Jahresbericht 12. Mai 2011 bis  8. Mai 2012
Neueintritte: 6
Austritte: 5
Mitgliederstand per 8. Mai 2012: 113 Mitglieder und 12 Assoziierte

Folgende Aktivitäten prägten das Berichtsjahr:

Jahresversammlung vom 12. Mai 2011 im Restaurant Parterre

Rund 13 Mitglieder trafen sich im Parterre  zur Jahresversammlung 2011 mit anschliessendem Essen ein.

Statutarischer Teil:

neben den ordentlichen Geschäften wurde vor allem unsere finanzielle Beteiligung am Pikett Strafverteidigung diskutiert. Der Wunsch kam auf, einmal etwas genauer zu wissen, was, vor allem in Bezug auf die neue StPO gelaufen ist. (Siehe Bericht Pikett Strafverteidigung)

Thematischer Teil:

Die Jahresversammlung stand ganz unter dem Motto der strategischen Neuausrichtung der DJS. Eine aktive Gruppe von Mitgliedern hat kreative, spannende und vor allem wertvolle Arbeit geleistet. Herzlichen Dank.

 

Erarbeitung eines Strategieplanes

a. Projektablauf

Einwilligung Vorstand

An der Vorstandsitzung vom 8. Februar 2011 wurde der Antrag eingereicht eine Projektgruppe zusammenzustellen mit dem Ziel der Erstellung eines Strategieplanes. Der Antrag wurde genehmigt.

Arbeit der Steuerungsgruppe

Für die Analyse, deren Auswertung sowie der definitiven Erarbeitung eines Strategieplanes wurde eine Steuerungsgruppe von 4 Personen zusammengestellt. Marco Ronzani, Natalie Matiaska, Philipp Schaub und Barbara Csontos. Die Steuerungsgruppe  organisierte 6 Treffen im Verlauf des Geschäftsjahres 2011/2012.

Treffen 0:         Retraite des Vorstandes

                        Ziel: Erarbeitung einer ersten  IST-Analyse

Treffen 1:         Kick-off Veranstaltung Jahresversammlung 2011

Ziel: Einwilligung der Mitglieder sowie  Analyse des Ist-Zustandes

Treffen 2:         Auswertung des Analysematerials und Formulierung eines Entwurfes „ Strategie der DJS, Version 1.1.“

                        Ziel: Formulierung einer ersten Stossrichtung.

Treffen 3:         Treffen mit Externen:

Ziel: Eine so klare Vorstellung wie nur möglich zu haben was für eine Resonanz die DJS in der  Öffentlichkeit hat.

Treffen 4:         Ausserordentliche Jahresversammlung 2012

Ziel: Präsentation des strategischen Planes. Die Mitglieder sollen den Prozess verstehen und die strategische Neuausrichtung unterstützen. Es sollen für die einzelnen Arbeitgruppen Prozessowner  (Personen, welche die Verantwortung für die einzelnen Projekte während zwei Jahren übernehmen) gesucht werden

Treffen 5:         Jahresversammlung 2012

                        Ziel: Genehmigung der Strategie und Auflösung der Steuerungsgruppe

Die Treffen wurden von zahlreichen Vorbereitungs- und Nachbearbeitungssitzungen der Steuerungsgruppe  begleitet.

b. Auswertung der Analyse

Nach der Erarbeitung der Vision, der Mission und den 11 strategischen Zielen haben sich im Rahmen dieses Treffens mit Nichtmitgliedern vier Themenschwerpunkte herauskristallisiert. Ein zentraler Diskussionspunkt war  die Auslegung und Interpretation der Wertorientierung.  Welche Werte sind eigentlich gemeint? Gibt es einen allgemeinen Konsens, welche Werte schützenswert sind und für welche es sich sogar lohnt zu kämpfen. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass die DJS sich für den bedingungslosen Schutz der Menschenwürde, des Rechtsstaates und der Demokratie einsetzt. Dies macht sie nicht in Form einer Auflistung von Werten, sondern indem sie den Mitgliedern eine „geistige Heimat„ bietet. Diese Haltung  gilt es jetzt hervorzuheben und Gefässe zu schaffen die den Mitgliedern den Austausch dieser Werte untereinander ermöglichen.

Ein zweiter wichtiger Punkt war die Gewinnung junger Generationen von Juristinnen und Juristen sowie Studierender. Das grosse Know-how der älteren Mitglieder, ein  noch wenig genutztes Potential der DJS, soll den Jungen zugänglich gemacht werden. Im Gegenzug  könnten die jungen Generationen die neuen Arbeitsweisen, den Umgang mit den neuen Medien und die aktuellen Technologien den älteren Mitgliedern nahe bringen. Auch für dieses Ziel müssen entsprechende Massnahmen ergriffen werden.

Ein dritter Punkt war die Rolle der DJS in der Öffentlichkeit. Soll die DJS ihre Präsenz in der Öffentlichkeit stärken? Wenn ja mit welchen Mitteln? Soll der Themenkreis erweitert werden? Braucht es eine klare Position in unklaren Zeiten oder eher ein leises und nicht weniger wirkungsvolles Wirken der Mitglieder in ihrem Berufsalltag? Klar schien allen zu sein, dass die DJS die Aufgabe einer Bewacherin hat. Die DJS soll auch in Zukunft die Rechtsentwicklung aufmerksam verfolgen und ihre Position bei krassen Verstössen gegen die Werte klar und deutlich gegen aussen tragen. Ansonsten könnte aber die Aufgabe der DJS darin bestehen, das Wirken der Mitglieder mit geeigneten Gefässen zu unterstützen. Gefässe wie Themenabende, Arbeitsgruppen zu fächerübergreifenden Themen oder einfach gesellige Anlässe.

Ein vierter und letzter Diskussionspunkt waren die Mitglieder. Die DJS soll den Mitgliedern ein geistiges Zuhause bieten und den Austausch untereinander fördern. Durch die Heterogenität der Fachbereiche der Mitglieder kann sich die Möglichkeit bieten über den Tellerrand zu schauen und Parallelen zu entdecken. Auch der interdisziplinäre Austausch wurde in Erwägung gezogen.

Die Auswertung hat klar aufgezeigt, dass junge neue Mitglieder im Fokus stehen sollten. Ausserdem muss den Mitgliedern und ihren veränderten Bedürfnissen die grösste Aufmerksamkeit gewidmet werden. Das Überdenken der Rolle der DJS in der Öffentlichkeit steht an.

Podiumsdiskussionen ihrerseits haben in den letzten Jahren eine grosse Anzahl ZuhörerInnen angelockt. Die Resonanz war durchwegs gut. Die Qualität der Podiumsdiskussionen soll weiterhin auf hohem Niveau angesiedelt sein,  spannende und kontroverse Themen sollen angesprochen werden.

c. Entwicklungsstrategie

Nach Beendigung der Lagebeurteilung wurden nun mögliche alternative strategische Optionen entwickelt. Die Steuerungsgruppe machte eine strategische Wahl, aus der während der Lagebeurteilung entwickelten Themenschwerpunkte. Das Ziel war, aus den ausgewählten Schwerpunkten realistische nächste Schritte abzuleiten. Die Attraktivität sollte spürbar gemacht werden. Ein System sollte entwickelt werden, das wieder ein Neues generiert.

1. Anpassung an die neuen Bedürfnisse der Mitglieder

Wie schon oben in der Lagebeurteilung angedeutet, zeichnete sich in der Evaluation immer mehr ab, dass die Mitglieder der DJS selbstorganisierte Meinungsmacher sind, die durch ihre berufliche Tätigkeit die Wertorientierung der DJS in die  gesellschaftliche Entwicklung einfliessen lassen. Es sind viele einzelne Handlungen, die ohne explizit als solche bezeichnet zu werden als stille Zivilcourage gewertet werden können. Dieses System von einzeln und autonom handelnden Spezialistinnen und  Spezialisten mit lokalem Einfluss arbeitet mit hoher Effizienz und Wirkung. Die Aufgabe der DJS wird es in Zukunft sein, dieser Tätigkeit Rückhalt zu geben und den Mitgliedern ein Zugehörigkeitsgefühl zur DJS zu vermitteln. Die Idee eines DJS Clubs nahm immer mehr Formen an. Der DJS Club soll aus einer nicht definierten Zahl lose verbundener Mitglieder bestehen, die sich regelmässig  in einer „Lounge“ trifft, einem Restaurant oder vielleicht später einmal in einem eigenen DJS Lokal, um zu einem aktuellen rechtlichen Thema zu debattieren. Ein Mitglied übernimmt die Moderation des Abends und eines bringt den thematischen Input. Es soll ein Gefäss für themenübergreifende  kontroverse Diskussionen zur Verfügung gestellt werden. Details sind noch auszuarbeiten.

Eine weitere Idee ist die (Weiter-)Entwicklung geselliger Anlässe. Ein Wochenendausflug mit einem kulturellen Rahmenprogramm, offenes Rheinschwimmen usw.

2. Rolle der DJS in der Öffentlichkeit

Was die Rolle der DJS in der Öffentlichkeit anbelangt wurde folgendes ausgewertet. Die DJS wird punktuell eine klar wahrnehmbare Medienpräsenz anstreben und zwar immer dann, wenn sie auf einen besonderen Missstand hinweisen möchte. Sie wird die rechtlichen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und bei krassen Verletzungen oder Missständen klar und pointiert Position beziehen. Die DJS soll so die Rolle einer Hüterin der Minimumstandards der zivilen Gesellschaft übernehmen. Damit  kann die DJS auch der Meinungsvielfalt  der Mitglieder gerecht werden.

3. Werbung von Neumitgliedern

Eine Arbeitsgruppe „Nachwuchs“ soll entwickelt werden mit der Aufgabe, aktive Studierende zu finden und sie als zukünftige Mitglieder zu gewinnen. Dafür sollen Anlässe durchgeführt werden, an denen in der Vergangenheit erfolgreiche MitgliederwerberInnen mit max. 5 interessierten Mitgliedern ihre Erfahrungen austauschen. In einem weiteren Schritt werden daraus Arbeitsgruppen entwickelt, die den „kritischen Nachwuchs“ unter den Studierenden ausfindig macht und durch aktiven Austausch mit diesen Studierenden einen Pool von potentiellen Neumitgliedern generiert.

Weiter sollen DJS-Mitglieder in den Gerichten, den Anwaltskanzleien und der Verwaltung darauf sensibilisiert werden, bei ihren VolontärInnen für die DJS zu werben. Angebote wie Mentoring, Arbeitsgruppen zum Thema Menschenrechte und Datenschutzfragen und der DJS-Club sollen für Studierende und frische AbsolventInnen der juristischen Fakultät als Anreiz für eine Mitgliedschaft dienen.  

Das Ziel ist, den Bestand in drei Jahren um dreissig Mitglieder zu erhöhen

4. New Social Media

Die neuen Medien sind in allen Diskussionen immer wieder aufgetaucht. Um die DJS in die Zukunft zu führen müssen die neuen Medien ein fester Bestandteil der DJS werden. Eine Arbeitsgruppe soll sich in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Vorstands-Ressort um Facebook, Unthink, Wing, LinkedIn, Twitter, Blog und Co. kümmern und der DJS neue Türen öffnen.

 

d. erster Umsetzungsschritt

Am 13. Februar 2012 fand im Restaurant Parterre eine ausserordentliche Mitgliederversammlung statt zum Thema Vision DJS 2017.  Vom Gründungsmitglied bis zu interessierten Studierenden waren alle Interessensgruppen vertreten und haben ihre Gedanken, Wüsche und Ideen eingebracht. Was genau war der Anlass. Vor noch nicht ganz einem Jahr, an der Jahresversammlung vom 12. Mai 2011, haben die Mitglieder der DJS Basel einer Projektgruppe den Auftrag gegeben, eine Entwicklungsstrategie für unseren Verband auszuarbeiten. In enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand hat sich seither diese „Steuerungsgruppe“ intensiv mit der Zukunft der DJS auseinander gesetzt. Sie hat die aktuelle Situation analysiert und konkrete strategische Ziele entwickelt. Vor der Umsetzung wollte der Vorstand von den Mitgliedern nun wissen wie diese Strategieentwicklung bei den Mitgliedern ankommt.

Nach der Präsentation der Strategischen Ziele durch Marco Ronzani waren die Mitglieder ausgefordert einmal einen Blick zurück zu werfen. Was hat die Mitglieder besonders beeindruckt? Es war das Kippen der OG Revision, die erfolgreiche Beschwerde ans Bundesgericht, der Euro 08 Flyer und die Lancierung des Plädoyer. Damit die DJS auch in Zukunft solche Erfolge erzielen kann, wurden in einem weiteren Schritt die Wünsche und  Ideen zusammengetragen und die Bereitschaft zur Mitwirkung evaluiert.

 

Der Vorstand kann nun aus dem Vollen schöpfen. An einer Retraite am 9. März hat er die Notizen ausgewertet und einen ehrgeizigen Aktionsplan entwickelt. Die Mitglieder sollen eine überarbeitete Mitgliederliste erhalten, ein Mentoringprogramm soll auf die Beine gestellt werden, ein UNI Tag soll den Studierenden die DJS Nahe bringen und für die Fussballbegeisterten wird es einen EM Matsch mit einer vorangehenden Diskussionen zum geplanten Hooligankonkordat geben. Für die Medienarbeit  haben wir einen Mediensprecher gefunden. Wer das sein wird, ist noch eine Überraschung. Zu guter letzt ist eine Arbeitsgruppe Menschenrechte daran ein Konzept zu erstellen und das Interesse bei den Mitgliedern zu ermitteln. Dies alles ist aber nur möglich, weil sich viele Mitglieder bereit erklärt haben einen Teil zum Gelingen beizutragen. Die DJS lebt durch die Mitwirkung der Mitglieder. Das hat diese Mitgliederversammlung einmal mehr gezeigt.

 

Für den Bericht Barbara Csontos

 

Vernehmlassung zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Kanton Basel-Stadt

 

Lisa Stärkle und Michelle Cottier haben unter Mitarbeit von Daniela Migliazza und Beizug weiterer fachkundiger Mitglieder eine Vernehmlassung zum Entwurf zu einer neuen kantonalen Organisation und Gesetzgebung im Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Basel-Stadt verfasst. Entsprechend der Schwerpunkte unserer Veranstaltung zum gleichen Thema, die am 26. Oktober 2010 stattfand, wurden zwei Hauptanliegen herausgegriffen: die Behördenorganisation und die Kindesvertretung.

Behördenorganisation: Der Entwurf der Verwaltung sieht vor, als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine reine Verwaltungsbehörde einzusetzen. Problematisch daran ist die mangelnde Unabhängigkeit. So ist geplant, dass Mitarbeitende der Behörde sowohl Abklärungen zur Vorbereitung von Entscheiden der KESB vornehmen, als auch, wenn auch in anderen Fällen, im Spruchkörper einsitzen sollen. Diese Vermischung zwischen Abklärung und Entscheidfindung erscheint rechtsstaatlich als problematisch und würde u.E. zu einer Abnahme der Akzeptanz der Entscheidungen im Kindes- und Erwachsenenschutz mit entsprechender Zunahme von Beschwerden führen. Die DJS Basel fordern deshalb die Bildung einer gerichtsartigen Behörde, wobei der Spruchkörper vom Regierungsrat (ev. z.T. vom Zivilgericht) mit unabhängigen Fachpersonen besetzt werden sollte, die innerhalb der KESB keine weiteren Funktionen wahrnehmen (weder in der Abklärung noch im Vollzug von Massnahmen).

Kindesvertretung: Die Stellungnahme regt an, aufgrund der enttäuschenden Erfahrungen mit der unverbindlichen Norm zur Kindesvertretung im Scheidungsverfahren nun wenigstens im kantonalen Kindesschutzverfahren eine verbindlichere Formulierung zu wählen. Die Vertretung des Kindes im Sinn von Art. 314abis nZGB sollte von der Kindesschutzbehörde in der Regel angeordnet werden, wenn: 1. Gegenstand des Verfahrens die Unterbringung des Kindes ist; 2. die Beteiligten bezüglich der Regelung der elterlichen Sorge oder bezüglich wichtiger Fragen des persönlichen Verkehrs unterschiedliche Anträge stellen. Damit würde der Kanton Basel-Stadt über den Minimalstandard des Bundesrechts hinausgehen, das in diesen Fällen nur eine Prüfung der Anordnung verlangt. Der Kanton würde sich damit klar zu einer Förderung der Partizipationsrechte des Kindes bekennen.

Weitere Kritikpunkte betreffen die vorsorglichen Massnahmen, die geplante Meldepflicht für Angestellte öffentlich-rechtlicher Betriebe, die Eröffnung des Entscheids gegenüber urteilsfähigen Minderjährigen, das Verfahren bei der fürsorgerischen Unterbringung, die ambulanten Massnahmen und die Nachbetreuung.

Dank unserer Veranstaltung vom 26. Oktober 2010 und guter Vernetzung konnte auch auf die Meinungsbildung in anderen Organisationen und in den Behörden Einfluss genommen werden.

 

Für den Bericht Michelle Cottier

 

Öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema „IV Revision 6a Erwartungen, Wirkungen, Nebenwirkungen“ vom 6. März 2012

In einem Inputreferat gab Peter Mösch, Projektleiter und Dozent am Institut Sozialarbeit und Recht der Hochschule Luzern, einen ersten Überblick über die IV Revision 6a. Die letzten Revisionen der Invalidenversicherung zeigen einen Wandel auf von einer Rentenversicherung zu einer Eingliederungsversicherung. Die Kunden- und Zielorientierung sind in den Vordergrund gerückt. Was das für den Rechtsanwender bedeutet, ist aber nicht immer klar und kann zu Verunsicherungen führen. Was ist die Motivation des Gesetzgebers? Steht für die IV das Sparziel im Vordergrund oder das Interesse, den Betroffenen die Unterstützung und Betreuung zur Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen?

Klar ist, dass mit dieser Revision 6a und 6b die IV nachhaltig saniert werden soll. Es sollen 12'500 gewichtete Renten abgebaut werden. Dafür stehen der IV auch Fr. 250 Mio. für die verstärkte Eingliederung zur Verfügung.

Neben erweiterten Eingliederungsmassnahmen und dem neu eingeführten Arbeitsversuch sollen insbesondere auch die eingliederungsorientierte Revision laufender Renten und die Aufhebung der vor 2008 zugesprochenen Renten bei unklaren Beschwerdebildern zum gewünschten Ziel führen. Bei genauerem Hinschauen stellen sich aber gewichtige Fragen für die Umsetzung in die Praxis.

Laut Art. 18a IVG ensteht bei einem Arbeitsversuch beispielsweise kein Arbeitsverhältnis nach OR. Das OR wird lediglich sinngemäss angewandt,  nicht aber bei der Lohnfortzahlung bei Arbeitsausfall oder beim Kündigungsschutz. Auch die Unterstellung unter einen GAV sowie die Überprüfung des Arbeitsplatzes ist nicht klar durchdacht und was passiert bei einem vorzeitigen Abbruch des Versuchs?

Bei der Rentenrevision bei unklaren Beschwerdebildern stellen sich Fragen zur Definition des juristisch relevanten Gesundheitsbegriffs, zu den Überprüfungskriterien und zu der fehlenden Berücksichtigung der üblichen Revisionsvoraussetzungen (Art. 17 ATSG). Die Gefahr einer Signalwirkung für weitere, nicht in allen Einzelheiten durchdachten Abbauschritte ist da.

Ein zentraler Punkt der Revision ist die eingliederungsorientierte Rentenrevision. Damit soll das Eingliederungspotential bestehender RentenbezügerInnen vertieft abgeklärt und ausgeschöpft werden, mit dem Ziel die Rente dank erfolgreicher Wiedereingliederung aufheben oder reduzieren zu können. Ein individualisierter Eingliederungsplan soll erstellt werden und die Rente wird während des gesamten Eingliederungsprozesses weiter ausgerichtet. Im Falle eines Scheiterns während drei Jahren nach Aufhebung/Reduktion der Rente soll eine Übergangsleistung ausgerichtet werden. Wie wird aber ein IV-Verfahren abgeschlossen? Wie ist mit dem juristischen Schwebezustand während der drei Jahren nach der Revision umzugehen?

Diese Fragen griff Moderatorin Natalie Matiaska, Fachanwältin SAV Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht, im Anschluss  an das Referat auf und stellte sie den PodiumsteilnehmerInnen Rolf Schürmann, Leiter der IV Stelle Basel-Stadt und Eva Meuli, Präsidentin der Abteilung Sozialversicherungsgericht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft.

Nach Rolf Schürmann soll die eingliederungsorientierte Rentenrevision in einem ersten Schritt vor allem bei Jüngeren Rentenbezügern zum Zug kommen. Beim Auftreten einer erneuten Arbeitsunfähigkeit währen den drei Jahren nach erfolgreicher Wiedereingliederung will die IV bei der Prüfung der Frage, ob die Rente wiederauflebt kulant sein, um die Motivation zur Integration aufrecht zu erhalten. Der Entscheid über offene Rentenfragen bei einem Abbruch des Versuchs wird gemäss Eva Meuli letztendlich wohl von einem Gericht gefällt werden müssen. Dass kein Arbeitsverhältnis gemäss OR entsteht, könnte noch viele juristische Diskussionen um Gleichberechtigung und allenfalls Willkür nach sich ziehen.

Was das Thema rund um den Rentenabbau bei den sog. pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlagen (unklare Beschwerdebilder) betrifft, ist sich Rolf Schürmann gemeinsam mit Philipp Macherel (Leiter RAD im Publikum) einig, dass solche Beschwerdebilder  äusserst selten in reiner Form auftreten und die Zahl der Betroffenen demzufolge gering sein wird. Für die Einzelfälle wird dieser Abbau aber eine grosse Härte bedeuten.

Als komplexe Problemstellung erwies sich die Frage nach dem Vorgehen der RechtsvertreterInnen im Fall einer Reduktion oder Aufhebung der Rente bei unklaren Beschwerdebildern. Laut Kreisschreiben des BSV sollen drei Verfügungen gleichzeitig erlassen werden (Aufhebung/Herabsetzung der Rente, Mitteilung über die Massnahme zur Wiedereingliederung, Verfügung über das befristete Weiterlaufen der Rente). Welche der drei von der IV veranlassten Verfügungen sollen mit welcher Begründung angefochten werden? Welche Auswirkungen wird die Anfechtung der rentenaufhebenden Verfügung auf den geplanten Eingliederungsprozess haben? Rolf Schürmann vertrat die Meinung, dass der geplante Wiedereingliederungsprozess nicht daran scheitern dürfe, sofern die Motivation dafür von Seiten des Versicherten nach wie vor gegeben sei. Eva Meuli war der Ansicht, dass in solchen Beschwerdefällen, ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, welcher nach bisheriger Praxis in der Regel erfolglos war, vertieft zu prüfen wäre. Falls eine Wiederherstellung nicht möglich sein sollte, müsste die Einstellung überprüft und geklärt werden, was mit der Zweijahresfrist passiert.

Eine Erklärung für diese vielen offenen Fragen könnte sein, dass der Gesetzgeber der Praxis und deren Pilotprojekten hinterher hinkt. Das Gesetz vollzieht nach was bei einzelnen IV-Stellen schon Realität ist. Auf jeden Fall werden die IV Stelle Basel-Stadt, die RechtsvertreterInnen, die Gerichte und vor allem die Betroffenen vor eine grosse Aufgabe gestellt. Die Revision muss so in die Praxis umgesetzt werden, dass es für die Betroffenen zu einer Steigerung der Lebensqualität und nicht zu noch mehr Hindernissen führt.

 

Für den Bericht Barbara Csontos und Natalie Matiaska

Gerichtswahlen vom 15. Mai 2011

Am 15. Mai 2011 wurden. Anita Heer und Christian Hoenen für das 50% Zivilgerichtspräsidium resp. 100% Appellationsgerichtspräsidium gewählt Die DJS unterstützte beide mit einem Inserat in der BaZ.

 

Ständerat- und Nationalratswahlen vom 23. Oktober 2011

Am 23. Oktober 2011 fanden die National- und Ständeratswahlen statt. Claude Janiak und Susanne Leutenegger Oberholzer wurde in ihrem Amt als Ständerat resp. Nationalrätin bestätigt.

 

Offenes Vorstandsschwimmen vom 23. August 2011

Nach einem erfrischenden „Schwumm“ im Rhein haben sich  ein aufgestelltes Grüppchen Mitglieder bei einen ausgezeichneten Essen und gutem Wein ausgetauscht. Es wurde erzählt, dargelegt, erklärt und viel gelacht.

 

Pikett Strafverteidigung

Auch im Berichtsjahr haben die DJS Basel das Pikett Strafverteidigung mit einem namhaften Beitrag finanziell unterstützt. Unsere Mitglieder erbringen einen Grossteil der Vereins- und Pikett-Arbeit: Niggi Tamm betreut die Geschäftsstelle, Catherine Fürst arbeitet im Vorstand mit und Alain Joset ist Präsident.

Anlaufstelle für Sans-Papiers

Die DJS Basel unterstützen weiterhin als Trägerorganisation die Anlaufstelle für Sans-Papiers. Im Vorstand des Trägervereins vertritt Michelle Cottier die DJS.

 

Der Vorstand

-          setzte sich im Berichtsjahr zusammen aus Bettina Bannwart, Michelle Cottier,  Philipp Schaub, Christian von Wartburg und barbara Csontos (Geschäftsleitung).

-          wird von Alain Joset in der DJS Schweiz vertreten.

-          traf sich zu 5 Sitzungen und einer Strategie-Retraite.

 

Die Geschäftsleitung

-          verfasste 4 Infos und zahlreiche Info-E-Mails an die Mitglieder.

-          organisierte öffentliche und interne Veranstaltungen, koordinierte die Arbeitsgruppensitzungen, Vorstandssitzungen, Vernehmlassungen und sonstigen rechtspolitischen Aktivitäten der Regionalgruppe.

-          erteilte Auskünfte, verschickte Unterlagen und vermittelte Kontakte.

-          warb Mitglieder, führte die Mitgliederliste und koordinierte diese mit dem DJS CH-Sekretariat.

-          führte die Kasse.

-          erarbeitete zusammen mit der Steuerungsgruppe den Strategieplan

Nationaler Verband DJS CH

Ein Blick auf die Homepage der DJS Schweiz www.djs-jds.ch zeigt, dass die DJS Schweiz auch dieses Jahr aktiv war. Hier ein kleiner Einblick in die Aktivitäten des letzten Jahres:

a. Vernehmlassungen

-          Stellungnahme zur Teilrevision AsylG, gemeinsam mit SOSF, September 2011

-          Stellungnahme zur Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung, September 2011:

-          Stellungnahme zur Revision des Verjährungsrechts im Obligationenrecht (OR), November 2011

-          Stellungnahme zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier, Dezember 2011

-          Stellungnahme der DJS zur Revision der StPO bezüglich der Protokollierungsvorschriften Dezember 2011

-          Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer (Integrationsgesetz), gemeinsam mit grundrechte.ch und SOSF, März 2012

-          Teilnahme an der mündlichen Anhörung zur gemeinsamen elterlichen Sorge, Kommissionssitzung, Januar 2012

-          Stellungnahme zur Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen, gemeinsam mit SOSF, März 2012

-          Teilnahme an der mündlichen Anhörung des EJPD zu den Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich

b. Verantwortlichkeit von multinationalen Unternehmen

-          Unterstützung der Kampagne „Recht ohne Grenzen“

-          Mitorganisation der Veranstaltung zur Einreichung der Klage gegen Nestlé

c. Verfassungsgerichtsbarkeit

-          Entstehung der AG Verfassungsgerichtsbarkeit Ende 2011; drei Sitzungen.

Erstellung eines Positionspapiers zur Streichung von Art. 190 BV

-          Organisation der DV mit Schwerpunkt Verfassungsgerichtsbarkeit; Referate mit Paul Rechsteiner und Daniel Vischer

 

d. Artikel im Plädoyer

-          Genfer „Demoverbot“

-          Recht ohne Grenzen

-          Polizei – eine rechtsstaatliche Blackbox

-          Sozialhilfegesetz Bern