Die kantonale Vernehmlassung über die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung der Initiative über die Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät wurde am 23. August 2010 abgeschlossen. Die DJ Schweiz werden ausführlicher dazu Stellung nehmen denn die DJ Zürich in der Untervernehmlassung.

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen sind klar der Haltung, dass das Rückwirkungsverbot als grundlegendes Prinzip unseres Strafrechts hoch zu halten ist. Den Vorschlag des Bundesrates, am Abstimmungstermin noch nicht verjährte Taten sollen ebenfalls der Unverjährbarkeit unterliegen, lehnen wir mit aller Deutlichkeit ab. Für eine solche Rückwirkung gibt es keine Grundlage geschweige denn Notwendigkeit.