Das Bundesgericht hat die Beschwerde der DJZ gegen das kantonale Zürcher Polizeigesetz in wichtigen Punkten gutgeheissen. Die DJZ sind froh über diesen Erfolg und sehen sich bestärkt darin, dass es wichtig war, dieses Gesetz anzufechten.
Aufgehoben wurden die Paragraphen über die polizeiliche Video- und Tonüberwachung sowie die Aufbewahrungsdauer der Datenaufzeichnungen. In Bezug auf den polizeilichen Gewahrsam muss der Kanton Zürich eine gerichtliche Überprüfung garantieren.
Eine verfassungskonforme Auslegung, also eine Einschränkung und Präzisierung des Polizeigesetzes, fanden die Bundesrichter für die Schussabgabe und die Identitätskontrolle.

Das Mediencommunique der DJZ nach der Verhandlung:
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Mittlerweile liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor:
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