Die DJZ haben mit vier politischen Parteien und mehreren Einzelpersonen zusammen Beschwerde gegen das neue Polizeigesetz erhoben am Bundesgericht. Insgesamt 15 Bestimmungen werden als nicht verfassungs- bzw. EMRK-konform gerügt. Der Hauptpunkt der Beschwerde liegt darin, dass das Polizeigesetz sehr unklare Formulierungen, zum Teil auch gar keine Aussagen, zu den Voraussetzungen von Grundrechtseinschränkungen enthält. Zudem suggeriert das neue Polizeigesetz, die Polizei erhalte die Eingriffsberechtigung für bestimmte Situationen, ohne an die Verhältnismässigkeit gebunden zu sein, was nicht sein kann. Nicht zuletzt widerspricht das Gesetz bisherigen Entscheiden des Bundesgerichtes und klaren EMRK-Bestimmungen.

pdf Beschwerde im Wortlaut

pdf Mediencommunique