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13 juin 2024

Beschwerde gegen Teilrevision des Polizeigesetzes beim Bundesgericht eingereicht

Die Demokratischen Jurist*innen Bern haben mit weiteren Organisationen gemeinsam eine Beschwerde gegen die Teilrevision des Polizeigesetzes des Kantons Bern beim Bundesgericht eingereicht. Inhaltlich kritisieren die Beschwerdeführenden die Bestimmungen zur automatischen Fahrzeugfahndung, zu den Körperkameras und zur Anordnung von Videoüberwachung gegen den Willen der Standortgemeinden. 

Selma Kuratle, Geschäftsleiterin der Demokratischen Jurist*innen Bern, meint dazu: «Die neu vorgesehenen Regelungen betreffend die automatischen Fahrzeugfahndung, die Körperkameras und die erzwungene Anordnung von Videoüberwachungen verstossen gegen zahlreiche Grundrechte und sind daher verfassungswidrig. Darum gelangen wir an das Bundesgericht, das aufgefordert wird, diese Bestimmungen aufzuheben.»

Automatische Fahrzeugfahndung

Der Kanton Bern sieht in seinen neuen Regelungen eine automatisierte Fahrzeugerfassung vor, bei welcher alle Nummernschilder von Fahrzeugen erfasst, während sechzig Tagen gespeichert und - bspw. durch Erstellung eines Bewegungsprofils - weiterverwendet werden können. 

Die neue(n) Regelung(en) betreffend die automatische Fahrzeugfahndung sind klar übertrieben, da damit mehrere Grundrechte tangiert werden (persönliche Freiheit, Recht auf Privatsphäre, Schutz vor Missbrauch der persönlichen Daten und informationelle Selbstbestimmung). Die dafür vorgesehene gesetzliche Grundlage hingegen ist ungenügend. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der ungenügenden Eingrenzung die Grundlage für eine systematische Überwachung geschaffen wird und alle Fahrzeugbewegungen der Bevölkerung des Kantons Bern aufgezeichnet werden. Die Regelungen sind daher verfassungswidrig.

Bodycams

Das revidierte PolG sieht neu die Möglichkeit vor, Körperkameras an Polizist*innen anzubringen. Videoüberwachung und damit auch Filmaufnahmen durch Polizist*innen greifen in die Grundrechte der gefilmten Person ein. Insbesondere können sog. «Pre-Recordings» - also Aufnahmen, von welcher die betroffene Person nicht weiss, ob sie gespeichert werden oder nicht - dazu führen, dass Personen ihre verfassungsmässigen Grundrechte nicht mehr ausüben können. Körperkameras verursachen somit einen «chiling effect», da eine Person nie weiss, ob sie gerade gefilmt wird oder nicht und sich daher unter Umständen nicht mehr traut, ihre Grundrechte auszuüben (wie etwa an einer Demonstration teilzunehmen). Die neuen Regelungen zu Bodycams führen also zu verfassungswidrigen Grundrechtseingriffen. 

Zwang der Gemeinden zu Videoüberwachung

Mit Art. 124a PolG will der Kanton Bern eine Möglichkeit schaffen, Videoüberwachungen entgegen dem Willen der Gemeinden anzuordnen. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass Videoüberwachungen nach willkürlichen und politischen Motiven angeordnet werden. Damit greift das Gesetz zu stark in die Autonomie der bernischen Gemeinden ein und führt dazu, dass die Kompetenz der Gemeinden zur Prävention von Straftaten kaum mehr sinnvoll ausgeübt werden könnte. Zudem ist nebst den hohen Kosten der Infrastruktur der kriminalpräventive Effekt von Videoüberwachung nicht erwiesen, vielmehr werden Straftaten dadurch einfach an anderen Ort begangen, also zum Beispiel auch in andere Gemeinden verdrängt. 

An der Beschwerde beteiligt sind folgende Organisationen: Demokratische Jurist*innen Bern (DJB), Grüne Kanton Bern, Grünes Bündnis Bern, SP Kanton Bern, SP Stadt Bern, Alternative Linke Bern, Juso Stadt Bern, Junge Alternative JA!, grundrechte.ch, humanrights.ch.