Insistieren auf der Kraft des Rechts
«Demokratische Jurist*innen wissen um den Januskopf des Rechts; denn das Verhältnis des Rechts zur Macht bleibt ambivalent. In seinen lichten Momenten begrenzt und domestiziert das Recht Machtverhältnisse und trägt zur umfassenden gesellschaftlichen Demokratisierung bei. Sehr oft verschleiert, legitimiert und zementiert Recht aber auch un- und vordemokratische Machtverhältnisse. Demokratische Jurist*innen treten deshalb konsequent wider die Instrumentalisierung des Rechts durch die Macht ein; sie streiten für eine lebendige und gegen eine gebändigte Demokratie. Daher obliegt es ihnen nicht bloss im Rahmen bestehender Macht- und Rechtsverhältnisse linke Positionen einzunehmen. Viel mehr besteht ihre Aufgabe auch und gerade darin, zu insistieren auf der utopisch-emanzipatorischen Sprengkraft des Rechts.»
Stephan Bernard, Rechtsanwalt
Veranstaltungen
Bern
12.06.2025
Austausch Pikett Strafverteidigung
Bern 12.06.2025 |
Austausch Pikett Strafverteidigung |
12.06.2025 | 18:15 UniS, Schanzeneckstrasse 1, 3012 Bern Raum S201
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Basel
20.06.2025
DJS-Lunch
Gemeinsames Mittagessen
Basel 20.06.2025 |
DJS-Lunch Gemeinsames Mittagessen |
20.06.2025 | 12:15 Bistro Walther KHaus Basel Einmal monatlich treffen sich die DJS Basel zum gemeinsamen Mittag und gemütlichen und ungezwungenen Austausch. Das Mittagessen ist offen für alle Mitglieder und alle, die gerne Mitglied werden möchten. Eine Anmeldung ist nicht nötig. |
Basel
17.07.2025
DJS-Lunch
Gemeinsames Mittagessen
Basel 17.07.2025 |
DJS-Lunch Gemeinsames Mittagessen |
17.07.2025 | 12:15 Bistro Walther KHaus Basel Einmal monatlich treffen sich die DJS Basel zum gemeinsamen Mittag und gemütlichen und ungezwungenen Austausch. Das Mittagessen ist offen für alle Mitglieder und alle, die gerne Mitglied werden möchten. Eine Anmeldung ist nicht nötig. |
Basel
16.08.2025
Sommerfest der DJS Basel
Basel 16.08.2025 |
Sommerfest der DJS Basel |
16.08.2025 | 16:00 Ort wird noch bekanntgegeben |
Basel
26.09.2025
Urteil des EGMR zu Racial Profiling
Aktuelle Rechtsprechung in Grund- und Menschenrechtsfragen
Basel 26.09.2025 |
Urteil des EGMR zu Racial Profiling Aktuelle Rechtsprechung in Grund- und Menschenrechtsfragen |
26.09.2025 | 12:30 Juristische Fakultät der Universität Basel, Peter-Merian-Weg 8 S.3 HG.45 Experte: Tarek Naguib, Koordinator NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz und Jurist mit Schwerpunkt Antidiskriminierungsrecht Zum EntscheidMohamed Wa Baile wurde auf seinem Pendelweg am Hauptbahnhof Zürich als einzige Person von zwei Polizist*innen herausgepickt und aufgefordert, sich auszuweisen. Wa Baile fragt nach, ob eine schwarze Person gesucht werde. Da dies nicht der Fall ist, weigert er sich, seinen Namen zu nennen oder sich auszuweisen. Daraufhin durchsuchen die Polizist*innen seine Effekten und er erhält in der Folge eine Busse, weil er sich einer polizeilichen Aufforderung widersetzt habe. Wa Baile entscheidet sich, gegen diese Busse gerichtlich vorzugehen. Er weist die Vorwürfe der Polizist*innen zurück und stellt zusätzlich die Frage, ob seine Hautfarbe einen Rechtfertigungsgrund für eine Durchsuchung darstellen würde. Nachdem Wa Baile erfolglos alle nationalen Instanzen durchlaufen hat, wendet er sich schliesslich an den EGMR. Dieser kommt zu einem anderen Urteil als die Schweizer Gerichte und verurteilt die Schweiz aus drei Gründen: Erstens stellt der Gerichtshof eine Diskriminierung Wa Bailes aufgrund seiner Hautfarbe fest. Zweitens hätten die Schweizer Gerichte nicht wirksam geprüft, ob bei der Kontrolle diskriminierende Gründe eine Rolle gespielt hatten. Drittens habe Wa Baile keinen wirksamen Rechtsbehelf vor den Schweizer Gerichten gehabt. Zum Format „Aktuelle Rechtsprechung in Grund- und Menschenrechtsfragen“Urteile des EGMR und Bundesgerichts, die in Grund- und Menschenrechtsfragen wegweisend sind, werden häufig breit in den Medien diskutiert, eine vertiefte Besprechung findet jedoch meist erst viel später in der Fachliteratur statt. Die Urteile sind häufig lang und komplex sind und für deren umfassende Analyse ist die Expertise im entsprechenden Fachbereich notwendig. Eine vertiefte Auseinandersetzung geht daher im Alltag schnell unter. Tarek Naguib beschäftigt sich seit Jahren mit Antirassismus und Recht und hat den Fall Wa Baile von Anfang an begleitet. Nachdem er uns die zentralen Aspekte und Auswirkungen des Urteils näher gebracht hat, wollen wir gemeinsam erkunden, in welchen Bereichen das Urteil neue Herausforderungen und Chancen mit sich bringt, wie wir es für unsere Fälle nutzen können und welche strukturellen und individuellen Massnahmen für seine Implementierung notwendig sind.
Organisatorisches Zur Vorbereitung: Anmeldung:
Die Teilnahme ist kostenlos und auch für Nichtmitglieder offen! Wir freuen uns insbesondere über die Teilnahme von Studierenden! |
Basel
26.09.2025
Urteil des EGMR zu Racial Profiling
26.09.2025 | 12:30
Juristische Fakultät der Universität Basel, Peter-Merian-Weg 8
S.3 HG.45
Experte: Tarek Naguib, Koordinator NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz und Jurist mit Schwerpunkt Antidiskriminierungsrecht
Zum Entscheid
Mohamed Wa Baile wurde auf seinem Pendelweg am Hauptbahnhof Zürich als einzige Person von zwei Polizist*innen herausgepickt und aufgefordert, sich auszuweisen. Wa Baile fragt nach, ob eine schwarze Person gesucht werde. Da dies nicht der Fall ist, weigert er sich, seinen Namen zu nennen oder sich auszuweisen. Daraufhin durchsuchen die Polizist*innen seine Effekten und er erhält in der Folge eine Busse, weil er sich einer polizeilichen Aufforderung widersetzt habe. Wa Baile entscheidet sich, gegen diese Busse gerichtlich vorzugehen. Er weist die Vorwürfe der Polizist*innen zurück und stellt zusätzlich die Frage, ob seine Hautfarbe einen Rechtfertigungsgrund für eine Durchsuchung darstellen würde. Nachdem Wa Baile erfolglos alle nationalen Instanzen durchlaufen hat, wendet er sich schliesslich an den EGMR. Dieser kommt zu einem anderen Urteil als die Schweizer Gerichte und verurteilt die Schweiz aus drei Gründen: Erstens stellt der Gerichtshof eine Diskriminierung Wa Bailes aufgrund seiner Hautfarbe fest. Zweitens hätten die Schweizer Gerichte nicht wirksam geprüft, ob bei der Kontrolle diskriminierende Gründe eine Rolle gespielt hatten. Drittens habe Wa Baile keinen wirksamen Rechtsbehelf vor den Schweizer Gerichten gehabt.
Zum Format „Aktuelle Rechtsprechung in Grund- und Menschenrechtsfragen“
Urteile des EGMR und Bundesgerichts, die in Grund- und Menschenrechtsfragen wegweisend sind, werden häufig breit in den Medien diskutiert, eine vertiefte Besprechung findet jedoch meist erst viel später in der Fachliteratur statt. Die Urteile sind häufig lang und komplex sind und für deren umfassende Analyse ist die Expertise im entsprechenden Fachbereich notwendig. Eine vertiefte Auseinandersetzung geht daher im Alltag schnell unter.
Dem wollen wir entgegenwirken, indem wir ein*e Expert*in einladen, die uns jeweils die zentralen Aspekte und Auswirkungen eines Urteils näherbringt.
Tarek Naguib beschäftigt sich seit Jahren mit Antirassismus und Recht und hat den Fall Wa Baile von Anfang an begleitet. Nachdem er uns die zentralen Aspekte und Auswirkungen des Urteils näher gebracht hat, wollen wir gemeinsam erkunden, in welchen Bereichen das Urteil neue Herausforderungen und Chancen mit sich bringt, wie wir es für unsere Fälle nutzen können und welche strukturellen und individuellen Massnahmen für seine Implementierung notwendig sind.
Organisatorisches
Zur Vorbereitung:
Zur Vorbereitung kann das Urteil oder die Falldokumentation von humanrights.ch (https://www.humanrights.ch/de/anlaufstelle-strategische-prozessfuehrung/falldokumentation/rassistisches-profiling/) gelesen werden. Die Vorbereitung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.
Anmeldung:
Wir freuen uns über eine Anmeldung an djs.basel@djs-jds.ch, eine Anmeldung ist
jedoch nicht obligatorisch.
Verpflegung:
Wer möchte, kann bis am Freitag, den 24. September ein Sandwich (Vegi/
Vegan) per Mail an djs.base
Die Teilnahme ist kostenlos und auch für Nichtmitglieder offen!
Wir freuen uns insbesondere über die Teilnahme von Studierenden!
Basel
16.08.2025
Sommerfest der DJS Basel
16.08.2025 | 16:00
Ort wird noch bekanntgegeben
Basel
17.07.2025
DJS-Lunch
17.07.2025 | 12:15
Bistro Walther
KHaus Basel
Einmal monatlich treffen sich die DJS Basel zum gemeinsamen Mittag und gemütlichen und ungezwungenen Austausch.
Das Mittagessen ist offen für alle Mitglieder und alle, die gerne Mitglied werden möchten. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Basel
20.06.2025
DJS-Lunch
20.06.2025 | 12:15
Bistro Walther
KHaus Basel
Einmal monatlich treffen sich die DJS Basel zum gemeinsamen Mittag und gemütlichen und ungezwungenen Austausch.
Das Mittagessen ist offen für alle Mitglieder und alle, die gerne Mitglied werden möchten. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Bern
12.06.2025
Austausch Pikett Strafverteidigung
12.06.2025 | 18:15
UniS, Schanzeneckstrasse 1, 3012 Bern
Raum S201
Im Kanton Bern gibt das System für das Pikett Strafverteidigung immer wieder Anlass zu Diskussionen. Die djb organisieren hierzu einen Austausch mit den Kantonen Solothurn und Zürich. Das Ziel der Veranstaltung liegt darin, aus den Erfahrungen der anderen Kantone zu lernen und nach Möglichkeit Verbesserungen für das Berner System einzubringen. Es werden Fragen behandelt werden wie: Wer ist für die Organisation des Pikett-Systems zuständig? Wie erfolgt die Pikettvergabe? Wie wird das Pikett-System aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden und wie aus Sicht der Anwaltschaft bedient? Welches sind die Hauptmerkmale, die ein Pikett-System aufweisen muss, damit es von allen Parteien korrekt angewandt wird?
Folgende Referent*innen werden das Pikett-System aus ihrem Kanton vorstellen mit anschliessender Diskussions- und Fragerunde für die Teilnehmenden:
- Zürich: Laura Jetzer, Dr. iur., Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Strafrecht, Partnerin bei Jetzer Frank Rechtsanwälte und Vorstandsmitglied des Vereins Pikett Strafverteidigung sowie Michael Hohler, lic. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Strafrecht, Partner bei Hohler Tröhler Rechtsanwälte und ebenfalls Vorstandsmitglied des Vereins Pikett Strafverteidigung;
- Solothurn: Sabrina Weisskopf, Rechtsanwältin bei aarejura Rechtsanwälte, Fachanwältin SAV Strafrecht sowie Verantwortliche für das Verteidigerpikett des solothurnischen Anwaltsverbandes;
- Bern: Angelina Grossenbacher, Rechtsanwältin, Inhaberin und Geschäftsführerin der Advokatur Burglex GmbH und Co-Leiterin der Fachgruppe Strafrecht des Bernischen Anwaltsverbandes.
Es sind Alle herzlich eingeladen, nach der Veranstaltung mit uns essen zu gehen (auf eigene Kosten). Wir werden einen Tisch im Casa d'Italia, Bühlstrasse 57, 3012 Bern reservieren.
Anmeldung an djb@djs-jds.ch.