Demonstrationen müssen auch während der Session möglich sein
Zurzeit wird im Parlament über die Motion 24.3041 diskutiert, welche den «Aufbau einer Struktur für die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, der Stadt und dem Kanton Bern für die Nutzung des öffentlichen Raums rund um das Bundeshaus» fordert.
Die djb begrüssen grundsätzlich das Anliegen, dass «die Nutzung des öffentlichen Raums rund um das Bundeshaus (Bundesplatz und Bundesmeile) einvernehmlich geregelt» wird und gehen mit den Motionär*innen einher, dass das Bundeshaus und der angrenzende Raum das politische Zentrum der Schweiz bilden.
Die djb stehen klar für die Grundrechte, namentlich die Versammlungsfreiheit und die Meinungsäusserungsfreiheit ein. Die Versammlungsfreiheit ist ein wichtiger Grundpfeiler des demokratischen Willensbildungsprozess und damit ebenfalls ein Ausfluss der Meinungsäusserungsfreiheit.
Es darf nicht sein, dass Parlamentarier*innen aufgrund ihres Arbeitsplatzes von Meinungsäusserungen und ausgeübten Grundrechten abgeschirmt werden. Auch sie müssen aktiv an der Meinungsbildung teilnehmen – auch wenn diese teilweise laut sein kann. Kundgebungen auf dem Bundesplatz müssen daher weiterhin – auch während der Sessionen – möglich bleiben. Die Anpassung von Art. 6 des Kundgebungsreglements der Stadt Bern im Jahr 2021, welche nun explizit Kundgebungen auf dem Bundesplatz auch während der Session vorsieht, erachten wir zudem – im Gegensatz zu den Motionär*innen - als wichtig und richtig. Es ist korrekt, dass die Stadt Bern den Handlungsspielraum betreffend Kundgebungen, der ihr unbestritten zusteht, im Interesse einer breiten politischen Partizipation und einer umfassenden demokratischen Meinungsbildung ausübt.