Vereinsinformationen Demokratische Juristinnen und Juristen Luzern:

Vereinsinformationen Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz:

Veranstaltungen:

Entscheide

Liebe Vereinsmitglieder der Demokratischen Juristinnen und Juristen Luzern
Liebe Interessierte, Kolleginnen, Kollegen und Freunde

Rechtsstaat und Bestand der Menschenrechte stehen insbesondere in der Krise unter Bewährungsprobe. Das wurde auch anlässlich der Corona-Krise deutlich. Der Bundesrat erliess Verordnungen, deren Verfassungsmässigkeit in Frage gestellt werden kann und im Zuge der Krisenbewältung gerieten verletzliche Gruppen gänzlich aus dem Fokus. Im Zeichen dieser Problematik stehen die Informationen der DJS und unserer Schwesternorganisation in Zürich, welche gegen die Verantwortlichen der Asylunterkünfte Strafanzeige eingereicht hat.

Mit den Lockerungen der Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie wollen auch wir wieder zum normalen Vereinsleben zurückkehren. Die verschobene Vereinsversammlung wird am Mittwoch, 30. September 2020, stattfinden. Anschliessend besteht, wie ursprünglich geplant, die Möglichkeit, das von der DJL unterstützte Theaterstück «Eine Emilie Kempin-Spyri. Alle Emilie» anzusehen. Das Stück thematisiert Geschichte von Emilie Kempin-Spyri, der ersten Juristin in der Schweiz, und damit die Rolle der Frau in Gesellschaft allgemein. Bereits zuvor, am 19. August 2020, wird in gewohnt lockerer Atmosphäre der Sommeranlass stattfinden, der auch Interessierten und Kolleginnen und Kollegen von Vereinsmitgliedern offensteht.

Dies ist der letzte DJS-Newsletter aus meiner Hand. Nach rund fünfjähriger Vorstandsmitgliedschaft und Verantwortung über den DJL-Newsletter werde ich mich angesichts neuer beruflicher Herausforderungen wieder ins zweite Glied zurückziehen. Ich wünsche Euch alles Gute für die Zukunft und hoffe, Euch anlässlich eines Vereinsanlasses wieder mal zu sehen!

Mit Besten Grüssen im Namen des Vorstands
Jonas Achermann


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Schreiben betreffend Falschdatierung von IV-Verfügungen

Die Luzerner IV scheint die Praxis zu betreiben, bei fristenauslösende Schreiben auf ein späteres Datum als das Versanddatum zu datieren. Damit besteht eine sehr hohe Gefahr der verspäteten Einreichung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Die DJL haben bei den entsprechenden Stellen um Auskunft gebeten sowie auf die Problematik hingewiesen. Die IV hat inzwischen Stellung genommen.


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30.9.2020: Vereinsversammlung für das Vereinsjahr 2019

Die verschobene ordentliche Jahressversammlung für das Vereinsjahr 2019 findet am 30. September 2020 um 18.30 Uhr im Südpol statt.

Bitte beachtet, dass die Versammlung dieses Jahr im Foyer des Kulturzentrums Südpol stattfindet. Nach der Jahresversammlung offerieren die DJL ihren Mitgliedern einen Apéro riche im Bistro des Kulturzentrums Südpol.


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19.8.2020: Sommeranlass

Der Sommeranlass findet in gewohnter Manier am Mittwoch, 19. August 2020, im Seebad Luzern statt. Weitere Informationenen erfolgen per Mail.


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Covid 19 und Menschenrechte

Erklärung von europäischen Jurist*innen zum 1. Mai: Anti-Covid-19-Politik bedroht die Rechte von Arbeitnehmer*innen
Gemeinsame Stellungnahme der ELDH und des ELW-Network

Bericht von humanrights.ch vom 6. April 2020: Menschenrechtliche Konsequenzen der Corona-Krise
Bericht von humanrights.ch vom 28. April 2020: Das Asylwesen in der Corona-Pandemie – ein Krisenherd

Stellungnahme Vereinigung Demokratischer JuristInnen Deutschland: Demokratie- und Grundrechteabbau in der Corona-Krise beenden!


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Keine Schliessung der Grenzen für Asylsuchende!

Justizministerin Keller-Sutter sieht keinen Grund, warum Asylsuchende an den Grenzen anders zu behandeln sind als andere Ausländer*innen: «Sie können ihren Asylantrag ja auch in Italien stellen». Was als Aussage während einer Pressekonferenz zum Coronavirus noch als Kurzschlussreaktion abgetan werden könnte, bestätigt sich leider bei einem Blick in die Covid-19-Verordnung. Auch das SEM schreibt auf seiner Website: «Asylsuchende werden an der Grenze grundsätzlich gleich behandelt wie alle anderen Personen.» Faktisch bedeutet das, dass die Schweizer Grenzen für Asylsuchende und alle anderen Personen, die nicht über das Bürgerrecht, ein Aufenthaltsrecht oder einen beruflichen oder gewerblichen Einreisegrund verfügen, geschlossen sind. Gleichzeitig gilt im gesamten Schengenraum, dass die Aussengrenzen für nicht EU/EFTA-Angehörige geschlossen sind.

Seit Langem trägt die Schweiz das unmenschliche Grenzregime der EU mit und sieht auch heute noch keinen Anlass, Flüchtlingslager zu evakuieren. Damit lässt sie zu, dass Menschenrechte kontinuierlich verletzt werden. Mit der Grenzschliessung verschärft die Regierung die Lage von Geflüchteten zusätzlich. Die Situation in Italien lässt nicht den geringsten Zweifel offen, dass es dort für Asylsuchende keineswegs möglich ist, ihr Gesuch zu stellen und eine angemessene Unterbringung zu bekommen. Bei einem (jederzeit bevorstehenden) Ausbruch des Virus in den überfüllten Flüchtlingslagern in Griechenland, aber auch ausserhalb der EU droht innert kürzester Zeit eine Katastrophe mit unzähligen Opfern.

Die DJS fordern die Schweiz auf, sich an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zu halten und dem Recht auf Asyl zur Durchsetzung zu verhelfen. Das heisst: Die Schweiz muss ihre Grenzen für Asylsuchende öffnen und sie angemessen und ohne Ansteckungsrisiko unterbringen. Letzteres gilt auch für jene, die bereits in der Schweiz sind. Das Recht auf Gesundheit muss für alle gewährleistet werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Ausländer*innen, die sich momentan in Administrativhaft befinden, sollen angesichts der engen Verhältnisse und den damit erhöhten Gesundheitsrisiken sofort freigelassen werden. Es ist unverhältnismässig, sie im Hinblick auf ihre Wegweisung länger einem Ansteckungsrisiko auszusetzen und sie einzusperren, zumal die Durchsetzung der Wegweisung in nächster Zeit nicht möglich ist. #HoldEuropeAccountable

#HoldSwitzerlandAccountable

Siehe auch: Mitteilung von kritnet vom 17. März 2020 "Aufnehmen statt Sterben lassen!"

Appell von Solidarité sans frontières


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#HoldEuropeAccountable – schwerste Rechtsverletzungen nicht nur an den Grenzen Europas

Wer Menschen auf der Flucht als politisches Druck- und Machtmittel missbraucht; wer das Recht, um internationalen Schutz zu ersuchen, aussetzt; wer die Grenzen schliesst und auf Menschen schiesst; wer davon profitiert, dass die Grenzen geschlossen und auf Menschen geschossen wird; wer Menschen in unwürdigen Umständen in überfüllten Lagern faktisch gefangen hält; wer – vor diesem Hintergrund – die direkte Aufnahme von Schutzsuchenden verweigert; wer Asylsuchende in Lagern, Camps oder (Bundes)Zentren festhält und kontrolliert - verschliesst nicht nur die Augen, sondern missachtet und verletzt fundamentalste Rechtspositionen der Betroffenen vorsätzlich.

Die DJS verurteilen den militarisierten Grenzschutz und fordern eine sofortige Öffnung der Grenzen. Insbesondere fordern wir den Bundesrat auf, Schutzsuchende direkt von den griechischen Inseln und aus dem Grenzgebiet zwischen der Türkei und Griechenland in die Schweiz einreisen zu lassen und damit der eigenen Verpflichtung zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte endlich wieder gerecht(er) zu werden.

Petitionen:

SP: Flüchtende direkt aufnehmen
CAMPAX: Jetzt Kriegsflüchtlinge aufnehmen
MIGREUROP: A coalition to “shield” migrants and refugees against violence at the borders
SOLINETZ LUZERN: Europa muss sofort handeln
SCHUTZ FÜR KINDER AUF DER FLUCHT
CAMPAX.ORG: Europe Must Act Now for the Immediate Decongestion of the Aegean Islands
AMNESTY SCHWEIZ: Für den Schutz von Kinderflüchtlingen
CHANGE.ORG: Humanitäre Krise in Griechenland, Deutschland & Europa müssen Flüchtlingen Schutz bieten


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Zürich: Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, des kantonalen Sozialamts und der ORS Service AG

Während der Bundesrat die Bevölkerung dazu anhält, aufgrund der COVID-19-Pandemie Abstand zu halten und weitere Massnahmen zu befolgen, um Ansteckungen zu vermeiden, leben die Menschen in den Asylzentren weiterhin unter unwürdigen Bedingungen und auf engstem Raum. Wie auch diversen Medienberichten zu entnehmen ist, herrschen dort während der Pandemie Bedingungen, die es verunmöglichen, die Massnahmen des BAG zu befolgen. Solidarité sans frontières, die Demokratischen Jurist_innen der Schweiz und verschiedene Geschädigte, die in den Notunterkünften des Kantons Zürich untergebracht sind, haben deswegen gestern Mittwoch eine Strafanzeige eingereicht. Diese richtet sich gegen die verantwortlichen Personen der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, des kantonalen Sozialamts und der ORS Service AG, die für die Führung und Organisation der Zentren des Kantons Zürich verantwortlich sind.

Weitere Infos: http://www.wir-klagen-an.ch/de (dort könnt ihr auch das Manifest «Gegen die unmenschlichen Lebensumstände in den Asyl-Unterkünften» unterschreiben!)
https://www.djs-jds.ch/de/djs/aktuell/medienmitteilungen


Veranstaltungen
Bern: Bundesgerichtsbeschwerde gegen Berner Polizeigesetz teilweise gutgeheissen.

Medienmitteilung des Bundesgerichts.


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Aufruf zum Widerstand gegen die neuen Antiterrorgesetze!

Am 16. und 17. Juni wird der Nationalrat die beiden Antiterror-Gesetzesvorlagen diskutieren:

  • «Terrorismus und organisierte Kriminalität» (18.071),
  • «Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (19.032).

Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, ein Zusammenschluss von über 80 Nichtregierungsorganisationen, ist extrem besorgt über die Gesetzesentwürfe, welche schwerwiegende Eingriffe in die Menschenrechte vorsehen und bezüglich ihres Ziels der effizienten Bekämpfung von Terrorismus kontraproduktiv sind.

Die AG Sicherheit hat sich in den letzten Monaten intensiv dafür eingesetzt, dass die Vorlagen zurückgewiesen oder zumindest substantielle Änderungen vorgenommen werden. Damit der Nationalrat die Vorlagen nicht so akzeptiert, braucht es weitere kritische Stimmen, insbesondere aus der politischen Mitte.

Wir rufen euch deshalb auf, unsere Kritik an den Gesetzen zu unterstützen – und jetzt zu intervenieren: Sucht das Gespräch mit ParlamentarierInnen, die ihr kennt, oder schreibt ihnen. Unterstützt unsere Kommunikation mit Social Media, Newslettern, usw.

Weitere Infos & Argumente zu beiden Vorlagen findet ihr hier und hier.


Veranstaltungen
4.9.2020, Bern
Schneller Weg zum Recht - Praktische Herausforderungen ausgewählter Summarverfahren

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Veranstaltungen
9.9.2020, Zürich
Notrecht in der Corona-Krise

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Veranstaltungen
29 und 30.9.2019, Südpol Luzern
Theaterstück «Eine Emilie Kempin-Spyri. Alle Emilie»

Individuell universell ist die Geschichte von Emilie Kempin-Spyri, der ersten Juristin in der Schweiz, die Ende des 19. Jahrhunderts in die USA emigrieren musste. Im eigenen Land durfte sie weder praktizieren noch lehren. Die Performance führt das Publikum eine Stunde lang durch eine körperliche zeitliche und emotionale Reise, die Emilie und alle Emilies von gestern und heute unternommen haben. Emilies Geschichte regt zum Nachdenken über die Rolle und die Errungenschaften der Frauen in der Zivilgesellschaft, der Politik und der Arbeit an und blickt auf den Kampf um die Privatsphäre. Die Produktion des Kollektiv Supergiù Teatro wird u.a. von den Demokratischen JuristInnen Luzern unterstützt.


Entscheide
Anwaltsrecht: Berufsrecht, Drohung mit Strafanzeige (AR 16 100)

Es ist mit der Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung nach Art. 12 lit. a BGFA nicht vereinbar, wenn der Anwalt zur Durchsetzung einer Forderung eine Strafanzeige in Aussicht stellt, sofern zwischen dem Gegenstand der Drohung (Strafanzeige) und demjenigen der Forderung ein sachlicher Zusammenhang fehlt.

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Entscheide
Anwaltsrecht: Anforderungen an die Statuten von Anwaltsgesellschaften (AR 18 130)

Anforderungen an die Statuten von Anwaltsgesellschaften (AG oder GmbH).

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Entscheide
Prozesskostenvorschuss bei der Unterhaltsklage des Kindes (LGVE 2020 II Nr. 1)

Bei einer Unterhaltsklage des Kindes, gesetzlich vertreten durch einen Elternteil, muss dem nicht beklagten Elternteil, der in Bezug auf die weiteren Kinderbelange von Amtes wegen in parteiähnlicher Stellung in das Verfahren einzubeziehen ist, in diesem Sinne "Parteistellung" zuerkannt werden, sodass er nach Art. 106 ff. ZPO – für das gesamte (einheitliche) Verfahren – kostenpflichtig werden kann. Von daher ist das unmündige Kind auch nicht zu verpflichten, vorgängig oder parallel oder erst nachträglich vom im Sinne von Art. 276 ZGB beistandsverpflichteten Elternteil einen Prozesskostenvorschuss zu erwirken. Sind die Eltern nicht in der Lage, für die Prozesskosten aufzukommen, kann dem Gesuch des Kindes um unentgeltliche Rechtspflege immer noch ganz oder auch nur teilweise (z.B. Kostengutstand für die Anwaltskosten) entsprochen werden (E. 5.3).

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Entscheide
Anrechung des vorzeitigen Massnahmevollzugs bei einer Massnahme für junge Erwachsene (LGVE 2020 II Nr. 4)

Der vorzeitig angetretene Massnahmenvollzug ist bei der Berechnung der vierjährigen Höchstdauer einer Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 Abs. 4 StGB anzurechnen.

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Entscheide
Formelles zur umfassenden Regelung der Kinderbelange unverheirater Eltern (LGVE 2020 II Nr. 2)

Verfahrensart und Prozessparteien bei der gerichtlichen Zuständigkeit zur umfassenden Regelung der Kinderbelange unverheirateter Eltern durch Kompetenzattraktion

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Entscheide
Parteistellung des Gemeinwesens bei der Herabsetzung von Kinderunterhaltsbeiträgen (LGVE 2020 II Nr. 4)

Bei einer Herabsetzungsklage von Kinderunterhaltsbeiträgen ist die Passivlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens zu verneinen, da das Gemeinwesen kein Teilnahmeinteresse hat (E. 3.2.3.2), eine Interessenkollision drohen würde (E. 3.2.3.2), der Unterhaltsgläubiger gegenüber dem bevorschussenden Gemeinwesen meldepflichtig ist (E. 3.2.3.3), zahlreiche Praxisprobleme resultieren würden (E. 3.2.3.4), zessionsrechtliche Grundsätze missachtet würden (E. 3.2.3.5), gegen das Verbot des überspitzten Formalismus verstossen würde (E. 3.2.3.6), der Grundsatz der Unantastbarkeit des Existenzminimums des Unterhaltsschuldners verletzt würde (E. 3.2.3.7), bei der Bevorschussung durch das Gemeinwesen nicht das Stammrecht, sondern nur die mit der konkret bevorschussten Einzelforderung verbundenen Rechte und Nebenrechte subrogiert werden (E. 3.2.3.8), das kantonale Vollzugsrecht Vorrang vor dem bundesrechtlichen Kindesunterhaltsrecht erhalten würde (E. 3.2.3.9), keine passende zivilprozessuale Rechtsfigur besteht (E. 3.2.3.10), die Privatsphäre der Parteien eingeschränkt würde (E. 3.2.3.11) und das Ergreifen des Rechtsmittels in Fällen wie dem vorliegenden zur automatischen Verlängerung des überhöhten Unterhaltsanspruchs führen würde (E. 3.2.3.12).

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Entscheide
Gründe für einen Abbruch des Vergabeverfahrens (7H 19 46)

Der Abbruch des Vergabeverfahrens kann durch wichtige Gründe gerechtfertigt sein (E. 4.1-4.3). Eine Kostenüberschreitung muss den vorgegebenen Finanzierungsrahmen sprengen, damit sie Grundlage für einen Abbruch sein kann. Eine Kostenüberschreitung von 28,4 % stellt im konkreten Fall einen wichtigen Grund für den Abbruch des Vergabeverfahrens dar (E. 5)

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Entscheide
Entziehen von Minderjährigen bei geteilter elterlicher Sorge (LGVE 2002 II Nr. 6)

Wer als sorgeberechtigter Elternteil verhindert, dass der andere sorgeberechtigte Elternteil das Kind im Rahmen eines Besuchsrechts oder einer alternierenden Obhut betreut, macht sich grundsätzlich nicht wegen Entziehens von Minderjährigen strafbar.

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Entscheide
Anfechtung eines ermächtigungsbedürftigen Rechtsgeschäfts (LGVE 2020 I Nr. 2)

Hat das Nachlassgericht einem nach Art. 298 Abs. 2 SchKG ermächtigungsbedürftigen Rechtsgeschäft zugestimmt, so kann dieses Rechtsgeschäft nicht mehr angefochten werden (Art. 285 Abs. 3 SchKG). Dies gilt auch für eine Anfechtung infolge Irrtums oder Täuschung nach Art. 31 OR.

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Demokratische JuristInnen Luzern, 6000 Luzern
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