz-EU weitergehen soll. Eingeladen hatten die Demokratischen JuristInnen (DJS) Sektion beider Basel, die Neue Europäische Bewegung Schweiz (NEBS) Sektion beider Basel sowie das Europainstitut Basel, wo dieser gut besuchte und spannende Gedenkanlass auch stattfand.

Rückblick

Nach dem wohl emotionalsten Abstimmungskampf, den die Schweiz je erlebt hatte, sagten Volk und Stände am 6. Dezember 1992 nein zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum). Zum Volksmehr fehlten nur etwa 23‘000 Stimmen, zum doppelten Ja des Ständemehrs hingegen rund 700‘000 Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug rekordverdächtige 78,7%. Der 6. Dezember 1992 läutete den Aufstieg der SVP zur wählerstärksten Partei ein. Die Themenführerschaft in der Europapolitik hatten die isolationistischen Rechten unter der Ägide der SVP nie mehr aus der Hand gegeben, doch die EU-Skepsis wuchs seither auch unter den Linken (neoliberale Wirtschafts- und Austeritätspolitik) und in der lateinischen Schweiz (Abbau des Service public). Eine weitere Annäherung drängt sich für die Schweiz zurzeit demnach nicht auf, doch nun macht die EU Druck: Sie fordert die Lösung der sogenannten „institutionellen Frage“, also die Ablösung des schönfärberischen „autonomen“ durch den „automatischen Nachvollzug“ bei der Übernahme des EU- respektive EWR-Rechts. In Streitfällen soll eine supranationale Gerichtsinstanz (EFTA-Gerichtshof als verlängerter Arm des Europäischen Gerichtshofes) entscheiden, wie das gemeinsame Recht auszulegen und anzuwenden sei – beim WTO- oder EMRK-Recht ist diese Praxis übrigens längst gang und gäbe. Dass sich ein Land selbst überwacht, kommt für die EU – insbesondere mit Blick auf ihre Mitglieder, die sich der EU-Rechtsprechung zu unterziehen haben – nicht länger in Frage. Wer den Marktzutritt will, der hat sich auch den gemeinsamen Marktregeln zu beugen, so der Standpunkt der EU, die um die Homogenität ihrer Rechtsordnung besorgt sein muss. Der „bilaterale Weg“, von der Schweiz oft euphemistisch als „Königsweg“ bezeichnet, doch von der EU mehr als Übergangslösung gedacht, erweist sich als Sackgasse. Auf der anderen Seite ist ein EU-Beitritt derzeit nicht mehrheitsfähig. Gibt es einen Weg aus dieser verfahrenen Situation?

Ausblick

Blankart sieht in einem EWR-Beitritt die einzige valable Lösung. Der Beitritt brächte – mit Ausnahme des Agrarsektors – eine umfassende Integration in den Binnenmarkt. Ausgeweitet würde auch das Mitspracherecht bei der Entscheidvorbereitung. Doch dieses „Recht“ vermag den Demokratieverlust nicht aufzuwiegen, der bei einer automatischen Übernahme des EU-Acquis entstünde, so Gross und Rhinow übereinstimmend. Beide sprechen sich damit gegen eine wirtschaftliche Partizipation ohne politische Integration aus. Schon der „autonome Nachvollzug“ sei einer Demokratie unwürdig. Die Schweiz hat in einem ähnlichen Umfang EU-Recht übernommen wie das EU-Mitglied Österreich, ohne aber an den Entscheidungsprozessen beteiligt gewesen zu sein. Unser Land ist längst „Passivmitglied“ der EU, ein EU-Mitglied ohne Stimmrecht (offenbar gibt dieser Demokratie- und Souveränitätsverlust den rechten Isolationisten nicht zu denken). Kein Staat der Welt sei heute mehr souverän, sagt Rhinow, und: „Wo ich nicht mehr autonom entscheiden kann, muss ich alles daran setzen, mitzubestimmen!“ Beim EWR ist dies gerade nicht möglich: Der EWR sei eine „Nicht-Vision“, es fehle die staatspolitische Dimension.

Demokratie lässt sich heute nur transnational bewahren, meint Andreas Gross. Doch wie lässt sich der „Verdrängungsprozess“ (Rhinow) aufbrechen, in welchem sich das Land befindet? Eine rationale Debatte über Europa- und Aussenpolitik sei heute kaum mehr möglich, wundert sich René Rhinow, der der Schweiz einen besorgniserregenden Realitätsverlust attestiert. Wie bringt man die „unangemessenen Einzigartigkeitsvorstellungen“ (Kreis) wieder aus den Köpfen? Dass wir vorgeblich alles besser können, sei auch durch drei Kriege untermauert worden, meint Andreas Gross. Der Souveränitätsbegriff sei zu einem Kampfbegriff verkommen, beklagen die Podiumsteilnehmer unisono, zum Marketinginstrument einer populistischen Bewegung. Der Verhinderungswille konnte auf ein altes ideologisches Reservoir zurückgreifen, an welchem auch progressive Kräfte mitbauten, so Georg Kreis.

Krise der Demokratie

Die Elite habe den Leuten 40 Jahre lang das Falsche gesagt, und eine Mentalität könne man nicht von heute auf morgen ändern, meint Andreas Gross, der an ein Diktum des Aussenpolitikers Ernst Mühlemann erinnert: Politik sei zu 50% Pädagogik. Man müsse wieder damit beginnen, Politik den Leuten zu erklären. Fortschritt sei ein kollektiver Lernprozess, an dem man arbeiten müsse. Zur Sprache kam damit an diesem Abend weitaus mehr als die Frage der Beziehung Schweiz-EU. Zur Sprache kam ein Dilemma, in welchem alle westlichen (Stimmungs-)Demokratien stecken, und welches gerade die weitere Integration der EU selbst betrifft: Wie vermittelt man den Menschen, dass Solidarität im wohlverstandenen Eigeninteresse ist, und dass man in gute Lösungen auch etwas investieren muss? Wie kann man von Politikern erwarten, dass sie Aufklärungsarbeit leisten, dass sie klaren Wein einschenken, wenn sie das Wählerstimmen kostet?

Für den Bericht Matthias Bertschinger

Öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema  „Die Möglichkeiten der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW für die Schweizer Rechtspraxis ausschöpfen! Präsentation des Online-Leitfadens“ vom 29. Januar 2013

Die Schweiz hat die UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW 1997 ratifiziert (SR 0.108). Damit hat sie sich verpflichtet, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und eine aktive Gleichstellungspolitik zu betreiben. In ihrem Einführungsreferat stellte Dr. Erika Schläppi – Rechtsanwältin und unabhängige Beraterin im Bereich Menschenrechte, Staatsaufbau und Zugang zu Justiz in Entwicklungs- und Transitionsländern, aber auch in der Schweiz – die Grundpfeiler des UNO-Frauenrechtsübereinkommens CEDAW und die Pflichten und Instrumente der Vertragsstaaten dar. Darin ist auch das Instrument der „zeitweiligen Sondermassnahmen“ verankert, das den Vertragsstaaten zur beschleunigten Herbeiführung der De-facto-Gleichberechtigung von Frau und Mann zur Verfügung steht (z.B. Quotenregelungen etc.) und nicht unter  das Diskriminierungsverbot fällt.

Das Zusatzprotokoll – für die Schweiz seit 2008 in Kraft – sieht ein Mitteilungsverfahren („Individualbeschwerdeverfahren“) vor. Dieses gibt Mädchen und Frauen die Möglichkeit, sich beim CEDAW-Ausschuss zu beschweren, wenn sie sich in ihren Rechten aus dem Übereinkommen verletzt fühlen. Die Schweizer Rechtspraxis nutzt die Möglichkeiten dieses internationalen Instruments erst ansatzweise (vgl. BGE 137 I 305 betr. Kommission für Chancengleichheit von Frau und Mann des Kantons Zug). Die Zurückhaltung des Bundesgerichts – es hat bis jetzt aus dem Übereinkommen keine direkt anwendbaren Rechte abgeleitet – wird vom Ausschuss CEDAW und in der Literatur kritisiert.

Um die Nutzung von CEDAW vor Schweizer Gerichten zu erleichtern, hat die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF einen Online-Leitfaden erarbeitet. Erika Schläppi präsentierte dessen Anwendung und zeigte anhand konkreter Modellbeispiele aus diversen Rechtsgebieten auf, wie die rechtliche Argumentation mit dem Übereinkommen aussehen kann. Vgl. www.frauenkommission.ch > Dokumentation > „CEDAW-Leitfaden für die Rechtspraxis  - Das Übereinkommen CEDAW und sein internationales Mitteilungsverfahren – Nützliches und Wissenswertes für die Anwaltspraxis“ (verfügbar auf Deutsch und Französisch).

In der anschliessenden Diskussion mit dem Publikum wurden die Voraussetzungen für eine vermehrte Bezugnahme von AnwältInnen auf CEDAW erörtert. Damit konkrete Unterlassungs- oder Leistungsansprüche gegenüber Schweizer Gerichten und Verwaltungsbehörden im Einzelfall direkt auf das Übereinkommen gestützt werden können, bedarf es einerseits sorgfältiger Begründung. Es ist jedoch wichtig, sich in schweizerischen Verfahren ergänzend zu schweizerischen Normen (z.B. Art. 8 BV oder Gleichstellungsgesetz) auch direkt auf CEDAW-Bestimmungen zu stützen. So bleibt der Weg offen für ein individuelles Mitteilungsverfahren vor dem CEDAW-Ausschuss. Und andererseits braucht es – wie meist, wenn es um das Voranbringen der Geschlechter-Gleichstellung geht – PionierInnen-Geist und einen langen Atem. Das Online-Tool der EKF ist ein wichtiges Instrument, das eine mit dem anderen zu verbinden.

Für den Bericht Bettina Bannwart

Stellungnahme zur Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7) vom 7. November 2012

Dass auf die Mankoteilung, ein zentrales Anliegen der DJS, nicht angegangen wurde, war einer der Hauptkritikpunkte der DJS. Die DJS forderte ausdrücklich eine diskriminierungsfreie Lösung, die dem verfassungsmässigen Recht auf Gleichstellung zwischen Mann und Frau Rechnung trägt. Neben der Mankoteilung forderte die DJS auch die Einführung eines angemessenen und existenzsichernden Kinderunterhalts in der Höhe der einfachen maximalen Waisenrente. Ausserdem wies sie darauf hin, dass im Vorentwurf die Unterhaltsverpflichtung für volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung nicht angesprochen wurde. Der Vorschlag der DJS war es, den Kinderunterhaltsanspruch, unter Berücksichtigung der Leitungsfähigkeit des Kindes, gesetzlich festzusetzen und zwar über das Mündigkeitsalter hinaus bis zum Abschluss der Erstausbildung.

Die Vernehmlassung wurde von der DJS Schweiz eingereicht.

Stellungnahme zur Parlamentarische Initiative Leutenegger-Oberholzer. Opferhilfegesetz. Schaffung wichtiger Informationsrechte des Opfers; Vernehmlassung zum Vorentwurf der Kommission

Die Standpunkte betreffend Informationsrechte des Opfers gehen innerhalb der DJS teilweise auseinander, da die Persönlichkeitsrechte der Opfer und Täter bei einem allfälligen Informationsaustausch in einem Spannungsverhältnis stehen können. Gestützt auf einen Entwurf der DJS Basel begrüssen die DJS Schweiz in ihrer Stellungnahme die Verbesserung der Informationsrechte der Opfer von Straftaten. Das Opfer soll zwar jederzeit die Möglichkeit haben, aktuelle Informationen über den Vollzug zu erhalten, jedoch nur auf begründetes Gesuch hin. Der Informationswunsch des Opfers bzw. der Verzicht auf Information soll im Urteilsdispositiv festgehalten werden.

Offenes Vorstandsschwimmen vom 20. August 2012

Nach einem erfrischenden „Schwumm“ im Rhein bei warmen Temperaturen haben sich ein aufgestelltes Grüppchen Mitglieder bei einen ausgezeichneten Essen und gutem Wein über Denkwürdiges und Unterhaltsames ausgetauscht. Es wurde erzählt, dargelegt, erklärt und viel gelacht.

Pikett Strafverteidigung

Auch im Berichtsjahr haben die DJS Basel das Pikett Strafverteidigung mit einem namhaften Beitrag finanziell unterstützt. Unsere Mitglieder erbringen einen Grossteil der Vereins- und Pikett-Arbeit: Niggi Tamm betreut die Geschäftsstelle, Catherine Fürst arbeitet im Vorstand mit und Alain Joset ist Präsident.

Anlaufstelle für Sans-Papiers

Die DJS Basel unterstützen weiterhin als Trägerorganisation die Anlaufstelle für Sans-Papiers. Im Vorstand des Trägervereins vertritt Michelle Cottier die DJS.

Der Vorstand

-       setzte sich im Berichtsjahr zusammen aus Bettina Bannwart, Philipp Schaub, Christian von Wartburg und barbara Csontos (Geschäftsleitung).

-       wird von Alain Joset in der DJS Schweiz vertreten.

-       traf sich zu 5 Sitzungen und einer Strategie-Retraite.

 

Die Geschäftsleitung

-       verfasste 2 Infos und zahlreiche Info-E-Mails an die Mitglieder.

-       organisierte öffentliche und interne Veranstaltungen, koordinierte die Arbeitsgruppensitzungen, Vorstandssitzungen, Vernehmlassungen und sonstigen rechtspolitischen Aktivitäten der Regionalgruppe.

-       erteilte Auskünfte, verschickte Unterlagen und vermittelte Kontakte.

-       warb Mitglieder, führte die Mitgliederliste und koordinierte diese mit dem DJS CH-Sekretariat.

-       führte die Kasse.

-       erarbeitete zusammen mit der Steuerungsgruppe den Strategieplan.

Die Geschäftsführerin war während den Monaten Dezember 2012 bis März 2013 krankheitshalber abwesend. Der Vorstand hat sie während dieser Zeit vertreten. Herzlichen Dank an Philipp Schaub und Bettina Bannwart.

Nationaler Verband DJS CH

Ein Blick auf die Homepage der DJS Schweiz www.djs-jds.ch zeigt, dass die DJS Schweiz auch dieses Jahr aktiv war. Der Vorstand traf sich zu mehreren Sitzungen und die Geschäftsführerin Melanie Aebli leitete mit viel Elan die Geschäftsstelle. Hier ein kleiner Einblick in die Aktivitäten des letzten Jahres:

 

Prozessbeobachtungen in der Türkei

Die DJS berichteten im November 2011 über die Prozesse gegen 41 AnwältInnen, die im Zuge einer polizeilichen Operation im November 2011 verhaftet wurden. Gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der ELDH, nahmen die DJS im 2012 an mehreren Prozessbeobachtung teil. Die letzte Teilnahme war am 7. März 2013 anlässlich einer Factfinding Mission.

 

Unterstützung des Referendums gegen die Verschärfungen im Asylgesetz

Die DJS unterstützen das Referendum gegen die am 28. September 2012 verabschiedeten dringlichen Änderungen im Asylgesetz, da neben den sehr empfindlichen Eingriffen in das Recht auf Asyl auch Willkür gefördert wird, gegen die Gewaltenteilung verstossen wird, Rechtsungleichheiten verstärkt und staatsrechtliche Grundsätze umgangen werden. Das Botschaftsverfahren ist abgeschafft, Wehrdienstverweigerer erhalten kein Asyl mehr, die sogenannt renitenten Asylsuchenden sollen in Lager gesteckt werden und dem Bundesrat wird eine Carte Blanche für Testphasen im Asylverfahren für die nächsten drei Jahre erteilt.

 

Vernehmlassungen zu den Themen:

Erweiterte Kognition bei Beschwerden in Strafsachen

Abschaffung Cabaret TänzerInnen Statut

Umsetzung Ausschaffungsinitiative

Berufslehre für Sans- Papiers

Strafregister-Informationssystem VOSTRA

OHG: Schaffung wichtiger Informationsrechte

 

Delegiertenversammlung der DJS Schweiz in Bern vom 2. Juni 2012 unter dem Motto:

Die DJS und die Verfassungsgerichtsbarkeit

Im statutarischen Teil der Delegiertenversammlung wählten die DJS-Delegierten Raymond de Morawitz, Anwalt aus Genf und vormaliger Präsident der Genfer Sektion AJP, einstimmig zum Präsidenten der DJS. Hintergrund der Schaffung eines Präsidiums ist das Ansinnen, die DJS gegen aussen besser zu vertreten.

In der Folge wurden die Nein-Parole zur Abstimmung über die Vorlage „Staatsverträge vors Volk“ und die Unterstützung eines Referendums gegen die aktuelle Asylgesetzrevision einstimmig beschlossen. Das Paket der aktuellen Revision des Asylgesetzes befindet sich in der parlamentarischen Beratung und beinhaltet ein Bündel weiterer Verschärfungen und es werden laufend neue beantragt.

Als dann informierte Alecs Recher, Jurist und Mitbegründer des Transgender Netzwerkes Schweiz (TGNS) über die rechtliche Stellung von Transmenschen.

Die Frage einer Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz,  die den Hauptschwerpunkt der diesjährigen DV bildete, beschäftigt die DJS wieder seit einem Jahr. Die DJS gründeten Ende 2011 eine Arbeitsgruppe Verfassungsgerichtsbarkeit, um die Diskussion zu vertiefen, juristische und politische Argument zu formulieren und sich allenfalls zu positionieren.

Gemäss der parlamentarischen Vorlage zur Streichung von Art. 190 BV sollen Bundesgesetze anhand einer konkreten Normenkontrolle auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung überprüft werden können. Im sogenannten diffusen System nehmen die gerichtlichen Behörden aller Stufen diese Überprüfung vor. Mit der bestehenden Regelung kann im Beschwerdeverfahren lediglich die Verletzung völkerrechtlich garantierter Menschenrechte gerügt werden.

Die geladenen Referenten, Nationalrat Daniel Vischer und Ständerat Paul Rechsteiner, kreuzten sich die argumentativen Klingen. Daniel Vischer, auch vormaliger Präsident der Subkommission zur Ausarbeitung eines Entwurfes zur Verfassungsgerichtsbarkeit, betonte, dass, mit einer Verfassungsmässigkeit im diffusen System, die Grundrechte der Bundesverfassung grössere Bedeutung erhielten und auf jeder gerichtlichen Stufe durchgesetzt werden könnten. Diese Möglichkeit werde sich auch auf die Gesetzgebung auswirken, da schon das Parlament der Vereinbarkeit des Gesetzes mit den Grundrechten mehr Beachtung schenken werde. Die Streichung von Art. 190 BV bringe auch eine klare Hierarchie in die Normenstufe. Das Argument, dass die Schweiz zum Richterstaat verkomme, sehe er nicht, schliesslich könnten bereits heute die kantonalen Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüft werden.

Paul Rechsteiner wies die auf Gefahren hin, die mit einer Streichung von Art. 190 BV einhergingen. Dieser Artikel sei ursprünglich geschaffen worden, um zu vermeiden, dass progressive Errungenschaften durch konservative Gerichte gebremst werden. Er sehe bei einer Streichung von Art. 190 BV z.B. den Arbeitnehmerschutz in Gefahr, da die Arbeitgeber sich fortan erfolgreich auf die Wirtschaftsfreiheit berufen könnten. Die EMRK und die Grundrechte in der BV seien in weiten Teilen deckungsgleich, so dass man bereits heute erfolgreich die EMRK anrufen könne. Eine Streichung von Art. 190 BV würden die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie überproportional stärken und zudem würden auch grundrechtswidrige Verfassungsbestimmungen massgebend. Die DJS diskutieren weiter.

Für den Bericht Simone Rebmann und Melanie Aebli