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19. Februar 2024

Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren

Die DJZ haben sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren geäussert. 

In unserer Stellungnahme haben wir festgehalten, dass wir den  Entwurf grundsätzlich begrüssen. Allerdings haben wir unsere Bedenken geäussert über die  Regelung des zentralen Webzugangs über die Staatskanzlei. Ausserdem haben wir kritisiert, dass im Entwurf keine Bestimmungen darüber enthalten sind, wie das Amtsgeheimnis und den Datenschutz eingehalten werden sollen.

Hier findet ihr unsere ganze Stellungnahme.