Das Vernehmlassungsverfahren wurde im Februar 2014 abgeschlossen. Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juristen wurde von Stefan Blum verfasst.

Das mit der Revision angestrebte Ziel, die Meldung schweizweit zu vereinheitlichen, begrüssen wir vorbehaltlos. Dass heute die Kantone - zum Teil sehr - unterschiedlich ausgestaltete Regelungen kennen, ist unbefriedigend und trägt wesentlich zur Erhöhung der Verunsicherung bei, welcher regelmässig mit Kindern arbeitenden Fachpersonen, aber auch betroffenen Privatpersonen im grundsätzlich schon anspruchsvollen und heiklen Gebiet des Kinderschutzes ausgesetzt sind.

Auch das vom Bundesrat verfolgte Ziel, Kinder besser vor Gefährdungen zu schützen, begrüssen wir selbstverständlich sehr.

Sodann unterstützen wir ausdrücklich, dass der Bundesrat von der Einführung einer allgemeinen Meldepflicht (für sämtliche Drittpersonen) absehen will. Das seine solch weitgehende, jedermann treffende allgemeine Meldepflicht Kinder besser vor Gefährdung schütz, ist in keiner Weise nachgwiesen und es gibt zahlreiche Hinweise, dass eine derartige Senkung der Meldeschwelle sogar kontraproduktiv ist. Aus diesem Grund erscheint es auch zwingend, dass der Bund im Bereich der Melderegelungen abschliessend legiferiert und die entsprechende subsidiäre Kompetenz der Kantone (Art. 433 Abs. 2 ZGB) aufgehoben wird.

Änderung des Zivilgesetzbuches (Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls) (PDF)