Vereinsinformationen Demokratische Jurist_innen Luzern:

Vereinsinformationen Demokratische Jurist_innen Schweiz

Veranstaltungen:

Entscheide

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
Liebe Vereinsmitglieder der Demokratischen Jurist_innen Luzern

Das neue Jahr ist bereits einige Wochen alt, womit es wieder an der Zeit ist für eine kurzen Überblick über vergangene und kommende Vereinstätigkeiten.

Die demokratischen Jurist_innen Schweiz haben letztes Jahr im Rahmen einer Veranstaltungsreihe ihr 40-Jahr-Jubiläum gefeiert. Anlässlich dieser Feierlichkeiten ist eine interessante Jubiläumspublikation veröffentlicht worden, die sich mit der Vergangenheit des Vereins und aktuellen Herausforderungen auseinandersetzt. Hervorzuheben ist der Beitrag unserer Kolleg_innen der kritischen Jurist_innen Luzern (Giulia Walter e Filippo Contarini, Giovani, giurist* e di sinistra: come organizzarsi?). Die Publikation kann Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser. oder online betrachet werden.

Im zweiten Halbjahr 2018 haben wir überdies (kritisch) Stellung bezogen zu zwei kantonalen Gesetzgebungsvorhaben. Zum einen soll der Luzerner Polizei per Gastgewerbegesetz die Kontrolle über die Prostitutionsgewerbe eingeräumt werden. Zum anderen ist vorgesehen, Luzerner Verwaltungsbehörden und Polizisten im kant. Einführungsgesetz zum eidg. Ordnungsbussengesetz weitreichende Kompetenzen zur Verhängung von Ordnungsbussen zu übertragen. Wo bei diesen Gesetzgebungsvorhaben in Hinblick auf die Grundrechtsausübung und strafprozessualen Verfahrensgarantien Knackpunkte bestehen, erfährt ihr in unseren Vernehmlassungensschriften.

Im Ausblick ist unsere nächste Mitgliederversammlung hervorzuheben, die am 19. März 2019 um 18:30 Uhr im Neubad stattfindet. Weil die anschliessende Filmvorführung letztes Jahr derart grossen Anklang gefunden hat, haben wir uns entschlossen, im Anschluss an die Mitgliederversammlung (und dem traditionellen Versammlungsapero) wieder eine (publikumsöffentliche) Filmvorführung zu einem aktuellen Thema durchzuführen.

Ich würde mich daher freuen, jemand von Euch an der Mitgliederversammlung anzutreffen und wünsche Euch im Namen des Vorstands alles Gute.
Jonas Achermann


Vereinsinformationen DJL
Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird am 19. März 2019 um 18.30 Uhr in gewohnter Manier im Neubad stattfinden. Die Mitglieder erhalten die Einladung auf dem postalischen Weg. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, an der (öffentlichen) Filmvorführung Pre Crime teilzunehmen.


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Vernehmlassung Gastgewerbegesetz

Die DJL betrachten die vorgesehene Bewilligungspflicht für Kleinstbetriebe von Sexarbeiterinnen und -arbeitern (mit nur einer oder zwei tätigen Personen) kritisch. Zur Stellungnahme der DJL.


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Vernehmlassung kantonales Einführungsgesetz zum Ordnungsbussengesetz

Die Stellungnahme der DJL zeigt, dass die beabsichtigte Verschiebung bzw. Einführung der Zuständigkeit bei den spezialgesetzlichen Vollzugsbehörden (statt bei der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei) in mehrfacher Hinsicht als problematisch zu beurteilen ist. Einerseits dies das Vertrauensverhältnis zu bevölkerungsnahen Verwaltungsbehörden unterminieren und anderseits stehen grundlegende strafprozessuale bzw. verfassungsrechtliche Garantien auf dem Spiel.


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Jubiläumspublikation der DJS

Die Jubiläumspublikation der DJS - enthaltend 27 Beiträge von DJS Mitgliedern in deutsch und französische zu geschichtlichen Themen und vor allem zu aktuellen und für die DJS wichtigen Fragestellungen - kann nun Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser. oder runtergeladen werden.


Veranstaltungen
Neubad Luzern, 19.3.2019, 20 Uhr
Filmvorführung Pre Crime
mit Input zum Prävention(straf- und -polizei)recht insbesondere im Kanton Luzern

Pre-Crime: Dokumentarfilm von Monika Hielscher und Matthias Heeder, Deutschland, 2017, 88 Min. OV E/d

Pre-Crime ist ein Dokumentarfilm über die Verwendung von Big Data als Grundlage für polizeiliche Ermittlungen und zur Verhinderung von Verbrechen. Wir alle geben mit unseren Daten etwas über uns preis – Kaufverhalten, Bewegungsmuster, Kontakte. Computer sammeln diese Daten aus unterschiedlichsten Quellen, werten Aufnahmen von Überwachungskameras aus und berechnen auf dieser Grundlage die Wahrscheinlichkeit von kriminellen Handlungen. Pre-Crime gewährt umfassende Einblicke in dieses neue Feld der Verbrechensbekämpfung.

Vor dem Film wird Jonas Achermann, der seine Dissertation zum Thema «Strafbarkeit von Versuch und Teilnahme bei Vorbereitungsdelikten» verfasst hat, einen kurzen Input zur Vorverlagerung der Strafbarkeit geben.


Veranstaltungen
Calvinhaus Bern, 26.1.2019
Die Polizei bei der Arbeit filmen - Know your rights! 


Veranstaltungen
Universität Freiburg, 14-16. Februar 2019
Recht in Bewegung - Konferenz für Gender Law 2019 


Entscheide
Anforderungsvoraussetzungen von Erwachsenenschutzmassnahmen (LGVE 2018 II Nr. 7)

Ist kein in der Person selber liegender Schwächezustand gegeben, fehlt es an einer notwendigen Voraussetzung zur Errichtung einer Erwachsenenschutzmassnahme, auch wenn Unterstützungsbedarf besteht. Die Eingriffsschwelle für die Anordnung behördlicher Massnahmen des Erwachsenenschutzes kann tiefer gehalten werden, wenn die betroffene Person entsprechende Unterstützung ausdrücklich befürwortet.

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   Entscheide
Anwaltskostenunterstützung nach OHG (LGVE 2018 I Nr. 6)

Die Kosten für die Vertretung eines Opfers im Strafverfahren gegen den Täter im Hinblick auf die Durchsetzung von Zivilansprüchen können nicht unter Soforthilfe subsumiert werden, sondern gelten als längerfristige Hilfe nach OHG (E. 3.3.). Ein Gesuch um Übernahme der Anwalts- und Verfahrenskosten ist vorgängig zur Prozessführung bei der Opferhilfe zu stellen. Nimmt ein Gesuchsteller diese Obliegenheit nicht wahr, kann dies zum Verlust des Unterstützungsanspruchs führen (E. 3.4.). Der opferhilferechtliche Anspruch auf Übernahme von Verfahrenskosten ist subsidiär im Verhältnis zur unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung. Wer der Verpflichtung, ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen, nicht nachkommt, kann sein Versäumnis nicht unter Rückgriff auf die OHG-Ausfallgarantie kompensieren (E. 3.5.).

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Entscheide
Praxisänderung bezüglich Kostenfolgen bei Baueinsprachen (7H 18 206)

Die Baueinsprache nach § 194 PBG ist kein Rechtsmittel, sondern garantiert den in der Bundesverfassung verankerten Gehörsanspruch legitimierter Dritter im Baubewilligungsverfahren. Demzufolge sind nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung unterlegene Baueinsprecher dem Grundsatz nach nicht mit Gebühren zu belasten. Vorbehalten bleibt die Gebührenpflicht bei missbräuchlichen Baueinsprachen (Praxisänderung).

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Entscheide
Praxisänderung bezüglich Entschädigungsfolgen bei der abstrakten Normenkontrolle (LGVE 2018 IV Nr. 13)

Das Verfahren betreffend die verwaltungsgerichtliche Prüfung von Erlassen (Normprüfungsverfahren) ist nach der Konzeption des VRG/LU kein Rechtsmittelverfahren. Dem obsiegenden – bzw. teilweise obsiegenden – Antragsteller steht in diesem Verfahren daher grundsätzlich keine Parteientschädigung zu (Präzisierung der Praxis).

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Demokratische JuristInnen Luzern, 6000 Luzern
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