13. März 2024
Die DJZ haben sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Gesetz über digitale Basisdienste geäussert.
In unserer Stellungnahme haben wir zum einen kritisiert, dass der aktuelle Entwurf nicht zwischen privaten und professionellen Zugängen zu den Basisdiensten unterscheidet, was aber für Anwält*innen von grosser Wichtigkeit wäre. Ausserdem haben wir Bedenken darüber geäussert, dass das ausschliesslich digitale Anbieten behördlicher/gerichtlicher Dienstleistungen viele Personen vom Zugang zu den entsprechenden Diensten ausschliessen könnte.
Hier findet ihr unsere ganze Stellungnahme.