Analyse der DJS, Solidarité sans frontières und der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht zur hängigen Asylgesetzrevision

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Gemeinsame Stellungnahme von DJS und SOSF zur "Anhörung" Teilrevision AsylG
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Mit Befremden haben die Menschenrechtsorganisationen DJS und Solidarité sans frontières zur Kenntnis genommen, dass das EJPD derart einschneidende Vorschläge zur Änderung des Asylrechts nur einem kleinen Kreis von Organisationen und Institutionen zur Stellungnahme unterbreitet hat. Unter den zivilgesellschaftlichen Organisationen wurde eine äusserst merkwürdige Auswahl getroffen, die politischen Parteien wurden aussen vor gelassen. Stattdessen hat man die ORS zur Anhörung eingeladen, ein Unternehmen aus dem Umfeld des Bewachungs- und Si-cherheitsgewerbes, dessen Tätigkeit beim Betrieb von Asylzentren oft genug kritisiert worden ist.

Die DJS und Solidarité sans frontières verlangen in ihrer Stellungnahme, dass eine Diskussion um eine weitere Verschärfung des Asylrechts angesichts der Masse vorliegender Berichte und Entwürfe - wenn überhaupt - grundsätzlich und mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit geführt werden muss. Die Asylgestzgebung war in den vergangenen zwei Jahrzehnten andauernden Revisionen ausgesetzt. Vor dem Hintergrund weltweiter Flüchtlingskatastrophen und Staaten, die Protestierende verhaften, foltern oder erschiessen bedarf es einer grundsätzlichen Debatte und einer Rückbesinnung auf das Grundrecht auf Asyl. Das kann weder im Hinterzimmer parlamentarischer Kommissionen noch durch eine unausgewogene Anhörung über Teilaspekte erfolgen. Die von Bundesrätin Sommaruga nun vorgeschlagenen Änderungen des Asylgesetzes sind für die DJS und Solidarité sans frontières einseitig geprägt von der Weiterführung der gesetzlichen Optik, welche darauf hinausläuft, Asylverfahren ausschliesslich als Last des Staates zu sehen.