Der Freiheitsentzug zur Verhinderung einer unbewilligten Demonstration muss von einem Richter überprüft werden

Das Bundesgericht hat in den 1. Mai-Fällen die Beschwerden gutgeheissen. Es stütz sich massgebilich auf das Urteil zum Zürcher Polizeigesetz ab. 

Urteile vom 22. Januar 2014 (1C_350/2013, 1C_352/2013, 1C_354/2013)