Skip to main content

logo zürich

25. August 2023

Vernehmlassungen zur Teilrevision des Polizeigesetzes

Mit der Teilrevision des Polizeigesetzes sollen die Grundlagen für weitergehende Teilhabe des Kantons Zürich an korps- und kantonsübergreifenden Informationssystemen und einen vereinfachten Datenaustausch mit kommunalen, kantonalen, nationalen und internationalen Behörden geschaffen werden. 

In unserer Vernehmlassungsantwort weisen wir auf die Gefahren der Nutzung solcher Informationssysteme, insbesondere im Umgang mit besonderen Personendaten, hin. Das Erfassen, die Bearbeitung und die Weitergabe besonderer Personendaten stellen einen Eingriff in das in Art. 13 Abs. 1 BV sowie Art. 8 Ziff. 1 EMRK verankerte Recht auf Privatsphäre dar. Wir fordern, dass die Verhältnismässigkeit des jeweiligen Eingriffs gewahrt wird und konkrete gesetzliche Schranken und Kontrollmechanismen bestehen, um den Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten zu gewährleisten.

Wir äussern uns kritisch zum geplanten Ausbau des automatisierten Informationsaustausches und dem Abrufverfahren, durch welche Polizist:innen nahezu uneingeschränkt Zugriff auf schweizweite und internationale Datenbanken erhalten und weisen auf die Problematik aus grundrechtlicher und datenschutzrechtlicher Perspektive hin. 

Wir kritisieren weiter, dass für die Voraussetzungen für die polizeilichen Observationsmassnahmen zu niedrig sind und im Vorentwurf dafür eine ungenügend klare formell-gesetzliche Grundlage besteht. 

Hier findet ihr unsere genaueren Ausführungen dazu in unserer Vernehmlassungsantwort:
DJZ_Vernehmlassung_POLG_2023.pdf