Accéder au contenu principal

logo bern small

Auch Menschen in der Nothilfe müssen vor Ansteckungen geschützt werden – Unterbringung der Bewohner*innen in geeignete Unterkünfte gefordert

Auch Menschen in der Nothilfe müssen vor Ansteckungen geschützt werden – Unterbringung der Bewohner*innen in geeignete Unterkünfte gefordert Durch die Berichterstattung der Berner Zeitung BZ vom 30. Januar 2021 sind die Demokratischen Jurist*innen Bern (djb) auf die aktuellen Bedingungen im unter Quarantäne gestellten Rückkehrzentrum Aarwangen aufmerksam geworden.

Die djb sind sehr besorgt über die Gefährdung der Gesundheit der Bewohner*innen des Rückkehrzentrums. Im vergangenen Jahr haben die djb die Verfassungsmässigkeit der Anwesenheits- und Übernachtungspflicht in den Rückkehrzentren bereits mehrfach in Frage gestellt. Aufgrund der Unterbringung von 100 Personen auf engstem Raum war es nur eine Frage der Zeit, bis ein grösserer Covid-Ausbruch in einem Rückkehrzentrum Realität werden würde. Die durch die Bewohner*innen und vormaligen Angestellten geschilderten Hygienebedingungen, der Umgang mit den Corona positiven Menschen, die Verweigerung der Ausrichtung der Nothilfeleistungen, die fehlenden sanitären Einrichtungen (ToiToi im Freien), der ungenügende Zugang zu Testmöglichkeiten sowie die (anfänglich) unzureichende Versorgung mit Masken, Seife und Desinfektionsmittel machen deutlich, dass die ORS als Betreiberin der Unterkunft und auch das ABEV als Auftraggeberin ihrer Verpflichtung, die Nothilfe beziehenden Menschen mit geeigneten Massnahmen vor Ansteckungen zu schützen, nicht nachgekommen sind. Mit den ungenügenden Schutzmassnahmen haben die ORS und das ABEV in Kauf genommen, dass sich eine Vielzahl von Menschen innert kürzester Zeit mit Covid-19 anstecken würde. Nachdem mindestens bei einer Person eine Ansteckung mit der mutierten Variante festgestellt wurde, erhöht sich die Gefahr weiterer Ansteckungen enorm. Die kantonalen Behörden sind nun zum Handeln aufgefordert, um eine weitere Ausbreitung des Virus im Zentrum zu vermeiden.

An die Zuständigen der SID und der GSI stellen die djb folgende Forderungen:

  • Sofortige Unterbringung der Menschen aus dem Rückkehrzentrum Aarwangen in einer Quarantäne tauglichen, menschenwürdigen Einrichtung, welche genügend Raum und sanitäre Einrichtung bietet, damit die Hygienevorschriften und Abstandsregeln eingehalten werden können, um weitere Ansteckungen zu vermeiden;
  • Zugang zu Tests für alle Bewohner*innen der Rückkehrzentren (inkl. Transport zum Testzentrum);
  • Zugang zu adäquater medizinischer Versorgung für die erkrankten Menschen;
  • Ausrichtung der gesamten Nothilfeleistungen von acht Franken pro Tag auch während der Quarantäne;
  • Durchführung einer unabhängigen Untersuchung über die Unterbringungsbedingungen in den Rückkehrzentren im Kanton Bern;
  • Entzug des Auftrags an die ORS für die Führung der Rückkehrzentren.