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12. September 2023

Gemeinsame Stellungnahme: Ausschreibung zur MNA-Betreuung verstösst gegen die Kinderrechtskonvention

 
Spätestens nach Ablauf des aktuellen MNA-Leistungsauftrags Ende Februar 2024 hätten diese strukturellen Missstände in der MNA-Unterbringung nachhaltig behoben werden müssen. Das Netzwerk MNA, bestehend aus Fachpersonen, Politiker*innen und Expert*innen aus dem Asylbereich, forderte bereits im vergangenen Jahr strukturelle Änderungen und Massnahmen zur Gewährleistung des Kindeswohls von geflüchteten Jugendlichen. 
 
Im Juli dieses Jahres veröffentlichte das kantonale Sozialamt die Submission zur Leistungserbringung im Bereich der Unterbringung und Betreuung von nicht begleiteten minderjährigen Asylsuchenden im Kanton Zürich ab Februar 2024. Der ausgeschriebene Leistungsauftrag enthält allerdings nicht die erforderlichen Strukturen, um das Kindeswohl der geflüchteten Jugendlichen zu garantieren. 
 
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich die DJZ mit dem Netzwerk MNA und dem Verein Kinderanwaltschaft Schweiz mit einem Kurzgutachten an die Zürcher Regierung gewandt. Darin kritisieren wir die vorliegenden Submissionsunterlagen und stellen fest, dass diese insbesondere mit Blick auf das Diskriminierungsverbot sowie die spezifischen Garantien aus der Kinderrechtskonvention ungenügend sind. Gemeinsam mit allen Unterzeichnenden fordern wir das kantonale Sozialamt und den Zürcher Regierungsrat dazu auf, der Einhaltung der Kinderrechte höchstes Gewicht beizumessen und im weiteren Submissionsverfahren vorrangig zu berücksichtigen. 
 
Die ausführliche Stellungnahme findet ihr hier.