29. Januar 2024
Die Wahl der amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger erfolgt durch den Regierungsrat (Numerus Clausus; § 7a Abs. 1 AnwG). Die Wiederwahl findet alle vier Jahre statt (§ 7a Abs. 2 AnwG). Es wird eine Liste der gewählten amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger geführt, welche den beschuldigten Personen bei der Wahl der amtlichen Verteidigung jeweils vorgelegt wird, sofern sie keine spezifische Anwältin oder Anwalt wünschen.
Die DJL diskutiert an der Sitzung vom 29. Januar 2024 eine Positionierung der DJL zum Thema amtliche Verteidigung im Kanton Luzern und die Bestimmung des weiteren Vorgehens im Hinblick auf die nächsten Wahlen der amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger in zirka drei Jahren.