Die DJZ, das Referendumskomitee BWIS sowie diverse Einzelpersonen haben am 21. September 2009 beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Zürcher Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen erhoben. Bereits davor wurde auch in andern Kantonen Beschwerde gegen den Beitritt zu diesem Konkordat erhoben. Das Konkordat soll die auf Ende 2009 befristeten Massnahmen des Bundes, welche anlässlich der Euro08 erlassen worden sind, auf kantonaler Ebene weiterführen. Im Vordergrund stehen Rayonverbote, Meldeauflage und Polizeigewahrsam. Besonders stossend: Von einem privaten Verein ausgesprochene Stadionverbote, welche nicht von einem Gericht überprüft werden können, gelten bereits als genügenden Gewalt-Nachweis, dass die Polizei weitergehende Massnahmen wie Rayonverbot und Meldeauflage verhängen kann. Ein solches privat ausgesprochenes Stadionverbot soll zudem auch die Polizei selber auslösen können und damit ihre eigene Massnahme vorerst dem Rechtsweg entziehen können.
Gerügt werden primär die Verletzung von Versammlungsfreiheit, persönlicher Freiheit, Bewegungsfreiheit, Verfahrensgarantien (insbesondere der Anspruch auf rechtliches Gehör und die Unschuldsvermutung) sowie die derogatorische Kraft des Bundesrechtes, hier des Strafrechtes.

Die Beschwerde im Wortlaut:
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