Die DJZ reichten im Oktober 2022 eine Vernehmlassung zum Vorentwurf der Totalrevision des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) ein.
Wir begrüssten die grundlegende Richtung des revidierten Gesetzes, insbesondere die Hervor- hebung und Stärkung des Öffentlichkeitsprinzips. Wir betonten die Haltung, dass grundsätzlich alle Daten, mit Ausnahme von Personendaten, öffentlich zugänglich sein sollten. Weiter for- derten wir die Streichung von § 15 Abs. 2, welcher das Erfordernis eines schutzwürdigen Inte- resses fordert, wenn die Bearbeitung eines Gesuches einen «unverhältnismässigen Aufwand» verursacht, da dieser den Informationszugang der Bürger*innen und die damit angestrebte Stärkung des Öffentlichkeitsprinzips schwächt.
Wir forderten in der Stellungnahme die Streichung von § 22 Abs. 2, gemäss welchem die Bear- beitung von besonderen Personendaten auch ohne formell-gesetzliche Grundlage möglich ist, wenn «dies zur Erfüllung einer in einem Gesetz hinreichend bestimmten Aufgabe notwendig und die Datenbearbeitung in einer Verordnung geregelt ist». Weiter forderten wir, dass für die Bearbeitung besonderer Personendaten in jedem Fall eine formell-gesetzliche Grundlage er- forderlich ist – insbesondere für die Bearbeitung von mit Videoaufnahmen erfassten, beson- ders sensiblen Daten. Zudem forderten wir die Aufnahme eines Verbots der biometrischen Überwachung in der Totalrevision des IDG.
Hier könnt ihr die gesamte Vernehmlassungsantwort der DJZ einsehen.