Donnerstag, 25. November 2010, 19:00 Uhr
Restaurant Weisser Wind, Oberdorfstr. 20, 8001 Zürich, Neuzofingersaal (2. Stock)

Am 1. Januar 2011 werden der revidierte Art 98 Abs. 4 ZGB "Verlobte, die nicht Schweizerbürgerinnen oder Schweizerbürger sind, müssen während des Vobereitungsverfahrens ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen"
und
Art. 99 Abs. 4 ZGB "Das Zivilstandsamt teilt der zuständigen Behörde die Identität von Verlobten mit, die ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nicht nachgewiesen haben"
in Kraft treten.

Kommt diese Revision einem Heiratsverbot gleich?

Ziel der Veranstaltung ist es, die Folgen der Revision aufzuzeigen und gemeinsame Handlungsstrategien zu entwickeln. Das genauere Programm und die Referent_innen werden Ende Oktober bekannt gegeben.