Die Vernehmlassung über die Ergänzung des kantonalen Polizeirechts betrifft das PolG, das POG und das GOG und basiert nicht zuletzt auf der teilerfolgreichen Beschwerde der DJZ und weiterer Beschwerdeführer gegen das PolG am Bundesgericht. Die Stellungnahme der DJZ wurde verfasst von Rechtsanwalt Viktor Györffy.

Die DJZ lehnen die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für Videoüberwachung ab, da verschiedene Studien keine Wirksamkeit nachweisen konnten. Vor dem Hintergrund der jedoch dadurch erfolgenden Grundrechtseingriffe sprechen sich die DJZ für einen Verzicht auf die Überwachung aus. Des weiteren äussern sich die DJZ eingehender zu der technischen Überwachung bei Grossveranstaltungen; diese sind unverhältnismässig und daher gleichfalls abzulehnen. Hinsichtlich der polizeilichen Observation und Kontaktaufnahme sehen die DJZ neben den Regelungen der eidgenössischen StPO keinen Raum.

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