Nein zur Aushöhlung von Grundrechten – Nein zur Anti-Chaoten–Initiative der SVP
Die SVP reichte am 3. März 2023 ihre Initiative «JA zur Durchsetzung von Recht und Ordnung – NEIN zum Chaotentum (Anti-Chaoten-Initiative)» ein. Die am 27. September 2026 zur Abstimmung kommende Initiative wurde vom Regierungsrat dem Grossen Rat ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen.
Die Demokratischen Jurist*innen Regionalgruppe Basel sehen in dieser Initiative eine Bedrohung für den menschenrechtlichen Schutz von Demonstrationen. Demonstrationen sind ein wichtiges Grundrecht und Instrument einer Demokratie. Dies wird auch durch Gerichte und Menschenrechtsorganisationen immer wieder betont. Aus diesem Grund gilt es in jeder Demokratie das Recht auf Demonstrationen zu schützen.
Friedlichen Demonstrationen dürfen keine Sanktionen auferlegt werden
Der verfassungsrechtliche Schutz von Demonstrationen ergibt sich national aus der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit. Das für die Schweiz verbindliche internationale Recht schützt Demonstrationen zudem in der Europäischen Menschenrechtskonvention[1] und dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II)[2]. Alle friedlichen Demonstrationen – unabhängig ihres Bewilligungsstatus – unterstehen dem menschenrechtlichen Schutz.
Die Initiative fordert mit einem Konzept des Regierungsrates eine faktische Reduktion unbewilligter Demonstrationen. Dabei unterscheidet die Initiative nicht zwischen friedlichen und unfriedlichen Demonstrationen. Eine Reduktion von Demonstrationen führt zu einer Schwächung der Grundrechte und der Demokratie. Zudem wird die Frage nach einer Bewilligungspflicht von Demonstrationen schon seit Jahren von nationalen und internationalen Organisationen kritisiert. Ein solches Konzept visiert einen Bewilligungszwang an.
Nach der Initiative soll die alleinige Tatsache, dass es sich um eine unbewilligte Demonstration handelt, schon zu einer Haftung für Polizeikosten und entstandenen Schäden führen. Die vorliegende Initiative unterscheidet nicht zwischen friedlichen und unfriedlichen Demonstrationen. Eine solche Sanktionierung stellt sich als unverhältnismässig dar. Zudem bestätigte das Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Sanktionen gegen eine friedlich teilnehmende Person zur Aushöhlung der Versammlungsfreiheit führen würden und somit unzulässig sind. Die vorliegende Initiative würde jedoch genau dies tun und unbewilligte friedliche Demonstrationen einer Haftung unterwerfen. Zudem ist unklar, wie man die Zulässigkeit einer Spontandemonstration und einer unbewilligten Demonstration beurteilen möchte. Dies könnte zu Fehleinschätzungen und zu einer verminderten Wahrnehmung der Demonstrationsfreiheit führen, da Grundrechtsträger*innen von möglichen Kosten abgeschreckt werden.
Schwerfällige Umsetzung
Die Initiative der SVP würde zu zeit- und personalaufwendigen Verfahren führen, die Mehrkosten für die Polizei und entsprechend den Kanton zur Folge hätten. Die Polizei wäre dafür zuständig abzuwägen, ob eine Kostenüberwälzung verhältnismässig und rechtens ist. Dass die Polizei selbst über die Überwälzung der ihnen angefallenen Kosten entscheidet, garantiert keine Unabhängigkeit in der Beurteilung der Kostenüberwälzung und gefährdet die Rechtssicherheit für Grundrechtsträger*innen.
Grundrechte müssen geschützt und gestärkt werden. Mit der Annahme dieser Initiative würden wir einen Rückschritt machen. Demonstrationen sind notwendig für eine funktionierende Demokratie. Sie sind Mittel zur Teilnahme in politischen Prozessen und zur Kritik von politischen Ereignissen.